|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne wählt
Herrn Gerhard Kalus als neues stellvertretendes Mitglied
für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (Ersatzwahl) in den Naturschutzbeirat
Sachverhalt:
Am 18.8.2021 hat Frau Gabrielle Kennert ihre Mitgliedschaft als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirates bei der Stadt Herne niedergelegt. Somit ist für Frau Kennert ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Nach § 70 Abs.5 des Landesnaturschutzgesetzes NRW werden die Mitglieder des Beirates vom Rat der Stadt Herne aufgrund der Vorschläge der vorschlagsberechtigten Vereinigungen gewählt. Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt hat am 12.01.2022 von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und nach dem Rücktritt von Frau Kennert, Herrn Gerhard Kalus und Herrn Tobias Fröchte als mögliche Ersatzkandidaten vorgeschlagen.
Nach § 2 Abs.3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO- LNatSchG soll die vorschlagsberechtigte Vereinigung bei einer Ersatzwahl die doppelte Anzahl an Bewerbern vorschlagen, damit der Rat ein Wahlrecht hat.
Seitens des Verbandes würde die Wahl von Herrn Gerhard Kalus bevorzugt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Keine