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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0150  

Betreff: Bestellung einer Schriftführerin und eines Schriftführers für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
Beratungsfolge:
Kreiswahlausschuss (LT-Wahl) Entscheidung
22.03.2022 
des Kreiswahlausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

       


Beschlussvorschlag:
 

Der Kreiswahlausschuss bestellt die städtischen Bediensteten

 

Frau Bianca Hudziak und Herrn Sebastian Reißig

 

zur Schriftführerin und zum Schriftführer r die Sitzungen des Kreiswahlausschusses.

       


Sachverhalt:
 

Gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind für die Protokollierung der Beratungen und Niederschriften des Kreiswahlausschusses Schriftführerinnen/Schriftführer zu benennen.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Personen sind Mitarbeitende des Fachbereichs Immobilien und Wahlen - der für die Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Wahlen zuständigen Dienststelle.

 

Der Kreiswahlleiter

 

 

 

 

Dr. Frank Dudda

Oberbürgermeister