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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0145  

Betreff: Einführung einer Quote für den geförderten Wohnungsbau in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Der Bestand an öffentlich geförderten / preisgebundenen Wohnungen in Herne ist in den letzten Jahren stark gesunken und wird absehbar weiter zurückgehen. Gleichzeitig sind die Bestands- und v. a. die Neubaumieten (+75 % im Zeitraum 2010 bis 2019) auch in Herne stark gestiegen.

 

Der Neubau von geförderten Wohnungen bzw. die Modernisierung von bestehenden

geförderten Wohnanlagen ist darum in erheblichem Maße erforderlich, um qualitätsvollen und barrierefreien Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. Gleichzeitig kann er zur sozialen Durchmischung von Quartieren und Stadtteilen beitragen.

 

Das am 15.12.2020 von Rat beschlossene fortgeschriebene Handlungskonzept Wohnen beinhaltet die Maßnahme der Einführung einer Quote für den geförderten Wohnungsbau für Neubaugebiete, die im Rahmen von Bebauungsplänen entwickelt werden.

 

Mit dem am 23.06.2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur planungsrechtlichen Umsetzung einer Quote für den sozialen Wohnungsbau durch den „sektoralen Bebauungsplan für den Wohnungsbau“ 9 Abs. 2d BauGB) erweitert. Der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung formuliert das Ziel, in Deutschland jährlich 100.000 geförderte Wohnungen neu zu bauen und die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau entsprechend zu unterstützen.

 

Um eine Grundlage für eine produktive Diskussion zu haben, bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Laut dem fünften Wohnungsmarktbericht 2021 der Metropole Ruhr (Seite 47) werden die öffentlich geförderten Wohnungsbestände in Herne bis 2030 um 48,2 Prozent zurückgehen. Welche Instrumente sieht die Verwaltung, um hier gegenzusteuern?

 

  1. In welchen anderen Städten - außerhalb der Metropole Ruhr - (hierzu siehe Seite 94 des Wohnungsmarktberichtes Ruhr 2021) werden Quoten für geförderten Wohnungsbau eingesetzt.

 

  1. Gibt es bereits Erfahrungen aus den genannten Städten der Metropole Ruhr, die eine Quote eingeführt haben (kreisfreie Städte Bochum, Gelsenkirchen sowie den kreisangehörigen Städten Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel)?

 

  1. Wie schätzt die Verwaltung die Einführung einer Quote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % in Herne als ausreichend, notwendig und umsetzbar ein?

 

Zudem bitten wir zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung den Sprecher der Herner Wohnungswirtschaft Herrn Thomas Bruns mit der Bitte einzuladen, die Wohnungsmarktsituation in Herne darzustellen und eine Einschätzung einer Quote aus Sicht der Herner Wohnungswirtschaft abzugeben.

 

            


Anlagen:
 

Original des Vorschlags      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VzT_APS_Quote für geförderten Wohnungsbau (83 KB)