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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0141  

Betreff: Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2022/2023 (KiBiz Struktur im Kj. 2022/2023)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Gentilini - 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Bunde, Tabea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
17.02.2022 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023 und Plätze in der Kindertagespflege (KiBiz Struktur im Kj. 2022/2023) gemäß der Anlagen 1 und 3.

               


Sachverhalt:
 

Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der

Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

 

Zuschussantrag

Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“

 

 

Formeller Beschluss

Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfe-planung. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und ein-richtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung (KmB).

 

Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landes-jugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 5/2021 wiederholt hin. Dort heißt es unter II. Formeller Beschluss der Jugendhilfeplanung: „Die finanzielle Förderung setzt - wie in den Vorjahren - die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Kindertagespflege“.

 

Vor dem Hintergrund der seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 geltenden unterschiedlich hohen Kindpauschalen für u3-Kinder mit Behinderung und ü3-Kinder mit Behinderung hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe entsprechend aktualisierte Muster als Unterstützung für die Beschlussvorlagen mit dem o.a. Rundschreiben zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an diese wurden die Anlagen 1 und 2 bereits für die Beschlussfassung im zurückliegenden Jahr entsprechend angepasst und auch für die aktuelle Beschlussvorlage als Standard übernommen. Die Kinder mit Behinderung werden jetzt neben der Gesamtzahl zusätzlich nach u3 und ü3 differenziert ausgewiesen. Damit wird eine vollständige Abbildung der notwendigen Angaben zu den Kindpauschalen und den daraus resultierenden Mitteln im Beschluss gewährleistet.

 

Die Angaben zur Kindertagespflege sind seit dem Kitajahr 2021/2022 in der Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Das übernommene Muster des LWL enthält neben den Plätzen in der Kindertagespflege die Angabe der Anzahl der Kindertagespflegepersonen, die ebenfalls im Beschluss enthalten sein muss. Diese stellt die Bemessungsgrundlage für den Landeszuschuss zur Fachberatung von Kindertagespflege nach § 47 KiBiz dar.

 

 

Planungsprozess

Der Planungsprozess zur Erarbeitung der zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2022/2023 erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Meilensteine sind hier die Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifende Abstimmung im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 9. Dezember 2021. Als Ergebnis des Planungsprozesses können zum einen die schriftlichen Platzzusagen an die Eltern erfolgen sowie zum anderen die verbindliche Mitteilung an das Land zur Beantragung der Kind-pauschalen.

 

 

Maßnahmen im Kindergartenjahr 2022/2023

r das Kindergartenjahr 2022/2023 meldet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie insgesamt 72 Kita-Standorte im Rahmen der verbindlichen Mitteilung an das Land an. Gegenüber der Vorjahresmeldung ist die absolute Anzahl der Kita-Standorte in der Summe somit gleichgeblieben. Es gibt jedoch Veränderungen im Einrichtungsbestand, die allein der Blick auf die Anzahl der Kita-Standorte nicht widerspiegelt. Diese Veränderungen werden im Folgenden kurz skizziert:

 

  • Im Stadtbezirk Eickel wird ein Ersatzbau für das abgängige Gebäude der kath. Kita Veilchenweg errichtet. Im Zuge des Neubaus am alten Standort ist die Erweiterung der Kita um zwei Gruppen (1x Gruppenform I und 1x Gruppenform II) auf dann insgesamt fünf Gruppen vorgesehen. Durch diese Erweiterung entstehen insgesamt 30 neue Betreuungsplätze, die sich hälftig auf u3- und ü3-Plätze aufteilen. Die Fertigstellung der neuen Einrichtung ist zum 31.12.2022 geplant. Die drei Bestandsgruppen der Kita Veilchenweg befinden sich übergangsweise im Gebäude der ehemaligen Kita Im Pratort.

 

  • Im Stadtbezirk Herne-Mitte wird im Kitajahr 2022/2023 die neue Kita Europagarten der Lebenshilfe KIDS eröffnen. Im Gegenzug werden die drei Vorläufergruppen dieser neuen Einrichtung am Standort Düngelstraße geschlossen. Bei der Kita Europagarten handelt es sich um eine 4-gruppige Einrichtung mit insgesamt 71 Betreuungsplätzen, darunter 22 Plätze für unter dreijährige Kinder. Die Einrichtungsstruktur am Standort Europaplatz/Bahnhofstraße wurde um eine Gruppe der Gruppenform I erweitert und somit in Summe 20 Plätze neu geschaffen.

 

  • Weiterhin in der Planung enthalten - wie auch bereits im Vorjahr - ist die Kita Wörth-straße in Herne-Mitte. Die Inbetriebnahme im Kitajahr 2021/2022 ließ sich nicht wie vorgesehen realisieren. Für das Kitajahr 2022/2023 zeichnet sich jedoch eine Inbetriebnahme ab. Der Planungsbogen der Kita Wörthtr. wurde mit dem zukünftigen Träger im Detail abgestimmt und die Kinderzahl gegenüber der ursprünglichen Planung um insgesamt 3 Kinder auf 90 Kinder reduziert, da aufgrund des Trägerprofils mit mehr inklusiven Kindern (in Planung: 8 Kinder mit Behinderung) zu rechnen ist.

 

  • Ebenfalls im Stadtbezirk-Herne - und auch bereits in der Vorjahresmeldung enthalten - ist die Erweiterung der städtischen Kita Lackmanns Hof. Die aktuell viergruppige Ein-richtung soll durch den Anbau von zwei Gruppen (1x GF I und 1x GF II) um 30 Plätze, darunter 14 Plätze für unter Dreijährige, erweitert werden. Die Umsetzung der Maßnahme konnte nicht wie ursprünglich vorgesehen im Kitajahr 2021/2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme der beiden neuen Gruppen ist jetzt für das Kitajahr 2022/2023 vorgesehen.

 

Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.

 

 

Gesamtübersicht: Geplantes Platzangebot und voraussichtliche Versorgungsquoten

Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.337 Plätze für 0- bis unter 6-jährige Kinder in den Herner Kindertages-einrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 5.300 Plätze).

 

Nach Altersgruppen differenziert ist für das Kindergartenjahr 2022/2023 das Platzangebot wie folgt vorgesehen:

 

r die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder sollen 1.212 Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 1.198 Plätze). Weitere 373 Plätze für unter dreijährige Kinder sind in Form der Kindertagespflege vorgesehen. Insgesamt stehen für die Betreuung der u3-Kinder stadtweit voraussichtlich 1.585 Betreuungsplätze zur Verfügung.

 

r die Altersgruppe der über dreijährigen Kinder stehen in den Kindertageseinrichtungen voraussichtlich 4.125 Plätze bereit (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 4.101 Plätze).

 

Zu den Vorjahreswerten in Klammern ist anzumerken, dass das Angebot nicht in Gänze wie vorgesehen realisiert werden konnte und faktisch weniger Betreuungsplätze bereitstanden, als ursprünglich geplant. Siehe hierzu auch die Erläuterungen bei der Vorstellung der Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2022/2023.

 

Auf der Grundlage der Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2021 würden damit im Kindergartenjahr 2022/2023 die voraussichtlichen Versorgungsquoten bei der u3-Versorgung (inklusive Kindertagespflege) bei 35,4 Prozent und bei der ü3-Versorgung bei 90,9 Prozent liegen. Zum Vergleich: Die geplanten Versorgungsquoten im Kita-Jahr 2021/2022 lagen im u3-Bereich bei 34,9 Prozent und im ü3-Bereich bei 90,8 Prozent.

 

Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in Kindertagespflege sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2022/2023.

 

In der Anlage 3 sind nochmals separat die Angaben zu den geplanten Plätzen in Kindertages-pflege sowie die Angaben der Anzahl der Kindertagespflegepersonen aufgeführt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

 

                


Anlagen:
 

  • Geplante Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen im Kj. 2022/2023 (Anlage 1)
  • Gesamtübersicht der geplanten Angebotsstrukturen und voraussichtliche Versorgungsquoten im Kj. 2022/2023 (Anlage 2)
  • Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen im Kj. 2022/23 (Anlage 3)

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geplante Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen im Kj. 2022/2023 (432 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gesamtübersicht der geplanten Angebotsstrukturen und voraussichtliche Versorgungs-quoten im Kj. 2022/2023 (41 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen im Kj. 2022/23 (33 KB)