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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023 und Plätze in der Kindertagespflege (KiBiz Struktur im Kj. 2022/2023) gemäß der Anlagen 1 und 3.
Sachverhalt:
Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
Zuschussantrag
Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“
Formeller Beschluss
Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfe-planung. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und ein-richtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung (KmB).
Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landes-jugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 5/2021 wiederholt hin. Dort heißt es unter II. Formeller Beschluss der Jugendhilfeplanung: „Die finanzielle Förderung setzt - wie in den Vorjahren - die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Kindertagespflege“.
Vor dem Hintergrund der seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 geltenden unterschiedlich hohen Kindpauschalen für u3-Kinder mit Behinderung und ü3-Kinder mit Behinderung hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe entsprechend aktualisierte Muster als Unterstützung für die Beschlussvorlagen mit dem o.a. Rundschreiben zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an diese wurden die Anlagen 1 und 2 bereits für die Beschlussfassung im zurückliegenden Jahr entsprechend angepasst und auch für die aktuelle Beschlussvorlage als Standard übernommen. Die Kinder mit Behinderung werden jetzt neben der Gesamtzahl zusätzlich nach u3 und ü3 differenziert ausgewiesen. Damit wird eine vollständige Abbildung der notwendigen Angaben zu den Kindpauschalen und den daraus resultierenden Mitteln im Beschluss gewährleistet.
Die Angaben zur Kindertagespflege sind seit dem Kitajahr 2021/2022 in der Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Das übernommene Muster des LWL enthält neben den Plätzen in der Kindertagespflege die Angabe der Anzahl der Kindertagespflegepersonen, die ebenfalls im Beschluss enthalten sein muss. Diese stellt die Bemessungsgrundlage für den Landeszuschuss zur Fachberatung von Kindertagespflege nach § 47 KiBiz dar.
Planungsprozess
Der Planungsprozess zur Erarbeitung der zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2022/2023 erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Meilensteine sind hier die Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifende Abstimmung im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 9. Dezember 2021. Als Ergebnis des Planungsprozesses können zum einen die schriftlichen Platzzusagen an die Eltern erfolgen sowie zum anderen die verbindliche Mitteilung an das Land zur Beantragung der Kind-pauschalen.
Maßnahmen im Kindergartenjahr 2022/2023
Für das Kindergartenjahr 2022/2023 meldet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie insgesamt 72 Kita-Standorte im Rahmen der verbindlichen Mitteilung an das Land an. Gegenüber der Vorjahresmeldung ist die absolute Anzahl der Kita-Standorte in der Summe somit gleichgeblieben. Es gibt jedoch Veränderungen im Einrichtungsbestand, die allein der Blick auf die Anzahl der Kita-Standorte nicht widerspiegelt. Diese Veränderungen werden im Folgenden kurz skizziert:
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.
Gesamtübersicht: Geplantes Platzangebot und voraussichtliche Versorgungsquoten
Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.337 Plätze für 0- bis unter 6-jährige Kinder in den Herner Kindertages-einrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 5.300 Plätze).
Nach Altersgruppen differenziert ist für das Kindergartenjahr 2022/2023 das Platzangebot wie folgt vorgesehen:
Für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder sollen 1.212 Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 1.198 Plätze). Weitere 373 Plätze für unter dreijährige Kinder sind in Form der Kindertagespflege vorgesehen. Insgesamt stehen für die Betreuung der u3-Kinder stadtweit voraussichtlich 1.585 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Für die Altersgruppe der über dreijährigen Kinder stehen in den Kindertageseinrichtungen voraussichtlich 4.125 Plätze bereit (geplante Angebotsstrukturen 2021/2022: 4.101 Plätze).
Zu den Vorjahreswerten in Klammern ist anzumerken, dass das Angebot nicht in Gänze wie vorgesehen realisiert werden konnte und faktisch weniger Betreuungsplätze bereitstanden, als ursprünglich geplant. Siehe hierzu auch die Erläuterungen bei der Vorstellung der Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2022/2023.
Auf der Grundlage der Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2021 würden damit im Kindergartenjahr 2022/2023 die voraussichtlichen Versorgungsquoten bei der u3-Versorgung (inklusive Kindertagespflege) bei 35,4 Prozent und bei der ü3-Versorgung bei 90,9 Prozent liegen. Zum Vergleich: Die geplanten Versorgungsquoten im Kita-Jahr 2021/2022 lagen im u3-Bereich bei 34,9 Prozent und im ü3-Bereich bei 90,8 Prozent.
Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen und Plätze in Kindertagespflege sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2022/2023.
In der Anlage 3 sind nochmals separat die Angaben zu den geplanten Plätzen in Kindertages-pflege sowie die Angaben der Anzahl der Kindertagespflegepersonen aufgeführt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen: