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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0127  

Betreff: Bericht zur Beschwerdesituation des Cranger Weihnachtszaubers und zukünftiger Umgang mit der Veranstaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Friedhoff, Werner
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Friedhoff, Werner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
10.03.2022 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Personalausschuss
15.03.2022 
des Haupt- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne
22.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

 

1. Situationsbeschreibung

 

Die Veranstaltung „Cranger Weihnachtszauber“ findet seit 2018 (mit einer coronabedingten Unterbrechung im Jahre 2020) jährlich auf dem Cranger Kirmesplatz statt. Die Veranstaltung wurde durch Besucher*innen von Beginn an gut angenommen und zieht nach Veranstalterangaben rund 200.000 Personen über die gesamte Veranstaltungsdauer an. Der große Zuspruch ist zweifellos ein Erfolg für den Veranstalter. Dem gegenüber stehen jedoch auch massive Probleme für die Anwohner*innen und Besucher*innen.

In der Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Cranger Weihnachtszaubers werden etwa 3.000 Stunden (rechnerisch über 185.000 € Personalkosten) durch städtisches Personal erbracht. Insbesondere in Zeiten der Pandemiebekämpfung sind derlei zusätzliche Belastungen schwer zu bewältigen. Die gegenüber stehenden Pachteinnahmen von unter 10.000 € stellen keinen angemessenen Ausgleich dar. Bei der Bindung der Personalkapazitäten spielt neben dem Aufwand im Genehmigungsverfahren auch die unfreiwillige Übernahme des Beschwerdemanagements durch die Verwaltung bei in den letzten Jahren zunehmenden Beschwerden der Anwohner*innen eine große Rolle.

 

 

 

2. Beschwerdelage 2021

 

Hauptsächlich gingen bei der Stadt Herne Beschwerden über die verkehrliche Situation ein (Anwohnerspur, Parkplätze, Parksuchverkehr etc.). Auch Lärmbelästigungen und Beschwerden gegen die getroffenen Corona-Maßnahmen wurden aufgenommen und jeweils mit der Bitte um Abhilfe an den Veranstalter weitergegeben.

 

Die Stadt Herne verfügt als Veranstalterin der Cranger Kirmes über große Erfahrung in der Durchführung von Großveranstaltungen. Daher wird von hier die Einschätzung vertreten, dass ein Großteil der Missstände gelöst werden könnten.

Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen der Beleuchtung der Parkplätze, der unzureichenden Beschaffenheit der Oberfläche der Parkplätze sowie der schlechten fußufigen Zuwegung. Abhilfe geschaffen werden könnte auch bei den mangelnden Parkmöglichkeiten für Anwohner*innen, der zu geringen Zahl an Security-Personal sowie der mangelnden Absperrung der Anwohnerspur. Diese Probleme wären veranstalterseitig zu beheben.

Auch die Entscheidung des Veranstalters, die Parkplätze auf dem Cranger Kirmesplatz gebührenpflichtig (5,00 €) anzubieten und damit den Parksuchverkehr und den Parkdruck im Ortsteil zu erhöhen, wird nicht als zielführend erachtet.

 

Aus Sicht der Verwaltung lassen sich nach Lösung der oben genannten Problemstellungen 80 % der Beschwerden zur Zufriedenheit der Anwohnerschaft beheben.

 

Eine vollständige Zufriedenheit lässt sich durch die Organisation einer Großveranstaltung sicherlich nicht erreichen. Naturgemäß gehen mit einer Veranstaltung dieser Größe bestimmte Begleiterscheinung einher. Hierzu gehören u. a. die Überlastung der umliegenden Straßen (verstärkt durch die hohe Grundlast einer 4-spurigen Bundesstraße und den Schwerlastverkehr des angrenzenden Gewerbegebiets) sowie die fehlenden Freiflächen zur Einrichtung von Parkplätzen.

Grundsätzlich ist die Fläche des Cranger Kirmesplatzes für Großveranstaltungen nur bedingt geeignet. Für die Cranger Kirmes wird mit einem enormen finanziellen und personellen Aufwand jährlich für elf Tage ein Teil der Probleme gelöst.

 

 

 

3. Genehmigung und Durchführung des Cranger Weihnachtszaubers

 

Der Cranger Weihnachtszauber wurde nach Abschluss des Pachtvertrags im Jahr 2018 zum ersten Mal durch die Stadt Herne genehmigt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Veranstaltungen 2019 und 2021 konnten gewonnen Erfahrungswerte aus den Vorjahren verwertet werden. Zudem wurden Anregungen aus der Anwohnerschaft aufgenommen und hiernach mit Nachdruck an den Veranstalter weitergegeben.

 

Der Genehmigungsbescheid umfasste folgende Auflagen:

 

-            Zum Schutz der Nachtruhe ist eine Beschallung nur bis 21:30 Uhr erlaubt

-            Der Verkauf/Ausschank ist um 21:45 Uhr einzustellen

-            Einhaltung der dB(A)-Richtwerte von 60 dB(A)

-            Einsatz von Schallpegelbegrenzer und Eigendokumentation der Lärmwerte

-            Beleuchtung von Absperrbarken

-            Unverzügliche Entfernung von Verunreinigungen auf dem Parkplatz und den umliegenden Bereichen

 

Zudem erhielt der Veranstalter weitere Auflagen aus dem Sicherheitskonzept hinsichtlich Unfallverhütung, Brandschutz, Rettungswegen etc. Vorgenannte Auflagen sind ggü. dem Veranstalter rechtlich durchsetzbar. Ggf. können auch Bußgelder verhängt werden.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung im Genehmigungsbescheid aus den Erfahrungen der Vorjahre die folgenden Empfehlungen ausgesprochen:

 

-            Einrichtung einer Anwohnerspur, welche ausschließlich von Anwohner*innen zu nutzen ist. Eine entsprechende Kontrolle durch Personal wurde nahegelegt.

-            Kostenfreie Parkplätze für Besucher*innen zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und des Parkdrucks im Ortsteil

-            Schaffung einer geeigneten fußufigen Zuwegung (Gehweg)

-            Einsatz von ausreichend Parkplatzwächter*innen, welche mit Leuchtstäben und Warnwesten gekennzeichnet sind.

-            Einrichtung von Parkplätzen für Anwohner*innen vor dem Hintergrund des hohen Parkdrucks. Die Empfehlung bezog sich auf die Anwohnerschaft der Dorstener Straße, Rathausstraße, Hauptstraße, Altcrange und An der Cranger Kirche. Anwohner*innen aus diesen Bereich sollte eine kostenfreie Parkgenehmigung ausgestellt werden.

-            Aufstellen von weiteren Mülltonnen für den Abfall des abfließenden Publikums auf der Hauptstraße

-            Begleitung des Besucherstroms vom Veranstaltungsgelände durch Security-Personal zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen am Eigentum von Anwohner*innen.

-            Erstmals 2021: Bereitstellung von Personal des Veranstalters zur Überwachung des Anliegerverkehrs in den Wohngebieten südlich der Dorstener Straße.

 

Die nur teilweise Umsetzung der Maßnahmen verursachte ein massives Beschwerdeaufkommen. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung wurden etwa 120 Beschwerden entgegengenommen. Hiernach erfolgte, in Erledigung der Beschwerden und zur Optimierung des Ablaufs, eine stetige Beratung des Veranstalters auch während des Cranger Weihnachtszaubers.

 

 

 

4. Vertragssituation bezüglich des Pachtverhältnisses

 

Zwischen der Stadt Herne und der Cranger Weihnachtsveranstaltungs GmbH & Co. KG besteht seit 2018 ein Vertrag über die Verpachtung des Cranger Kirmesplatzes zur Durchführung des Cranger Weihnachtszaubers. Im Rahmen des verwaltungsinternen und politischen Abstimmungsprozesses wurden durch die Verwaltung bereits 2017 Bedenken hinsichtlich Anwohnerschutz, Verkehrsproblemen, Lärmbelästigungen, Müll und Verschmutzungen geäert. Damit einhergehend wird auch die Gefahr einer schwindenden Akzeptanz der Anwohner*innen in Bezug auf die Cranger Kirmes gesehen. Diese Befürchtung hat sich zwischenzeitlich bestätigt. Ob der (damalig) unklaren Auswirkungen der Veranstaltung, wurde durch die Verwaltung lediglich eine Laufzeit von einem Jahr und einem weiteren Jahr als Option vorgeschlagen. Letztlich wurde die Laufzeit des Pachtvertrags auf fünf Jahre zzgl. einer einseitigen dreijährigen Verlängerungsoption zu Gunsten der Pächterin festgelegt. Die Pächterin optierte bereits 2021 zur Verlängerung über drei Jahre. Damit würde der Vertrag Ende 2025 enden.

 

In der bisherigen Laufzeit des Vertrags seit 2018 begehrte diechterin diverse Änderungen des Vertrags. Diese wurden teilweise auch in politischen Gremien beschlossen. Die Forderungen werden nachfolgend zusammengefasst und bewertet:

 

 

4.1. Vergrößerung der Veranstaltungsfläche

So beantragte der Veranstalter die Vergrößerung der Veranstaltungsfläche. Dem Wunsch wurde zuletzt, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, für das Jahr 2021 entsprochen. Das Ziel war mehr Fläche für Besuchende zu schaffen, um somit zwischen den Personen mehr Abstand gewährleisten zu können.

 

Unabhängig von den pandemiebedingten Gründen für eine Vergrößerung vertritt die Verwaltung die folgende Auffassung: Eine Vergrößerung der Veranstaltungsfläche zugunsten eines Mehrangebotes von Geschäften und Attraktionen wird zur Folge haben, dass sich auch mehr Besuchende gleichzeitig auf dem Areal befinden, was die zuletzt festgestellten Missstände, insbesondere in Bezug auf den Straßenverkehr, forcieren könnte. Im Übrigen würde hierdurch eine Anpassung der Sicherheits- und Immissionsschutzkonzepte notwendig. Dabei würden bisher als Abstandsflächen zu Beschwerdeführenden vorgesehene Bereiche nunmehr als Veranstaltungsfläche dienen. Dies hätte zur Folge, dass Anwohnerinnen und Anwohner stärker von der Veranstaltung betroffen wären. Wegfallende Abstellflächen für PKW hätten zudem eine Steigerung des Parksuchverkehrs zur Folge, welcher als Hauptproblemfeld bei der Durchführung der Veranstaltungen ausgemacht wurde.

 

2021 wurde eine größere Fläche ausnahmsweise zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der oben genannten Missstände ist es unabdingbar, ab dem Jahr 2022 wieder ausschließlich die im ursprünglichen Vertrag vereinbarte Fläche zu genehmigen.

 

 

4.2. Verlängerung des Veranstaltungszeitraums

Des Weiteren begehrte diechterin zuletzt eine Ausweitung des Pachtzeitraums bis zum 7. Januar eines jeden Jahres. Damit einhergehend wurde zudem eine Erweiterung der Nutzung zu Zwecken des Aufbaus (auf jeweils 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung) und die Verlängerung der Abbauzeit bis zum 21. Januar eines jeden Jahres beantragt.

Die Anwohner*innen in diesem Bereich werden bereits jetzt über einen Zeitraum von 6 Wochen erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund sollten aus Sicht der Verwaltung die Änderungsvorschläge auch zukünftig abgelehnt werden. Durch den Cranger Weihnachtszauber kam es zu einem stark erhöhten Beschwerdeaufkommen der Anwohnerschaft. Eine damit einhergehende schwindende Akzeptanz und Erhöhung der Klagebereitschaft gegen die Cranger Kirmes, musste bereits festgestellt werden. Um diese negative Entwicklung abzuschwächen, wird eine Ausweitung der Veranstaltungs- sowie der Auf- und Abbauzeiten von der Verwaltung abgelehnt.

Unabhängig von den Bedenken gegen die in Rede stehende Änderung des Pachtvertrags, könnten durch die verlängerte Veranstaltungsdauer im Übrigen auch ordnungsbehördliche Genehmigungshemmnisse entstehen.

 

 

4.3. Verlängerung des Pachtvertrags

Zudem wünschte diechterin in der Vergangenheit eine Anpassung des Pachtzeitraums um weitere zwei Jahre zu gleichen Konditionen. So teilte die Cranger Weihnachtsveranstaltungs GmbH & Co. KG mit, dass die ursprüngliche Rentabilitätsberechnung auf acht Jahre (ursprüngliche Vertragslaufzeit) ausgelegt war. Diese Gewinnerzielungsaussicht wird jedoch aufgrund der pandemischen Lage nicht erreicht werden können, weswegen die Mindererträge durch eine Erweiterung der Laufzeit kompensiert werden sollen.

Abgesehen davon, dass die Stadt Herne das unternehmerische Risiko des Veranstalters nicht abzudecken hat, wurde eine solche Verlängerung verwaltungsintern juristisch geprüft. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Veranstaltungsfläche um eine gemeindliche Einrichtung handelt, geht die Verwaltung davon aus, dass eine Verlängerung um weitere zwei Jahre nicht rechtssicher möglich ist. Durch die in Rede stehende Erweiterung des Pachtzeitraums findet hier ein faktischer Bewerberausschluss von anderen Veranstalter*innen statt. Es verbleibt insoweit ein Restrisiko, dass im Rahmen einer juristischen Überprüfung das Verhalten der Stadt Herne als nicht wettbewerbsneutral und nicht diskriminierungsfrei eingestuft werden könnte.

 

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von acht Jahren, ist eine erneute Vergabe der Fläche erst nach einer Interessensabfrage unter möglichen Bewerber*innen für das dann in Frage kommende Zeitfenster rechtsicher möglich. In dem Kontext wäre auch eine Veränderung des Pachtzinses angezeigt, der die hohen Kosten der Verwaltung angemessen berücksichtigt, z. B. in Form einer umsatzabhängigen Pachtzahlung wie im gewerblichen Bereich üblich. Eine alternative Vorgehensweise wird vor dem Hintergrund der prozessualen Risiken durch die Verwaltung mit Nachdruck abgelehnt.

 

 

 

5. Fazit

r die zukünftige Durchführung des Cranger Weihnachtszauber beabsichtigt die Verwaltung aufgrund

-            der außerordentlichen Beschwerdelage,

-            der Überbeanspruchung der Anwohnerschaft,

-            der möglichen schwindenden Akzeptanz der Cranger Kirmes und

-            der erheblichen Aufwände und Kosten der Stadt Herne bei geringen Pachteinnahmen

wie folgt vorzugehen:

 

  1. Weiterhin konsequente Durchsetzung aller bisherigen Auflagen aus Vertrag und Genehmigung ggü. dem Veranstalter

 

  1. Zusätzlich werden dem Veranstalter weitere Auflagen gemacht. Hierzu gehören insbesondere:

-        Erhöhung der Zahl der Parkmöglichkeiten auf dem Gelände

-        Verzicht auf die Gebührenerhebung für Parkplätze auf städtischen Flächen

-        Weitere Optimierung der Regelungen zum Schutz der Anwohner*innen

 

3. Beibehaltung des hohen Kontrollaufwandes und restriktiven Umgangs mit der Veranstaltung, um o. g. Missstände zu verbessern.

 

4. Ablehnung weiterer Änderungen des Pachtvertrags (Erweiterung von Fläche, Veranstaltungsdauer oder Laufzeit)

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla

(Stadtrat)                                                       


Anlagen:
 

Keine