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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0126  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
03.03.2022 
des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
09.03.2022 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
22.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
26.04.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden und beschließenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                      


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

                      


Sachverhalt:


A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt zentral im Stadtbezirk Wanne östlich des St. Anna Hospitals und südlich der Bundesautobahn 42. Er wird im Norden durch die Grundstücke Ludwigstraße 12-30, im Osten durch die als nördliche Verlängerung der Albertstraße bestehende Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der Grünanlage, im Süden durch die Franzstraße und im Westen durch die Rathausstraße begrenzt. Seine Lage im Stadtgebiet kann überblickshalber der Anlage 1 entnommen werden, seine genaue Abgrenzung ist in Anlage 2 dargestellt.

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

In seiner Sitzung am 30. Mai 2017 hat der Rat der Stadt Herne die Aufgabe des Sportplatzes Franzstraße beschlossen und so die Möglichkeit einer Nutzungsänderung der Fläche eröffnet. Die tatsächliche Aufgabe des Spiel- und Übungsbetriebs auf dem Sportplatz Franzstraße soll zum 01. Juli 2022 erfolgen. Zukünftig soll die Fläche daher unterschiedlichen neuen Nutzungen zugeführt werden. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8 (W) Franzstraße diesen Bereich derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ sowie ein kleines Sondergebiet für „Sportplatzgebäude“ festsetzt, ist hier zur Realisierung neuer Nutzungen die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die ca. 1,6 ha große Fläche des Sportplatzes samt der angrenzenden Fläche der aufstehenden Nebengebäude soll künftig einerseits dem verhältnismäßig hohen Parkdruck im Umfeld Rechnung tragen, der u. a. durch das nahe gelegene St. Anna Hospital und das Rheumazentrum Ruhrgebiet der St. Elisabeth Gruppe verursacht wird. In diesem Kontext wird für das Quartier zudem ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zum Anwohnerparken aufgestellt. Der die Wohnstraßen bislang belastende Besucherparkverkehr der beiden Einrichtungen kann und soll entsprechend in Zukunft im Plangebiet verortet werden können. Des Weiteren soll die Fläche künftig im Zeitraum der Cranger Kirmes zum Abstellen der Schaustellerfahrzeuge genutzt werden können, um die mit ihr einhergehende angespannte verkehrliche Situation im Ortsteil zu entspannen. Andererseits soll im Bauleitplanverfahren zudem geprüft werden, ob ggf. verbleibende Flächen des Sportplatzes für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden könnten. Die bestehenden Grünstrukturen samt Fußwegeverbindung nördlich des Sportplatzes sollen erhalten bleiben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung Franzstraße soll die Voraussetzungen zur Umsetzung der genannten Nutzungen schaffen. Dabei soll er die verschiedenen Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Nutzungen verträglich vereinen und auch die für die stadtklimatische Situation und den Biotopverbund wichtigen Grünstrukturen sowie die damit einhergehenden Anforderungen an die geplanten Nutzungen und etwaige Bebauung sichern.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Plan wird die bestehende und auch im Grünflächenentwicklungsprogramm der Stadt Herne verortete Grünwegeverbindung nördlich des Sportplatzes, die den Florapark mit der Grünanlage an der Franzstraße verbindet, voraussichtlich als öffentliche Grünfläche festsetzen. Ggf. wird sich diese Festsetzung auch auf weitere Bereiche des Plangebiets erstrecken. Es ist zu klären wir groß die Parkraumnachfrage insgesamt ist. Wie die Stellfläche für die Schausteller der Cranger Kirmes planungsrechtlich gesichert werden kann, ist ebenfalls zu prüfen. Nach Diskussion unterschiedlicher städtebaulicher Varianten im Verfahren kann zudem ein Wohngebiet i. S. d. §§ 3 oder 4 BauNVO Planungsinhalt sein.

 

 


E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben. Zudem werden erforderliche Fachgutachten eingeholt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

  Stadtrat

                        


Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

Die Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien vollständig digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lage im Stadtgebiet BP 8 (W)-2. Änderung - Franzstraße - (1128 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Räumlicher Geltungsbereich BP 8 (W)-2. Änderung - Franzstraße - (138 KB)