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Vorlage - 2022/0103  

Betreff: Wohnraumförderbestimmungen für das Förderjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Süßmeier, Kirsten (3710)
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat Ende 2021 die voraussichtlichen Förderbedingungen der öffentlichen Wohnraumförderung 2022 in einem Eckpunktepapier bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 wurde für den 16.02.2022 angekündigt. Die Berichtsvorlage fasst die wesentlichen Änderungen zusammen.

Im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2018 2022 des Landes NRW haben sich die Förderbedingungen für Herne mehrfach verändert.

Die 2018 erfolgte Herabstufung Hernes von Mietniveaustufe M3 (überdurchschnittlich) auf Mietniveaustufe M2 (unterdurchschnittlich) führte anfangs zu nachteiligen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Bauherren in den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Auf Grundlage des Gutachtens des Instituts RegioKontext wurde das Förderprogramm 2021 dann aber neu gefasst und Herne erhielt die auch für 2022 fortgeltende Einstufung für Mietwohnraum (M3 = überdurchschnittlich) und für die Eigentumsförderung (K2 -unterdurchschnittlich). Im Schnitt der Jahre 2018 bis 2021 konnten in Herne Fördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 25 Mio. € bewilligt werden. Das entspricht einem Jahresdurchschnitt von knapp 6,25 Mio. €.

Im Verlauf des Programmzeitraums stiegen kontinuierlich die Bau- und Grundstückspreise und fielen stetig mehr Wohnungen aus der Sozialbindung. Um bezahlbare Wohnungen zu erhalten und klimagerechten, modernen Wohnraum zu gewinnen, werden von Bund und Land zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Das im Jahr 2018 landesweit mit 800.000 Mio. € veranschlagte Jahresbudget wurde bereits im September 2019 auf 1,1 Mrd. € aufgestockt und wird im Förderjahr 2022 aufgrund des Klimaschutz-Sofortprogramms aus Bundesmitteln auf über 1,3 Mrd. € steigen. Das führt zu einem historischen Höchststand des zur Verfügung stehenden Fördervolumens und zugleich zur schwerpunktmäßigen Umsetzung der Klimaziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen.

Die Förderkonditionen sowohl für den für den Neubau als auch für die Modernisierung von Mietwohnraum werden 2022 weiter verbessert:

Allgemein:

-          Budgeterhöhung durch Bundesmittel zur Erreichung der Klimaziele auf 1,3 Mrd. € für NRW in 2022

-          Verstärkte Gewichtung auf Energieeffizienzhausstandards nach BEG

Neubau von Mietwohnungen (WFB)

-          Fördervoraussetzung: „BEG-Effizienzhaus 55“-Standard

-          Wegfall der 20-jährigen Bindungsfrist, neue Fristen: 25 und 30 Jahre

-          Gebietskulissen und Mietobergrenze werden beibehalten, ebenso die Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge nach Restvaluta

-          Zinsen: 15 Jahre zinsfrei, anschl. bis Bindungsende 0,5 %

-          Grunddarlehen steigen um 15% von z.B. 2.180 € / m2 Wohnfläche für Einkommensgruppe A auf 2.510 € / m2 Wohnfläche,

-          Tilgungsnachlässe für Grunddarlehen steigen von 15 % auf 20 % (25 Jahre Bindung) und 25 % (30 Jahre Bindung)

-          neues Zusatzdarlehen für BEG-Effizienzhaus 40-Standard im Neubau mit + 250 €/m2WFL und + 0,10 €/m2WFL zul. Miete sowie 50 % Tilgungsnachlass

-          der Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen gilt - außer bei Eigenheimförderung - nicht mehr als förderschädlicher Baubeginn

Modernisierung (RLMod)

-          Fördervoraussetzung: „BEG-Effizienzhaus 100“-Standard

-          20-jährige Bindungsfrist bleibt bestehen (Modernisierungszyklus)

-          15 Jahre zinsfrei (vorher 10 Jahre), anschl. bis Bindungsende 0,5 %

-          Erhöhung des Darlehens auf max. 150.000 € / WE (vorher 120.000 € / WE)

-          pauschal 25 % Tilgungsnachlass (vorher 20 %), plus je weitere 5 % Erhöhung des Tilgungsnachlass für „BEG-Effizienzhaus 85“-Standard und ökologische Dämmung möglich

-          Überschreitung der Mietobergrenze (5,90 €/m2WFL) bis max. 0,60 €/m2WFL warmmietenneutral um das Einfache der errechneten Energieeinsparung

Eigenheimförderung (WFB)

-          Steigerung der Grunddarlehen auf 95.000 € (vorher 81.000 €) und des Familienbonus auf 20.000 € / Kind oder schwerbeh. Person (vorher 17.500 €)

-          Steigerung des Tilgungsnachlasses auf 10 % (vorher 7,5 %)

-          dynamisierte Einkommensgrenzen ab 01.01.2022 gültig:

1-Personen-Haushalt: 20 420 Euro (vorher 19.350 €)

2-Personen-Haushalt: 24 600 Euro (vorher 23.310 €)

Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5 660 Euro (vorher 5.360 €)

Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind 740 Euro (vorher 700 €)

 

Mit Inkrafttreten der Bestimmungen voraussichtlich am 16.02.2022 wird in diesem Jahr vom Land auch das Regelbudget zugeteilt.

Wie es 2020 bei dem Großprojekt der WHS an der Bochumer Straße Ecke Sodinger Straße erfolgt ist, können für Mietwohnraum, Eigentum und Modernisierung projektbezogene Mittel aus Sonderkontingenten aufgestockt werden. Das Land hält Mittel für Kommunen mit wohnungspolitischen Handlungskonzepten vor, um die dort formulierten Ziele und Maßnahmen umzusetzen. Die Konzepte (auch in regionaler Kooperation) sind Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung und komplexen Wohnungsbauprojekten im Neubau oder Bestand. In Abstimmung mit dem Ministerium kann zudem von den Vorgaben der Förderrichtlinien abgewichen werden, wenn dies aus dem Zusammenhang des Handlungskonzeptes abzuleiten ist.

Fortlaufendes Ziel der Wohnraumförderung ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu sichern. Darüber hinaus kann die Wohnraumförderung einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren leisten.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat

                           


Anlagen:
 

Keine