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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Mont-Cenis Str., Höhe Heroldstraße, stadtauswärts das Parken auf dem Gehweg, zumindest halb, mit zwei Reifen, gestattet werden und entsprechend mit einer Beschilderung ausgewiesen werden kann.
Sachverhalt:
Auf der Mont-Cenis-Str. ist, ab Kreuzung Sodinger Straße stadtauswärts, das Parken auf dem Gehweg mit zwei Reifen größtenteils erlaubt. Im Bereich der Einmündung Heroldstraße, vor Hausnummer 470 und folgende, ist diese Erlaubnis offensichtlich aufgehoben. Im weiteren Verlauf wird dann allerdings wieder auf das „Gehwegparken“ durch Schilder hingewiesen. Durch die derzeit im angesprochenen Bereich am Straßenrand auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge, entsteht eine Verengung, die eine Nutzung der Straße in beide Fahrtrichtungen zur gleichen Zeit nahezu unmöglich macht, vor allem dann, wenn der dort verkehrende Bus eine Fahrbahn nutzt. Hinzu kommt die Gefährdungsstelle durch die Einmündung Heroldstraße.
Anwohner berichteten von häufigeren Beschädigungen an ihren Fahrzeugen, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig versuchen zu passieren und hierbei zum Beispiel Spiegel touchieren. Das Parken auf dem Gehweg wird mit Bußgeldern geahndet, obwohl der Gehweg eine Breite aufweist, die ermöglicht, dass parkende Fahrzeuge keine Behinderung darstellen.
Anlagen:
Original des Antrags
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | 8 Antrag Parken auf dem Gehweg Mont-Cenis-Straße (15811 KB) |