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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0059  

Betreff: Bericht: Strategie Südosteuropa - Stand der Integrationsarbeit hinsichtlich der Gruppe der Südosteuropäer*innen in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:1. Frau Sorge, Tel. 3147
2. Frau Heinrich, Tel. 3851
Federführend:Büro Dezernat III Beteiligt:Büro Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
17.02.2022 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
10.03.2022 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
16.03.2022 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zur Kenntnis genommen   
Schulausschuss
17.03.2022 
des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   
Integrationsrat
29.03.2022 
des Integrationsrates zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Personalausschuss
26.04.2022 
des Haupt- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
03.05.2022 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Seit 2014 haben die Zahlen der Zuwanderung von Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien nach Herne kontinuierlich zugenommen. Aktuell sind 3.839 Personen in Herne gemeldet. Ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei 2,4 %. Nach Schätzungen verschiedener Akteur*innen im Handlungsfeld halten sich zusätzlich 500 - 700 Personen insbesondere in den sogenannten „Problemimmobilien“, die nicht bzw. noch nicht in Herne gemeldet sind, auf. Ca. 60 % - 70 % der Bürger*innen gehören der ethnischen Minderheit der Romn*ija. Es ist davon auszugehen, dass die Zuwanderungszahlen auch in Zukunft noch steigen werden, insbesondere vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der EU und mit Blick auf die geplante Westbalkan-Erweiterung 2025.

 

Es ist ebenfalls festzustellen, dass sich die Verweildauer der Bürger*innen aus Süd-osteuropa in Herne zunehmend verfestigt. Die Anzahl derjenigen Bürger*innen, die länger als 5 Jahre in Herne verweilen und Herne für sich als dauerhaften Lebensmittelpunkt betrachten, hat kontinuierlich zugenommen. Inzwischen leben 30,3 % der Bulgaren und 23,0 % der Rumänen länger als 5 Jahre in Herne *(Statistikstelle Stadt Herne, Stand 2020).

 

Die Entwicklung der Zahlen der Zuwanderung insgesamt zeigen deutlich, dass Einwanderung dieser Gruppe europäischer Freizügigkeitsberechtigter langfristig stattfindet und auch in Zukunft stattfinden wird.

 

Das wiederum bedeutet, dass sich die Stadtverwaltung Herne dauerhaft den Herausforderungen sowohl im integrativen als auch im ordnungsrechtlichen Handlungsfeld im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa, wird stellen müssen.

 

 

 

 

 

Zu den Herausforderungen auf Seiten eines Großteils der Zugewanderten aus Südosteuropa hlen u. a.:

 

  • Sprachbarrieren aufgrund der fehlenden deutschen Sprachkenntnisse,
  • fehlende Kenntnisse über deutsche Systeme (Bildungssystem, Sozialleistungen, Versicherungen, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt),
  • fehlende Krankenversicherung,
  • fehlende schulische und / oder berufliche Bildungsabschlüsse / Qualifikationen,
  • geringe Chancen auf Arbeitsmarktintegration,
  • prekäre Wohn- und Lebensverhältnisse, kein Zugang zum regulären Wohnungsmarkt,
  • Diskriminierung und Ausgrenzung,
  • Ausbeutung durch kriminelle Strukturen.

Zu den Herausforderungen auf Seiten der Stadtverwaltung / städtischen Bevölkerunghlen u.a.:

  • hoher Beratungs- und Betreuungsaufwand sowie zusätzliche Bindung personeller Kapazitäten,
  • fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, den Herausforderungen adäquat zu begegnen,
  • eingeschränkter Handlungsspielraum aufgrund der geltenden Gesetzeslage, um gegen kriminelle Strukturen und Ausbeutung insbesondere auf Seiten der Vermieter*innen und / oder gegen organisierte „Schlepperbanden“ in den Herkunftsländern vorzugehen,
  • hohe Beschwerdelage im Umfeld einiger „Problemimmobilien“ und Störung des Bürgerfriedens.
  • wachsende Unzufriedenheit und sinkende Toleranzgrenze der Bürger*innen gegenüber Bewohner*innen der Immobilien bzw. gegenüber ihrem Verhalten
  • Tradierte Lebensweisen und kultureller Hintergrund der Zugewanderten, insbesondere derjenigen, die der ethnischen Minderheit der Romn*ija angehören

2. nftige Organisationsstruktur

 

2.1. Einrichtung eines Lenkungskreises

 

Es wird ein Lenkungskreis der sich aus den Dezernenten der Dezernate III, IV, V und VI zusammensetzt, eingerichtet.

 

Zu den Aufgaben des Lenkungskreises gehören u.a.:

 

  • Analyse der Herausforderungen und Erarbeitungen von Lösungen in gemeinsamer Verantwortung
  • Priorisierung anstehender Aufgaben
  • Entscheidung
  • Beratung der Geschäftsstelle
  • Sicherstellung von bedarfsorientierten Ressourcen
  • Genehmigung und / oder Ablehnung anstehender Maßnahmen / Anwendung von Instrumenten

2.2. Einrichtung einer Geschäftsstelle des Lenkungskreises (Dezernat III).

 

Die Koordinierungsstelle Zuwanderung SOE wird, incl. der personellen Ressourcen, aus dem Büro des Dezernats IV herausgelöst und zukünftig als Geschäftsstelle des Lenkungskreises Südosteuropa dem Kommunalen Integrationszentrum angegliedert.

 

 

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle des Lenkungskreises gehören u.a.:

 

  • Steuerung der strategischen Ansätze innerhalb der Stadtverwaltung
  • Berichterstattung an den Lenkungskreis und Dokumentation des Grads der Zielerreichung bzw. des aktuellen Sachstands
  • Feststellung des Hilfebedarfs der Zielgruppe sowie Einschätzung der Intensität der Beschwerdelage im Umfeld der Problemimmobilien mit anschließendem Verweis an die entsprechenden beteiligten und verantwortlichen Akteurinnen und Akteure zur weiteren Bearbeitung
  • Schnittstellenmanagement
  • Interkommunale Vernetzung und Austausch
  • Beachtung und Berücksichtigung der landes-, bundes- und EU- weiten politischen Ziele, Empfehlungen und Gesetzesänderungen im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa 
  • Feststellung des Hilfebedarfs der Zielgruppe sowie Einschätzung der Intensität der Beschwerdelage im Umfeld der Problemimmobilien mit anschließendem Verweis an die entsprechenden beteiligten und verantwortlichen Akteurinnen und Akteure zur weiteren Bearbeitung
  • Unterstützung bei der Fördermittelakquise und Antragstellung
  • Die Geschäftsstelle steuert mit zwei Mitarbeitenden aus dem Bereich der wohnbegleitenden Hilfe das zentrale Diagnose-Tool der Verwaltung. Dort erfolgt nicht nur das zentrale Beschwerdemanagement sondern auch die Diagnostik der individuellen Problemlagen vor Ort. Die Geschäftsstelle informiert die Akteurinnen und Akteure der Verwaltung und überwacht den Fortschritt der Problemlösungen.

 

2.3. Verantwortlichkeiten

 

Die Verantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele im Handlungsfeld Zuwanderung Südosteuropa obliegt für den Bereich der Integration und Koordination dem Dezernat III und für den Bereich der Intervention dem Dezernat IV. Fachbereiche der Dezernate V und VI unterstützen die tägliche Arbeit der Dezernate III und IV.

 

Die operative Umsetzung des strategischen Ziels der Integration (Dezernat III) erfolgt durch das kommunale Integrationszentrum bzw. durch das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), siehe 3.2

 

r die Koordinierung der Fachgruppe Problemimmobilien zeichnet sich das Dezernatsbüro IV zuständig; Aufgaben der Fachgruppe siehe 3.3

 

3. Maßnahmendetails

 

3.1. Verstetigung und Fortentwicklung bisheriger Handlungsansätze

 

Die aktuelle Herangehensweise der Verwaltung zielt auf eine eindeutige Zuordnung und Verteilung der Aufgaben / Verantwortung innerhalb der Dezernate der Stadtverwaltung im Rahmen der strategischen Ziele Integration und Intervention / Prävention.

 

Die bisherigen erfolgreichen Ansätze der überwiegend projektgeförderten integrativen Maßnahmen (siehe Liste im Anhang) sollen als notwendige Ergänzung fortgeführt werden. Projektförderung bleibt ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Teilhabechancen von Zugewanderten nach Herne. Durch die Implementierung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) können integrativen Unterstützungsleistungen nicht nur für zugewanderte Bürger*innen aus Südosteuropa intensiviert, quantitativ ausgebaut, miteinander verzahnt und langfristig in effektive Strukturen im Sinne einer rechtkreisübergreifenden Zusammenarbeit aller im Handlungsfeld arbeitenden Ämter / Behörden / Akteur*innen überführt werden. Die bisherigen guten Ansätze/Maßnahmen (u. a. Task-Force, AK Problemimmobilien) zur Umsetzung des strategischen Ziels der Intervention werden wiederaufgenommen, fortgeführt und optimiert sowie um präventive Maßnahmen aus dem Bereich der strategischen Immobilienentwicklung ergänzt.

 

Darüber hinaus wird allgemein eine verlässliche multiprofessionelle Kooperation der Akteur*innen u.a. aus den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Gesundheit, Wohnen, Ordnung und Justiz angestrebt, die für ein nahtloses Ineinandergreifen von Unterstützungsleistungen und / oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen unerlässlich ist.

 

3.2 Umsetzung des strategischen Ziels Integration

 

Die Umsetzung des strategischen Ziels „Integration“ erfolgt u.a. durch die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Herne sowie durch weitere integrationsfördernde Maßnahmen.

 

3.2.1.  Implementierung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Herne

 

Das Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) zielt darauf ab, Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte, neu eingewanderten oder zukünftig nach NRW Einreisenden, ein passgenaues Angebot zu ermöglichen, um ihre Integration zu erleichtern.


In Herne soll das KIM genutzt werden, um für die Gruppe der Neuzugewanderten aus Südosteuropa den Zugang zu Bildung und Arbeit sowie in die Stadtgesellschaft zu verbessern.
Dazu werden voraussichtlich ab März 2022 zwei Bausteine des Förderprogramms umgesetzt.

 

  • Baustein 1: Implementierung einer strategische Ebene zur Steuerung

 

-          Koordination der Umsetzung des KIM

-          Konzipierung und fortlaufende Weiterentwicklung eines Handlungskonzepts

-          Aufbau und Begleitung themenbezogener Projektgruppen zu Themen wie Bildung und Erziehung, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Wohnen, Gesundheit, Teilhabe und sozialer Integration

 

  • Baustein 2: Einführung eines individuellen Case Managements

 

- Qualifizierte rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung, Begleitung und Unterstützung

- Verweisberatung auf bestehende Integrationsangebote sowie öffentlich- und sozialrechtliche Leistungen

- Austausch in regelmäßigen Fallkonferenzen um vom Einzelfall ausgehend allgemeine Problemlagen zu benennen
 

Darüber hinaus soll mit der Implementierung des KIM ein verwaltungsinterner Organisationsentwicklungsprozess in Herne angestoßen werden, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von Zugewanderten entstehen. Es sollen Unterstützungssysteme auf der Grundlage vorhandener lokaler Strukturen und Akteur*innen konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden.

 

3.2.2. Weitere integrationsfördernde Maßnahmen

 

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen des Kommunalen Integrationszentrums sowie landesgeförderte Maßnahmen, die das Kommunale Integrationszentrum umsetzt, für Zugewanderte aus Südosteuropa nutzbar.


Insbesondere im Bereich „Integration durch Bildung“ gibt es zahlreiche Maßnahmen, die sowohl Eltern als auch Kinder fördern, Zugänge ermöglichen und Schulabsentismus vorbeugen (siehe Liste im Anhang).


Darüber hinaus hält das Kommunale Integrationszentrum ebenso speziell für Eltern und Kinder aus Südosteuropa Angebote vor. Zu nennen sind die Familienbegleitung an sechs Herner Grundschulen, das Lernförderangebot für Schüler*innen aus Südosteuropa in der 1. und 4. Klasse an der Michaelschule sowie verschiedene Elternbildungsangebote an Grund- und weiterführenden Schulen. Insbesondere die Elternbildungsangebote sollen Eltern stärken, Mehrsprachigkeit fördern, Vertrauen zum Lernort Schule aufbauen, über die Möglichkeiten von Bildung und Ausbildung informieren und Schulabsentismus verhindern.

 

Perspektivisch sind für das Jahr 2022 die Ausweitung der Frauensprechstunde im Café O für Frauen aus Südosteuropa sowie weitere niedrigschwellige Angebote für Frauen insbesondere im Stadtteil Horsthausen in Kooperation mit dem Quartiersbüro der AWO geplant.

 

3.3 Umsetzung des strategischen Ziels Intervention / Prävention

 

Die Umsetzung der strategischen Ansätze Intervention / Prävention erfolgt u.a. durch die Einrichtung einer dauerhaft arbeitenden Fachgruppe mit Vertreter*innen aus verschiedenen Fachbereichen, Organisationen, Institutionen und Behörden. Die Verwaltung strebt folgende Ziele an:

 

  • Verbesserung der äußerst problematischen Wohnsituation der Bürger*innen aus Südosteuropa in Herne, insbesondere der Bewohner*innen in den Problemimmobilien,
  • Bekämpfung krimineller Strukturen bei Eigentümer*innen, Verwalter*innen und innerhalb der Zielgruppe (Leistungsmissbrauch),
  • Wiederherstellung des Bürgerfriedens im Umfeld von Problemimmobilien,
  • Beschwerdemanagement / Verminderung von Bürgerbeschwerden,
  • Ausweitung der Akquisebemühungen und Verbesserung der Zugänge zum regulären Wohnungsmarkt (Abbau von Vorurteilen und Stereotypen gegenüber der Zielgruppe),
  • Erstellung eines Katalogs mit Eingriffsmöglichkeiten und Sanktionen,
  • Entwicklung eines geeigneten Datenbanksystems,
  • Systematische Erprobung und Anwendung geeigneter Sanktionen,
  • Erarbeitung von Handlungsplänen / Entwicklungszielen für jede einzelne Immobilie und deren Bewohnerschaft,
  • Entwicklung einer adressatengerechten Öffentlichkeitsarbeit im Umgang mit Bürger*innen Beschwerden / Anfragen aus der Politik,
  • Erfassung, Beseitigung und Vermeidung von Problemimmobilien und allgemein von verwahrlosten Immobilien,
  • Erarbeitung und Implementierung einer Strategie zum Umgang mit verwahrlosten Immobilien (Bezugsetzung insbesondere zu Quartiersanalysen / Quartierskonzepten, Stadterneuerung, städtebaulicher Planung),
  • Systematisierung und Fortschreibung des Katasters verwahrloster Immobilien und Priorisierung des Interventionsbedarfs auch unter Würdigung der städtebaulichen Missstände und der bauordnungsrechtlichen Handlungsbedarfe,
  • Fortschreibung der Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien,
  • Ableitung und Umsetzung objektbezogener immobilienwirtschaftlicher (im Kontakt mit Eigentümer und immobilienwirtschaftlichen Akteuren) und städtebaulicher (städtebauliche Gebote, Sanierungsvereinbarungen) Interventionsstrategien,
  • Fördermittelakquise,
  • Interkommunale Vernetzung.

 

Nur eine konsequente gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise gegenüber kriminellen Strukturen bei Vermietern / Eigentümern, unseriösen Arbeitgeber*innen und innerhalb der Zielgruppe bei einer gleichzeitigen Implementierung regulärer zielgruppenspezifischer Unterstützungsleistungen lässt Integration gelingen und bewahrt den Bürgerfrieden.

 

4. Zeitschiene

 

Die Umsetzung der strategischen Ziele beginnt im Frühjahr 2022 sukzessive mit der Besetzung der Personalstellen und der personellen Neuorganisation. Hierbei wird insbesondere die Besetzung der KIM-Stellen noch eine Weile in Anspruch nehmen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf       Chudziak

Stadtrat       Stadtrat

                         


Anlagen:
 

Übersicht Maßnahmen/Projekte im Handlungsfeld Zuwanderung Südosteuropa Stadt Herne   

                                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Maßnahmenübersicht_Liste integrative Maßnahmen (93 KB)