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Sachverhalt:
Seit 2014 haben die Zahlen der Zuwanderung von Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien nach Herne kontinuierlich zugenommen. Aktuell sind 3.839 Personen in Herne gemeldet. Ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei 2,4 %. Nach Schätzungen verschiedener Akteur*innen im Handlungsfeld halten sich zusätzlich 500 - 700 Personen insbesondere in den sogenannten „Problemimmobilien“, die nicht bzw. noch nicht in Herne gemeldet sind, auf. Ca. 60 % - 70 % der Bürger*innen gehören der ethnischen Minderheit der Romn*ija. Es ist davon auszugehen, dass die Zuwanderungszahlen auch in Zukunft noch steigen werden, insbesondere vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der EU und mit Blick auf die geplante Westbalkan-Erweiterung 2025.
Es ist ebenfalls festzustellen, dass sich die Verweildauer der Bürger*innen aus Süd-osteuropa in Herne zunehmend verfestigt. Die Anzahl derjenigen Bürger*innen, die länger als 5 Jahre in Herne verweilen und Herne für sich als dauerhaften Lebensmittelpunkt betrachten, hat kontinuierlich zugenommen. Inzwischen leben 30,3 % der Bulgaren und 23,0 % der Rumänen länger als 5 Jahre in Herne *(Statistikstelle Stadt Herne, Stand 2020).
Die Entwicklung der Zahlen der Zuwanderung insgesamt zeigen deutlich, dass Einwanderung dieser Gruppe europäischer Freizügigkeitsberechtigter langfristig stattfindet und auch in Zukunft stattfinden wird.
Das wiederum bedeutet, dass sich die Stadtverwaltung Herne dauerhaft den Herausforderungen sowohl im integrativen als auch im ordnungsrechtlichen Handlungsfeld im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa, wird stellen müssen.
Zu den Herausforderungen auf Seiten eines Großteils der Zugewanderten aus Südosteuropa zählen u. a.:
Zu den Herausforderungen auf Seiten der Stadtverwaltung / städtischen Bevölkerung zählen u.a.:
2. Künftige Organisationsstruktur
2.1. Einrichtung eines Lenkungskreises
Es wird ein Lenkungskreis der sich aus den Dezernenten der Dezernate III, IV, V und VI zusammensetzt, eingerichtet.
Zu den Aufgaben des Lenkungskreises gehören u.a.:
2.2. Einrichtung einer Geschäftsstelle des Lenkungskreises (Dezernat III).
Die Koordinierungsstelle Zuwanderung SOE wird, incl. der personellen Ressourcen, aus dem Büro des Dezernats IV herausgelöst und zukünftig als Geschäftsstelle des Lenkungskreises Südosteuropa dem Kommunalen Integrationszentrum angegliedert.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle des Lenkungskreises gehören u.a.:
2.3. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele im Handlungsfeld Zuwanderung Südosteuropa obliegt für den Bereich der Integration und Koordination dem Dezernat III und für den Bereich der Intervention dem Dezernat IV. Fachbereiche der Dezernate V und VI unterstützen die tägliche Arbeit der Dezernate III und IV.
Die operative Umsetzung des strategischen Ziels der Integration (Dezernat III) erfolgt durch das kommunale Integrationszentrum bzw. durch das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), siehe 3.2
Für die Koordinierung der Fachgruppe Problemimmobilien zeichnet sich das Dezernatsbüro IV zuständig; Aufgaben der Fachgruppe siehe 3.3
3. Maßnahmendetails
3.1. Verstetigung und Fortentwicklung bisheriger Handlungsansätze
Die aktuelle Herangehensweise der Verwaltung zielt auf eine eindeutige Zuordnung und Verteilung der Aufgaben / Verantwortung innerhalb der Dezernate der Stadtverwaltung im Rahmen der strategischen Ziele Integration und Intervention / Prävention.
Die bisherigen erfolgreichen Ansätze der überwiegend projektgeförderten integrativen Maßnahmen (siehe Liste im Anhang) sollen als notwendige Ergänzung fortgeführt werden. Projektförderung bleibt ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Teilhabechancen von Zugewanderten nach Herne. Durch die Implementierung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) können integrativen Unterstützungsleistungen nicht nur für zugewanderte Bürger*innen aus Südosteuropa intensiviert, quantitativ ausgebaut, miteinander verzahnt und langfristig in effektive Strukturen im Sinne einer rechtkreisübergreifenden Zusammenarbeit aller im Handlungsfeld arbeitenden Ämter / Behörden / Akteur*innen überführt werden. Die bisherigen guten Ansätze/Maßnahmen (u. a. Task-Force, AK Problemimmobilien) zur Umsetzung des strategischen Ziels der Intervention werden wiederaufgenommen, fortgeführt und optimiert sowie um präventive Maßnahmen aus dem Bereich der strategischen Immobilienentwicklung ergänzt.
Darüber hinaus wird allgemein eine verlässliche multiprofessionelle Kooperation der Akteur*innen u.a. aus den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Gesundheit, Wohnen, Ordnung und Justiz angestrebt, die für ein nahtloses Ineinandergreifen von Unterstützungsleistungen und / oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen unerlässlich ist.
3.2 Umsetzung des strategischen Ziels Integration
Die Umsetzung des strategischen Ziels „Integration“ erfolgt u.a. durch die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Herne sowie durch weitere integrationsfördernde Maßnahmen.
3.2.1. Implementierung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Herne
Das Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) zielt darauf ab, Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte, neu eingewanderten oder zukünftig nach NRW Einreisenden, ein passgenaues Angebot zu ermöglichen, um ihre Integration zu erleichtern.
In Herne soll das KIM genutzt werden, um für die Gruppe der Neuzugewanderten aus Südosteuropa den Zugang zu Bildung und Arbeit sowie in die Stadtgesellschaft zu verbessern.
Dazu werden voraussichtlich ab März 2022 zwei Bausteine des Förderprogramms umgesetzt.
- Koordination der Umsetzung des KIM
- Konzipierung und fortlaufende Weiterentwicklung eines Handlungskonzepts
- Aufbau und Begleitung themenbezogener Projektgruppen zu Themen wie Bildung und Erziehung, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Wohnen, Gesundheit, Teilhabe und sozialer Integration
- Qualifizierte rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung, Begleitung und Unterstützung
- Verweisberatung auf bestehende Integrationsangebote sowie öffentlich- und sozialrechtliche Leistungen
- Austausch in regelmäßigen Fallkonferenzen um vom Einzelfall ausgehend allgemeine Problemlagen zu benennen
Darüber hinaus soll mit der Implementierung des KIM ein verwaltungsinterner Organisationsentwicklungsprozess in Herne angestoßen werden, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von Zugewanderten entstehen. Es sollen Unterstützungssysteme auf der Grundlage vorhandener lokaler Strukturen und Akteur*innen konzipiert, vernetzt und umgesetzt werden.
3.2.2. Weitere integrationsfördernde Maßnahmen
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen des Kommunalen Integrationszentrums sowie landesgeförderte Maßnahmen, die das Kommunale Integrationszentrum umsetzt, für Zugewanderte aus Südosteuropa nutzbar.
Insbesondere im Bereich „Integration durch Bildung“ gibt es zahlreiche Maßnahmen, die sowohl Eltern als auch Kinder fördern, Zugänge ermöglichen und Schulabsentismus vorbeugen (siehe Liste im Anhang).
Darüber hinaus hält das Kommunale Integrationszentrum ebenso speziell für Eltern und Kinder aus Südosteuropa Angebote vor. Zu nennen sind die Familienbegleitung an sechs Herner Grundschulen, das Lernförderangebot für Schüler*innen aus Südosteuropa in der 1. und 4. Klasse an der Michaelschule sowie verschiedene Elternbildungsangebote an Grund- und weiterführenden Schulen. Insbesondere die Elternbildungsangebote sollen Eltern stärken, Mehrsprachigkeit fördern, Vertrauen zum Lernort Schule aufbauen, über die Möglichkeiten von Bildung und Ausbildung informieren und Schulabsentismus verhindern.
Perspektivisch sind für das Jahr 2022 die Ausweitung der Frauensprechstunde im Café O für Frauen aus Südosteuropa sowie weitere niedrigschwellige Angebote für Frauen insbesondere im Stadtteil Horsthausen in Kooperation mit dem Quartiersbüro der AWO geplant.
3.3 Umsetzung des strategischen Ziels Intervention / Prävention
Die Umsetzung der strategischen Ansätze Intervention / Prävention erfolgt u.a. durch die Einrichtung einer dauerhaft arbeitenden Fachgruppe mit Vertreter*innen aus verschiedenen Fachbereichen, Organisationen, Institutionen und Behörden. Die Verwaltung strebt folgende Ziele an:
Nur eine konsequente gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise gegenüber kriminellen Strukturen bei Vermietern / Eigentümern, unseriösen Arbeitgeber*innen und innerhalb der Zielgruppe bei einer gleichzeitigen Implementierung regulärer zielgruppenspezifischer Unterstützungsleistungen lässt Integration gelingen und bewahrt den Bürgerfrieden.
4. Zeitschiene
Die Umsetzung der strategischen Ziele beginnt im Frühjahr 2022 sukzessive mit der Besetzung der Personalstellen und der personellen Neuorganisation. Hierbei wird insbesondere die Besetzung der KIM-Stellen noch eine Weile in Anspruch nehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf Chudziak
Stadtrat Stadtrat
Anlagen:
Übersicht Maßnahmen/Projekte im Handlungsfeld Zuwanderung Südosteuropa Stadt Herne
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1 | öffentlich | Maßnahmenübersicht_Liste integrative Maßnahmen (93 KB) |