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Sachverhalt:
Im Rahmen ihrer Informationspflicht gegenüber den politischen Gremien der Stadt Herne legt
die Verwaltung den Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen der Stadt Herne für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnisnahme vor.
Nach § 14 Abs. 12 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) müssen die zuständigen Behörden alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden (hier: Bezirksregierung Arnsberg) zur Verfügung zu stellen.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde orientiert sich inhaltlich an dem Struktur- und Gliederungsvorschlag der Bezirksregierung Arnsberg. Die Bezirksregierung hat die darin aufgeführte Gliederungsreihenfolge vorgegeben, um Form und Inhalt aller Berichte zu harmonisieren und einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden in NRW zu ermöglichen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Stadt Herne - WTG - Tätigkeitsbericht 2019-2020
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1 | öffentlich | Stadt Herne - WTG - Tätigkeitsbericht 2019-2020 (412 KB) |