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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Fortführung der Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege: „Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ zur weiteren Profilierung der Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung
der Qualitätsstandards sichergestellt.“
Im Zuge des Ausbaus der Betreuung unter dreijähriger Kinder kommt der Kindertagespflege eine besondere Bedeutung zu. In der Strategieplanung 2019 – 2021 zum Ausbau der Betreuungsplätze in Herne ist die Kindertagespflege eine wichtige Säule.
Im Zeitraum 01.06.2016 – 31.12.2018 hat die Stadt Herne als Modellstandort am Bundesprogramm Kindertagespflege „Weil die Kleinsten größte Nähe brauchen“ erfolgreich teilgenommen.
Mit dem neu aufgelegten Bundesprogramm ProKindertagespflege zum 01.01.2019 setzte die Stadt Herne die Teilnahme fort und stärkte seitdem die Profilierung der Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung und unterstützte die Weiterentwicklung der pädagogischen und strukturellen Qualität. Der im neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankerten Bausteine der Qualitätsentwicklung wurde somit Rechnung getragen.
Das Hauptziel dieses Bundesprogramms war die Durchführung und die Implementierung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem „Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege“ (QHB). Die Weiterführung und Finanzierung der Qualifizierung nach QHB erfolgte mit Beschluss des AKJ am 10.04.2019 für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 und mit dem Beschluss des AKJ am 26.08.2021 ab dem 01.01.2022 dauerhaft aus städtischen Mitteln.
Die Umsetzung des Bundesprogramms ProKindertagespflege, das nun zum 31.12.2021 enden wird, war zu einem großen Teil geprägt durch die pandemiebedingten Herausforderungen und deren Auswirkungen. Trotz dieser Situation wurde die Weiterentwicklung der Kindertagespflege durch ein Höchstmaß an Engagement vorangebracht, so dass hierfür seitens des Bundes eine einjährige Verlängerung für den Förderzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 beschlossen wurde.
Mit der Fortführung des Bundesprogramms ProKindertagespflege sollen insbesondere der angestoßene Verstetigungsprozess des QHB sowie die dazu notwendigen Maßnahmen innerhalb der Kommunen unterstützt werden. Die Förderung umfasst konkrete Maßnahmen in vier Themenfeldern (Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung, Fachberatung Kindertagespflege, Inklusion Kindertagespflege und Zusammenwirken der Familien) und deren Zielerreichung bis Ende 2022. Im Rahmen der Weiterführung des Bundesprogramms wird u. a. ein lokaler Entwicklungsplan erarbeitet. Des Weiteren wird die Koordinierungsstelle aktiv an einem regionalen und überregionalen Expertenpool teilnehmen und somit die konzeptionelle Bearbeitung in den vier ausgewählten Themenfeldern unterstützen.
Die Zuwendung des Bundesprogramms wird im Rahmen einer Förderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Anteilfinanzierung zu 80 % der Gesamtausgaben gewährt. Zu der Finanzierung des Bundesprogramms ist ein Eigenanteil in Höhe von 20% zu leisten. Dieser wurde bei den Planungen für den Haushalt 2022 ff berücksichtigt. Die Aufgaben des Bundesprogramms im Jahr 2022 werden durch eine refinanzierte Funktionsstelle mit 39 Stunden wahrgenommen, die zu 64 % (ca. 38,7 T€) bei dem Herner Tageseltern e.V. und zu 36 % (ca. 28,6 T€) bei der Stadt Herne angedockt ist. Der Herner Tageseltern e.V. beabsichtigt eine Neueinstellung. Bei der Stadt Herne übernimmt die pädagogische Fachberatung den prozentualen Anteil der Aufgaben dieser Funktionsstelle.
Finanzielle Auswirkungen
| 2022 |
Aufwendungen |
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Personalaufwendungen Stadt Herne | 28.577,10 € |
Sonstige Sachaufwendungen | 28.765,42 € |
Transferaufwendungen an Herner Tageseltern e. V. | 47.055,39 € |
Summe: | 104.397,91 € |
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Erträge |
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Fördermittel Bundesprogramm
| 83.518,33 € |
Eigenanteil Stadt Herne | 20.879,58 € |
Das im Jahr 2020 reformierte Kinderbildungsgesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, setzt u. a. einen besonderen Schwerpunkt auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Langfristiges Ziel ist die Schaffung landeseinheitlicher Standards in diesem Bereich. Die Fortführung der Teilnahme an dem Bundesprogramm ermöglicht die erforderliche Unterstützung, um diese Standards umzusetzen, eine konsequente Gleichstellung von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege anzustreben und den Ausbau voranzutreiben.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Merkendorf
Stadtrat