|
|
Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nr. 185, 1. Ergänzung – Gütersloher Straße - mit Entwurfsstand vom 13.12.2021 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Das im Stadtteil Holsterhausen an der Rottbruchstraße liegende Plangebiet umfasst eine rund 6.500 m² große Fläche, die über einen ausgeprägten Bestand an großen Bäumen verfügt.
Am 26.11.2019 hat der Rat der Stadt das Klimafolgenanpassungskonzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die in der „Handlungskarte Klimaanpassung“ aufgeführten Maßnahmen umzusetzen, sofern deren Finanzierung durch Fördermittel, Aufwendungen Dritter und zur Verfügung stehender Eigenmittel gesichert werden können. Das Plangebiet ist in der Handlungskarte als „Restriktionsfläche“ dargestellt. Für derartige Flächen bestehen die Zielsetzungen, sie zu erhalten und zu vernetzen, bestehende parkartige Strukturen zu erhalten bzw. zu verbessern und Übergange zu bebauten Bereichen durchlässig zu gestalten.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der erläuterten Zielsetzungen besteht das Erfordernis, einen Bebauungsplan aufzustellen.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Festsetzung einer „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ wird der Erhalt der bestehenden Grünstrukturen sowie des hochwertigen Baumbestands sichergestellt und den Maßnahmen der Handlungskarte des Klimafolgenanpassungskonzepts Rechnung getragen.
D. Inhalte der Planung
Die 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - wird die zur Disposition stehende Grundstücksfläche als „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festsetzen. Die die Fläche umgebenden Straßen- und Wegeflächen werden als „Öffentliche Verkehrsflächen“ festgesetzt.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 13.02.2020 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 15.04.2021 erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 30.04.2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.05.2021 bis zum 14.06.2021.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, teilweise führten sie zu Ergänzungen im Planentwurf.
F. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP 185-1 E_Offenlage_Anl 1_Übersichtsplan (660 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP 185-1 E_Offenlage_Anl 2_Bebauungsplanentwurf (944 KB) | ||||
3 | öffentlich | BP 185-1 E_Offenlage_Anl 3_Begründung u Umweltber (15423 KB) | ||||
4 | öffentlich | BP 185-1 E_Offenlage_Anl 4_Abwägungsprotokoll (68 KB) |