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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1317  

Betreff: Ersatzbeschaffung von Einsatzleitwagen bei der Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 33, Frau Dreier
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Dreier, Antje
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung Entscheidung
01.02.2022 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 12.05

Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Nr.: 14

Bez.: Abschreibungen

rd. -107.000 € (jährlich)

(13) -40.000

(14) -67.000

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.120501

Bez.: Fuhrpark Feuerwehr

Nr.: 9

Bez.: Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

rd. -1.000.000

                                                   


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung beschließt die Ersatzbeschaffung von vier neuen Einsatzleitfahrzeugen für den FB 33.                                            


Sachverhalt:
 

Der Fachbereich Feuerwehr beabsichtigt, vier baugleiche Einsatzleitfahrzeuge (ELW-1) zu beschaffen.

Die Nutzungsdauer eines ELW-1 beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die bisherigen Fahrzeuge sind zwischen 8 bis 15 Jahre alt. Eine Neubeschaffung ist aufgrund des Alters der bisherigen Fahrzeuge notwendig.

 

Eine Beschaffung von 4 gleichen Fahrzeugen ist sinnvoll, da sich dadurch folgende Vorteile ergeben:

 

o Einheitliche Bedienung aller Fahrzeuge, keine Generationsunterschiede

o Einheitliche Bedienung der Einsatzleit- u. Kommunikationstechnik,

o Modulare Anwendbarkeit

o Technische Alterung wird angeglichen

o Der definierte Kommunikationsstandard wird eingehalten

o Unterbrechungsfreie Einsatzstellenkommunikation

o Unproblematische und ungefährliche Ausfallkompensation

o Beschaffungskonditionen durch die Anzahl verbessert

 

Im Jahre 2022 soll die Ausschreibung der beabsichtigten Beschaffung auf den Weg gegeben werden, voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2023 sollen diese geliefert und bezahlt werden. Für den Kauf der 4 ELWs wird ein Betrag von ca. insgesamt 1.000.000,- € erforderlich sein.

Die entsprechenden finanziellen Mittel für die Beschaffung der o.g. Fahrzeuge stehen im Haushaltsjahr 2022 bzw, 2023 zur Verfügung.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Dr. Burbulla

                                                                        


Anlagen:
 

Keine