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Sachverhalt:
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW sind die Ausschussvorsitzenden und ihre Vertreter*innen durch die Fraktionen zu bestimmen. Ausgenommen sind der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Wahlausschuss.
Für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien wurde die Stadtverordnete von der Beck als Ausschussvorsitzende bestimmt und Frau Stadtverordnete Krischer als ihre Stellvertretung.
Frau Krischer hat ihr Mandat als Stadtverordnete niedergelegt.
Die Grüne Fraktion hat die Stadtverordnete Buszewski nunmehr als Stellvertreterin bestimmt.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Der Oberbürgermeister
Dr. Dudda