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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
den sachkundigen Bürger Andree Zellmer als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.
Sachverhalt:
Die WfH-Gruppe hat mit Schreiben vom 27. Juni und 23. August 2021 die o. g. Umbesetzungen beantragt (siehe Anlage).
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Anlagen: Original des Antrags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | WfH Antrag auf Benennung eines Stellvertreters für den Kulturausschuss - Herrn Zellmer (124 KB) |