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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0404  

Betreff: Erstellung von Planunterlagen für eine Rad- und Fußgängerbrücke über die DB-Strecke 2650 und Sicherung der Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der Kleingärten von der Dorfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau HarwegAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
24.05.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.06.2005 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
08.06.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Ausgaben:

Planungskosten Brücke

ca.   10.000,00 €

 

Ausgaben:

Erschließung gemäß

Variante C

ca. 150.000,00 €

 

 

 

 

1.630.950.090/7

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

1.)     Die Erstellung von Planunterlagen für eine Rad- und Fußgängerbrücke über die DB-Gleisanlage 2506 in Herne in Bahn-km 101,95 im Bf. Herne.

2.)     Den Bau eines dauerhaften Erschließungsweges für die Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und der Pumpstation Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der Kleingärten von der Dorfstraße nach Planungsvariante C, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Anlass

 

Bei der Brücke Voßnacken handelt es sich um eine zwei-feldrige-Straßenbrücke, welche die DB-Gleisanlage 2506 der DB AG in Herne (Bahn-km 101,95 im Bf. Herne) überquert.

Das Bauwerk besteht aus zwei Teilbauwerken, wobei es sich beim westlichen Überbau um einen WIB-Träger (WIB = Walzträger im Beton) und beim östlichen Überbau um einen Stahlträger handelt.

Die Brücke weist eine Spannweite von 8,95 m (Teilbauwerk West) und 19,50 m (Teilbauwerk Ost) auf. Unterhalb des westlichen Überbaus befindet sich überwiegend S-Bahn-Betrieb, unterhalb des östlichen Überbaus läuft der DB-Verkehr inklusive Güterverkehr. (siehe Anlage 1 und Anlage 2)

Aufgrund der umfangreichen und gravierenden Schäden an der Brücke Voßnacken, die durch eine Hauptprüfung (2001) und eine Sonderprüfung (2004) dokumentiert werden, wird aus Verkehrssicherheitsgründen ein Teilabriss der Brücke durchgeführt. Insbesondere das erste Teilbauwerk (WIB-Überbau) der Brücke ist so stark beschädigt, dass eine Gefährdung des Bahnbetriebes und damit auch eine Gefährdung von Leib und Leben nicht auszuschließen ist. Daher erfolgt der Abbruch noch im Jahr 2005.

Der Teilabriss des Brückenbauwerkes hat zur Folge, dass die Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken nicht mehr gesichert ist.

 

Es gilt nun, Varianten zu suchen, welche die folgenden vier Ziele verfolgen:

 

1.)     Sicherung der Verbindung des Rad- und Fußgängerverkehrs über die DB-Strecke 2650

2.)     Sicherung der Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes

3.)     Beachtung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gemäß des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) bzw. des Landschaftsplanes der Stadt Herne (§ 20 LG NW)

4.)     Einhaltung der Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (BartSchV vom 16.02.2005)

 

Falls die endgültige Erschließung kurzfristig nicht hergestellt werden kann, ist eine Übergangslösung für die Erschließung der Grundstücke erforderlich.

 

 

2. Plangebiet

 

2.1     Abgrenzung des Plangebietes

 

Das Plangebiet umfasst das Gebiet um das Naturschutzgebiet „Voßnacken“ und die damit im Zusammenhang umgebenden Landschaftsschutzgebiete „Voßnacken West“, „Voßnacken Ost“ und „Voßnacken Nord“.

Das Naturschutzgebiet „Voßnacken“ und die Landschaftsschutzgebiete „Voßnacken West“ und „Voßnacken Ost“ werden im Westen und Norden durch eine Eisenbahntrasse (DB-Strecke 2650 / Köln - Hamm und DB-Strecke 2211 / Herne - Castrop Rauxel Süd) und verschiedene Freizeitanlagen (Sportplatz, Hundeplatz und Kleingartenanlage) begrenzt. Im Osten schließt der Ortskern des ehemaligen Dorfes und jetzigen Stadtteiles Börnig an. Südliche Grenze bildet die Castroper Straße mit ihrer Randbebauung. Das Landschaftsschutzgebiet „Voßnacken Nord“ liegt nördlich der Eisenbahntrasse (DB-Strecke 2211) und wird im Norden durch die A 42, im Westen durch die DB-Gleisanlage 2650 und im Osten durch die Sodinger Straße begrenzt. (siehe Anlage 1)


 

2.2     Wegeverbindungen

 

Die Wegeverbindungen (siehe Anlage 3) liegen in den Randbereichen der Schutzgebiete bzw. zwischen den Schutzgebieten. Im Kernbereich des Schutzgebietes sind bis auf einen ca. 50 m langen Durchstich überhaupt keine Wegeverbindungen vorhanden.

 

Wegeverbindung 1

 

Die erste Wegeverbindung in diesem Gebiet verläuft vom Wendehammer des Voßnacken (Castroper Straße) bis zur Weggabelung des Voßnacken nördlich des Überführungsbauwerkes der DB-Strecke 2211. Die Wegeverbindung hat sowohl Erschließungsfunktion für die Anlagen und Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung  als auch Verbindungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer. Die Befahrung des Naturschutzgebietes bzw. die Befahrung entlang des Naturschutzgebietes mit Kraftfahrzeugen wird durch Abpollerung eines Teilstücks des Weges verhindert.

 

Wegeverbindung 2

 

Die zweite Wegeverbindung befindet sich nördlich der Eisenbahnlinie (DB-Strecke 2211) bzw. am südlichen Rand des Landschaftsschutzgebietes „Voßnacken Nord“ und verläuft vom Pumpwerk bis zur Sodinger Straße.

Diese Wegeverbindung dient dem Durchgangsverkehr für Fußgänger und Radfahrer. Um den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen fernzuhalten, wurde die Wegeverbindung mit Pollern versehen.

 

Wegeverbindung 3

 

Die dritte Wegeverbindung beginnt am Ende der Dorfstraße und verläuft parallel zum nördlichen Rand des Naturschutzgebietes „Voßnacken“ bzw. an den Kleingarten- und Sportanlagen vorbei bis zur Weggabelung des Voßnacken am südlichen Ufer des Weihers.

Bei diesem Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche die Anbindung der Nutzer der dort ansässigen Anlagen gewährleistet.

 

Wegeverbindung 4

 

Die vierte Wegeverbindung befindet sich im westlichen Teil des Plangebietes bzw. am nördlichen Rand des Landschaftsschutzgebietes „Voßnacken West“. Sie verläuft von der Weggabelung des Voßnacken südlich des Überführungsbauwerkes der DB-Gleisanlage 2211 bis zum Pumpwerk Herne-Börnig entlang der Eisenbahnlinie bis zum Ende der Hunbergstraße. Ab dem Pumpwerk Herne-Börnig befindet sich noch eine weitere Wegeverbindung, die am Rande des Landschaftsschutzgebietes und dann ebenfalls bis zur Hunbergstraße verläuft.

Die Erschließung des Pumpwerkes erfolgt aus westlicher Richtung, des Voßnacken Nr. 51 a aus östlicher Richtung.

 

Neben der Erschließungsfunktion und der Verbindungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer dienen alle Wege dazu, die Natur und Landschaft im Schutzgebiet für den Bürger erlebbar zu machen.

 

2.3     Amphibien

 

Eine hohe Bedeutung in diesem Gebiet haben die vorkommenden Amphibien, die jedes Jahr im Frühjahr – in erster Linie Erdkröten und Molche – ihre Wanderung aus dem Winterquartier zu den Laichgewässern vornehmen. Hauptlaichgewässer in diesem Gebiet ist der große Weiher, kleinere Bestände befinden sich auch in dem kleinen Tümpel an der Eisenbahn-Kleingartenanlage, dem Waldtümpel im „Regenbogen-Wäldchen“ und dem kleinen Tümpel unterhalb der Pferdeweide im Osten des Gebietes. Für den Erdkrötenbestand von hoher Bedeutung ist neben der Größe und Beschaffenheit der Laichgewässer das Vorhandensein eines angemessenen Sommerhabitates. Das Gebiet mit seinem hohen Brachenanteil ist in dieser Hinsicht sehr günstig einzuschätzen. Insbesondere die Haldenbereiche spielen für die Erdkröte eine wichtige Rolle als Teillebensraum. Ähnliches gilt für den Teichmolch. Die Bergehalde nördlich des Eisenbahndammes (Voßnacken Nord) ist ebenfalls Sommerhabitat für einen gewichtigen Anteil der Population.

Um die meisten dieser vom Aussterben bedrohten Amphibienart vor dem Kfz-Verkehr zu schützen, wurden in der Vergangenheit die Wege mit festinstallierten, abschließbaren Schranken bzw. Pollern versehen.

 

 

3. Brückenvarianten

 

Anhand einer grob überschlägigen Kostenschätzung des Ingenieurbüros WARNS-LÖSCHMANN + PARTNER wird eine Entscheidung zugunsten einer Brückenvariante im Hinblick auf die unbedingt erforderliche Nutzung und unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gefällt. Es kommen vier Brückenvarianten in Frage, wobei eine neue Erschließungsplanung nur bei den ersten beiden Varianten erforderlich ist.

 

Variante 1:

 

Die Brücke Voßnacken entfällt.

 

Variante 2:

 

Es  wird eine Geh- und Radwegbrücke hergestellt. Die Kosten belaufen sich auf

ca. 150.000,00 €.

 

Variante 3:

 

Die Brücke Voßnacken wird vollflächig saniert. Die grobe Kostenschätzung liegt bei

ca. 420.000,00 €.

 

Variante 4:

 

Die Brücke Voßnacken wird komplett erneuert. Die Kosten für das Herstellen einer neuen Straßenbrücke belaufen sich auf ca. 800.000,00 €.

 

Gewählte Brückenvariante

 

Da eine Rad- und Fußgängerverbindung über die Gleisanlage der DB-Strecke 2506 als minimale Nutzung ausreichend ist und damit die hohen Kosten für eine Straßenbrücke nicht gerechtfertigt wären, wird vorgeschlagen, einen Neubau der Brücke für Fußgänger und Radfahrer gemäß Variante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu sind entsprechende Planunterlagen auszuarbeiten.

 

 

4. Erschließungsvarianten

 

Mit dem Ergebnis der bevorzugten Brückenvariante werden die möglichen Erschließungsvarianten im Hinblick auf die Kriterien Umsetzbarkeit / Realisierbarkeit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit untersucht, damit am Ende die verträglichste Variante unter Abwägung aller öffentlicher und privater Interessen zur Ausführung gelangt.


 

Es kommen vier mögliche Erschließungsvarianten (siehe Anlage 4) in Frage:

 

Variante A:

 

In Variante A wird die Anbindung über den heute bestehenden Voßnacken von der Sodinger Straße aus hergestellt.

Da der Erschließungsweg bereits vorhanden ist, ist es möglich, den Weg kurzfristig herzustellen.

Aus natur- und landschaftsschutzrelevanter Sicht ergeben sich jedoch Probleme, da dieser Weg häufig von den dort vorkommenden Amphibien auf ihren Wanderwegen zu den Laichgewässern gequert wird. Eine dauerhafte Erschließung über die Sodinger Straße sollte aus diesem Grund nicht erwogen werden.

Darüber hinaus ist diese Wegeverbindung im Zuge einer Leitungsverlegung der VEW als Ersatzmaßnahme zurückgebaut worden, mit dem Ziel, eine Beruhigung der umliegenden Schutzgebiete durch Ausschuss des Kfz-Verkehrs zur erreichen und gleichzeitig eine ungestörte Erholungsmöglichkeit der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzungsänderung dieser Wegeverbindung würde diese Ziele in Frage stellen, und es müsste mit Rückzahlungsforderungen aus dieser Ersatzmaßnahme zwischen 30.000,00 € und 35.000,00 € gerechnet werden.

Eine Ertüchtigung für eine beschränkte Nutzung von ca. 1 bis 2 Jahren wird mit

ca. 15.000,00 € veranschlagt.

 

Variante B:

 

In Variante B erfolgt die Erschließung in Verlängerung des Voßnacken aus südlicher Richtung von der Castroper Straße aus.

Diese Variante wird ausgeschlossen, da sie durch den sensibelsten Bereich des Schutzgebietes verläuft. Sie zerschneidet das Naturschutzgebiet und befindet sich in unmittelbarer Nähe des Weihers. Wichtige Rückzugsräume für die Tier- und Pflanzenwelt würden stark beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist der Weiher Hauptlaichgewässer und damit Ziel- und Ausgangspunkt für Wanderungen vieler dort vorkommender Amphibien.

 

Variante C:

 

Variante C verläuft vom Ende der Dorfstraße am Rande des „Naturschutzgebietes Voßnacken“ vorbei bis zum Sportplatz. Um die Grundstücke Voßnacken 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken zu erschließen, zweigt die Variante C in Höhe des Vereinsheimes des Sportplatzes Richtung Norden ab bis zum Bahndamm der DB-Strecke 2211 und dann weiter bis zum Überführungsbauwerk der DB-Gleisanlage 2211.

 

Die Ausbaulänge dieser Variante ist mit ca. 700 m (davon Neubau ca. 280 m) noch relativ gering. Darüber hinaus wurden die dafür benötigten Flächen in jüngster Vergangenheit aus Naturschutzmitteln bereits erworben.

 

Hintergrund des Ankaufes ist die Absicht, die schon im ersten Entwurf zum Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Voßnacken“ festgelegte und auch schon zum Teil realisierte Maßnahme „Rückbau der Straße entlang des Weihers“ aus artenschutzrechtlichen Gründen in der Weise fortsetzen zu können, dass eine dauerhafte Erschließung dieses Gebietes mit seinen Sport- und Kleingartenanlagen von der Dorfstraße aus möglich wird.

Durch diese Variante sind keine natur- oder landschaftsschutzrelevanten Nachteile zu erwarten. Auch werden keine neuen Gefährdungspotentiale für die dort vorkommenden Amphibien geschaffen.


 

Variante D:

 

In Variante D erfolgt die Erschließung vom Westen her über die Hunbergstraße bis zur Unterführung des Voßnackens unterhalb der DB-Gleisanlage 2211.

 

Diese Variante wird ausgeschlossen, da die Ausbaulänge dieses Erschließungsweges mit ca. 1.000 m am längsten ist und sehr aufwendige Umbaumaßnahmen (z. B. Dammschüttungen für den Wegebau) notwendig sind, die peripher auch die Grundstücke der DB und der Emschergenossenschaft betreffen würden.

 

Gewählte Erschließungsvariante

 

Der Vergleich der betrachteten Varianten aufgrund der Kriterien Umsetzbarkeit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit favorisiert die Variante C als die verträglichste Variante.

 

Baubeschreibung Variante C (Anlage 5)

 

1.) Erschließung Sportplatz, Hundeplatz und Kleingärten von der Dorfstraße

 

Mit Erwerb der ehemaligen Bahntrasse (Verbindung Dorfstraße und der Straße Voßnacken) und der Kleingärten Ende des Jahres 2004 ist es nun möglich, die dauerhafte  Erschließung des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der Kleingärten von der Dorfstraße aus zu realisieren.

 

Es ist vorgesehen, den zurzeit mit Schotter und teilw. Asphalt befestigten Weg von der Dorfstraße bis zum Sportplatz in seiner derzeitigen Dimension in eine Asphaltstraße mit Asphaltdecke umzubauen. Dabei soll der vorhandene Schotter als Tragschicht dienen. Der Mindestquerschnitt der Straße wird dabei 4 m betragen und mit Hilfe von Ausweichbuchten auch einen Gegenverkehr ermöglichen.

In Höhe des Hundeplatzes und des Sportplatzes wird die Aufweitung der Asphaltfläche bis zu 8 m betragen und neben der Fahrspur auch Abstellflächen für Fahrzeuge bieten. Am Eingangsbereich des Sportplatzes endet die Fahrbahn in einem ebenfalls asphaltierten Wendekreis. Der Bereich zwischen Wendehammer und Straße Voßnacken wird zum Rad- und Fußweg zurückgebaut.

Die Ausbaukosten für diese ca. 3000 qm umfassende neue Erschließung belaufen sich auf ca. 70.000,00 €.

 

2.) Dauerhafte Erschließung der Grundstücke Voßnacken 50, 51 a, 53 a und des Pump-

     werkes Herne-Voßnacken.

 

Um die o. a. Grundstücke Voßnacken  50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes dauerhaft zu erschließen, soll ein neuer Asphaltweg in einer Breite von 3 m angelegt werden.

Ausweichbuchten lassen bei dem sehr geringen Verkehrsaufkommen auch bei dieser  Breite einen Gegenverkehr zu. Für die Realisierung des Weges sind Gärten und Teile des Außengeländes des derzeitigen Umkleidegebäudes in Anspruch zu nehmen. Der westliche Teil verläuft über eine vorhandene Zufahrt / Betriebsweg, der ebenfalls von der Stadt Herne erworben wurde.

Im Gegensatz zum unter 1.) abgehandelten Erschließungsweg wird hier ein kompletter Neubau des Weges erforderlich. Zu den Bodenarbeiten und zum Oberbau kommen noch Kosten für Abbruch- und Rodungsarbeiten. Die Kosten für diesen neuen, ca. 800 qm umfassenden Erschließungsweg  belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 80.000,00 €.

Für beide Wege sind bereits erste Gespräche mit dem Pächter der Kleingärten (Bahn-Landwirtschaft Bezirk Essen e. V.) und über den Fachbereich Sport mit den Sportvereinen geführt worden. Die Gespräche lassen bisher darauf schließen, dass aus Sicht der direkt „Betroffenen“ eine Realisierung in der dargestellten Form vorstellbar erscheint. Völlig unstrittig ist dabei die asphaltierte Zufahrt von der Dorfstraße, die seit langem als überfällig eingeschätzt wird.

Eine Kündigung bzw. Änderung bestehender Pachtverträge mit den Betroffenen (ca. 3 Einzelpächter) der Kleingärten wird erst nach entsprechendem bürgerschaftlichen Beschluss ins Auge gefasst.

Für beide Wege entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 150.000,00 €.

Entsprechende Finanzmittel hierfür stehen im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung.    

 

 

Übergangslösung

 

Da die Variante C kurzfristig nicht umgesetzt werden kann, ist als Übergangslösung die Ertüchtigung des Weges gemäß Variante A erforderlich. Die provisorische Ertüchtigung für ca. 1 – 2 Jahre mit zeitweiser Einschränkung für die Nutzung des Weges während der Krötenwanderung wird auf ca. 15.000,00 € geschätzt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtslageplan

Anlage 2: Brückendetails

Anlage 3: Wegeverbindungen

Anlage 4: Erschließungsvarianten

Anlage 5: Erschließung Variante C

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtslageplan

Anlage 2: Brückendetails

Anlage 3: Wegeverbindungen

Anlage 4: Erschließungsvarianten

Anlage 5: Erschließung Variante C

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Übersichtslageplan (2061 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 3: Wegeverbindungen (2046 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Anlage 2: Brückendetails (465 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Anlage 5: Erschließung Variante C (469 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 4: Erschließungsvarianten (2069 KB)