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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.06 Bez.: Förderung Wohlfahrtspflege | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | -9.900,00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt, dem DRK-Kreisverband Herne und Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2021 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den “Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 15 ‑ Transferaufwendungen ‑ den beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 33.000,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel zu gewähren. Die aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren vom 14. April 2021 bereits ausgezahlten 29.700,-- Euro (90 %) je Beratungsstelle werden dabei angerechnet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne eingerichtet.
Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde letztmalig im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2006 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 17.05.2006 auf bis zu 24.079,-- Euro je Beratungsstelle festgesetzt. Mit dem o. g. Beschluss des Ausschusses vom 11.04.2018 wurde der Förderbetrag auf bis zu 33.000,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie vom 14.04.2021 und dementsprechender Anrechnung der bereits ausgezahlten 90 % der beantragten Beträge setzt sich der Zuschussbetrag je Stelle wie folgt zusammen:
[inklusive 10 % Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach den ”Richtlinien für
Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich”]
Die Verwaltung bittet, für das Jahr 2021 den vorgenannten Beschluss zu fassen und die Restsumme des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Keine