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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1248  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 270 - FunkenbergQuartier Ost -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
01.12.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
07.12.2021 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Das beratende und das beschließende Gremium nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 270 FunkenbergQuartier Ost gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.“

               


 

Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt an der westlichen Grenze des Stadtbezirks Sodingen nahe der Herner Innenstadt und des Bahnhofs. Er wird im Norden durch die Schüchtermannstraße, im Osten durch das Grundstück Schüchtermannstraße 180, im Süden durch die Bahntrasse zwischen Herne und Castrop-Rauxel und im Westen durch die private Verlängerung der Eschstraße nach Süden begrenzt. Seine Lage im Stadtgebiet kann überblickshalber der Anlage 1 entnommen werden, seine genaue Abgrenzung ist in Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 270 ist in Teilen deckungsgleich mit dem seit 2014 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 238 „Baumstraße / Schüchtermannstraße“. Anlass für den damaligen Aufstellungsbeschluss war die sukzessive Aufgabe bislang in dem Plangebiet vorhandener gewerblicher und industrieller Nutzungen. Diese hatte zur Folge, dass ein Teil der Gebäude und Gewerbehallen im Rahmen der bestehenden baurechtlichen Genehmigungen gewerblich folgegenutzt wurde. Mit dem „Strukturkonzept Herne Zentrum-Nord“ von 2013 lag bereits eine erste planerische Grundlage vor, die sowohl das Bebauungsplangebiet als auch weitere angrenzende Flächen und Bereiche im Umfeld umfasste. Das Strukturkonzept beinhaltete in groben Zügen eine Nachnutzung des gesamten Areals als Wohn- und Dienstleistungsstandort mit ergänzendem Gewerbe und Einzelhandel.

 

In den darauffolgenden Jahren konnte die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung jedoch nicht wie gewünscht forciert werden. Zum einen waren diffizile Eigentumsverhältnisse ein Hemmnisr die zukünftige Entwicklung. Zum anderen wurde einer Realisierung der städtebaulichen Entwicklungsperspektiven nur noch eine geringe Chance attestiert. Letzteres ist insbesondere auf eine Kombination der Herausforderungen durch die vornutzungsbedingten Bodenverhältnisse, die Lärmimmissionen durch die angrenzende Bahntrasse sowie die lokale und regionale Marktsituation in den Segmenten Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe zurück zu führen.

 

Zwischenzeitlich haben sich neue Perspektiven für die angestrebte städtebauliche Entwicklung aufgetan. Sich zunehmend erhöhender Druck in Herne und der Region auf integrierte, noch entwickelbare Flächen sowie ein höheres Preisgefüge und eine gesteigerte Nachfrage machen Flächenreaktivierungen erheblich attraktiver. Große Flächenteile in der westlichen Hälfte des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 238 im Bereich der Baumstraße und Eschstraße wurden zudem im Jahr 2020 von einer neuen Eigentümerin erworben, die gegenüber der Stadt ein hohes Entwicklungsinteresse und große Kooperationsbereitschaft zeigt. Es hat sich daher und wegen der noch mangelnden Flächenverfügbarkeit sowie noch ausgeübter Nutzungen im östlichen Teil des Geltungsbereichs abgezeichnet, dass eine zweigeteilte, zeitlich aufeinanderfolgende Entwicklung der gesamten Fläche angezeigt und sinnvoll ist. Somit wurde die Bauleitplanung Nr. 238 zuletzt für den westlichen Teil der gesamten ursprünglichen Entwicklungsfläche nebst angrenzender Bestandsbereiche vorangetrieben und fortgeführt. Für den übrigen östlichen Teil der Fläche soll hingegen nun - zeitlich nachgelagert und mit veränderter städtebaulicher Zielstellung - der Bebauungsplan Nr. 270 aufgestellt werden. Räumlich und inhaltlich ist dieser jedoch nach wie vor im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 238 zu sehen.

 

Am 12.11.2021 ist zudem ein Verlängerungsantrag einer befristeten Baugenehmigung eingegangen. Die Baugenehmigung wurde am 12.06.2019 erteilt und beinhaltet die Nutzung einer auf dem Grundstück Eschstraße 56 seinerzeit schon im Plangebiet vorhandenen Gewerbehalle zum Zweck einer Lagerhalle für einen Online-Versand-Handel. Da die Halle im Widerspruch zu den aktuellen planerischen Zielsetzungen und der in Arbeit befindlichen Masterplanung für das Areal steht, ist der Aufstellungsbeschluss auch aus diesem Grund erforderlich, um soweit erforderlich vom Instrumentarium zur Sicherung der Bauleitplanung Gebrauch machen zu können.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Stadt Herne sieht eine große Chance darin, sich in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung als Teil des andauernden Strukturwandels zu profilieren. Ergänzend soll das Plangebiet nach wie vor um Angebote der Segmente Wohnen, Dienstleistungen und innovatives Gewerbe als Nutzungsmischung ergänzt werden. Das so neu entstehende Quartier, das zukünftig unter dem Label „FunkenbergQuartier“ geführt wird, beinhaltet das Potenzial eines nachhaltigen Schlüsselimpulses für die gesamte Herner Innenstadt und darüber hinaus. Zudem stellen die öffentliche Erschließung des Plangebiets sowie Sicherung und Herstellung verschiedener öffentlicher Freiflächen ein Planerfordernis dar.

 

 


D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplan wird unterschiedliche Baugebietstypen festsetzen. Die Masterplanung für das Gebiet, die seit Anfang 2021 erarbeitet wird, sieht Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen nach Süden zur Bahntrasse hin orientiert vor. Diese werden durch innovative gewerbliche Nutzungen ergänzt. In Ost-West Richtung ist eine Abfolge öffentlicher Räume und Flächen vorgesehen. Nördlich dieser Raumabfolge und südlich der Schüchtermannstraße wird eine Mischung aus Wohnen und wohnverträglichen Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen angestrebt. Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen werden sich an den städtebaulichen Anforderungen der genannten Nutzungen sowie an den Erfordernissen der innenstadtnahen Flächenkonversion orientieren. Zur Sicherung der inneren Erschließung des Plangebiets werden voraussichtlich Verkehrsflächen unterschiedlicher Art festgesetzt werden. Zudem ist bereits seit längerer Zeit vorgesehen, eine durchgängige öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung vom Herner Bahnhof entlang der Bahntrasse über das Plangebiet hinweg zu realisieren. Dieser wird ebenfalls ein Inhalt der Planung sein.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben. Zudem werden die erforderlichen Fachgutachten eingeholt und der Prozess der Masterplanung im Jahr 2022 abgeschlossen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

                


 

Anlagen:
 

 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

Die Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien vollständig digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_BP 270_Lage im Stadtgebiet (1153 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_BP 270_räumlicher Geltungsbereich (310 KB)