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Vorlage - 2021/1244  

Betreff: Antrag: Prüfauftrag Probleme mit der Straßenreinigung in der Straße "Auf der Wenge"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:SPD- und CDU-Bezirksfraktion Eickel
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
02.12.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
Anwohner/Anwohnerinnen des im Betreff genannten Straßenbereichs haben sich darüber beschwert, dass in diesem Bereich  seit Jahren keinerlei Straßenreinigung mehr vollzogen wurde und das, obwohl hierfür Straßenreinigungsgebühren erhoben werden. Ursächlich hierfür dürfte die dort aktuell geltende Verkehrsregelung sein, die es bis auf zwei Ausnahmen (Anordnung des absoluten Halteverbotes durch Verkehrszeichen 283) generell erlaubt dort zu parken.

 

Eine Reinigung durch den Kehrwagen, die nach Planung jeweils freitags morgens stattfinden soll, ist damit unmöglich, da der Fahrbahnrand permanent durch parkende Fahrzeuge (Markt-/Krankenhausbesucher) versperrt ist. Diese Situation führt insbesondere im Herbst dazu, dass der dortige Straßenablauf (Gully) durch herabfallendes Laub verstopft ist und es hierdurch zu kleineren Überflutungen der Straße und  des Gehwegs kommt.

 

 


Sachverhalt:
Die Bezirksvertretung Eickel bittet die Verwaltung, folgenden Lösungsvorschlag zu prüfen:

 

Das  Problem könnte in der Form gelöst werden, dass die dortige Verkehrsregelung verändert wird. Anbieten würde sich hier eine Beschilderung, die an einem bestimmten Tag in der Woche und zu einem bestimmten Zeitkorridor dort ein generelles Halteverbot anordnet. Da dienstags und freitags Markttage sind, würden sich hierfür die Tage Montag, Mittwoch oder Donnerstag anbieten. Denkbar wäre auch, dass für jede Straßenseite ein unterschiedlicher Tag gewählt würde, so dass auch weiterhin auf einer Straßenseite geparkt werden könnte. Als Zeitfenster wäre ein Korridor von 2 Stunden (z.B. 8-10 Uhr oder 9-11 Uhr) denkbar. In diesem dann festgelegten Zeitrahmen müsste jedoch auch sichergestellt sein, dass die Kehrmaschine diesen Bereich reinigt.

 

Eine solche Verkehrsregelung und Beschilderung (siehe beiliegendes Bild)  ist bereits auf der Hauptstraße ab Höhe der Hausnummer 380 in Fahrtrichtung Innenstadt angeordnet bzw. angebracht.

 

    


Anlagen:
 

Original des Antrags

Bilder   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Auf der Wenge (966 KB) PDF-Dokument (71 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antrag Auf der Wenge Foto (1210 KB)