Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1153  

Betreff: Neufassung der Entgeltordnung für das Volkshaus Röhlinghausen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Andreas Pohl
Federführend:FB 45 - Sport Bearbeiter/-in: Pohl, Andreas
Beratungsfolge:
Sportausschuss
18.11.2021 
des Sportausschusses zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel
02.12.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
09.12.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien geändert beschlossen   
Rat der Stadt
14.12.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für das Volkshaus Röhlinghausen.

 

         


Sachverhalt:
 

I.

In der Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. am 28. September 2021 wurden Änderungen der bestehenden Entgeltordnung im Bereich der Personalkosten und Mitgliedervergünstigungen vorgenommen und beschlossen.

Der Personalkostensatz unter Nr. 2 der Nebenkosten soll zukünftig von 14,00 Euro auf 17,50 Euro je Person und Stunde angehoben werden.

 

II.

Die 40%ige Ermäßigung für die Mitgliedervereine bei den Nutzungsentgelten soll ersatzlos entfallen.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

zu I.

Seit der letzten Änderung der Entgeltordnung für das Volkshaus Röhlinghausen mit Beschluss des Rates vom 15. März 2016 sind die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne gestiegen und werden ab dem 01. Januar 2022 und ab dem 01. Juli 2022 gestaffelt auf insgesamt 10,45 Euro/Stunde erhöht.

In der aktuellen Entgeltordnung mit Gültigkeit ab dem 01.04.2016 liegt noch ein Stundensatz von 14,00 Euro je Stunde und Person zu Grunde.

Da der Verein pro Stundensatz noch Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer entrichten muss, ist eine Erhöhung der Personalkostenpauschale durch den gestiegenen Mindestlohn notwendig.

 

zu II.

Der Entfall der Ermäßigung für Mitgliedervereine bei den Nutzungsentgelten wurde auf Anraten eines Steuerberatungsbüros des Vereins auf der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und beschlossen. Hier sollen Probleme beim Status der Gemeinnützigkeit des Vereins vermieden werden.

Die zukünftig entfallene Ermäßigung soll durch verstärkte Eigenleistungen der Mitgliedervereine kompensiert werden.

 

 

Folgende Anpassungen sind im Detail vorgesehen:

 

Nebenkosten

 

2.  Personalkosten           14,00 EUR je Stunde/je Person

neu ab 01. Januar 2022: 17,50 EUR je Stunde/je Person

 

Mitgliedervereine erhalten eine 40%ige Ermäßigung bei den Nutzungsentgelten.

entfällt ab 01. Januar 2022

 

Durch eine Aktualisierung der Inventarliste entfallen zukünftig in der Entgeltordnung u.a.

die Positionen Diaprojektor, Kassettenrecorder und Kaffeebesteck.

 

 

Die geänderte Entgeltordnung soll am 01. Januar 2022 in Kraft treten.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak          


 

Anlage:

Entwurf Neufassung Entgeltordnung ab 01.01.2022         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich EntwurfNeufassungEntgeltordnungab010122 (1) (139 KB)