|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für das Volkshaus Röhlinghausen.
Sachverhalt:
I.
In der Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. am 28. September 2021 wurden Änderungen der bestehenden Entgeltordnung im Bereich der Personalkosten und Mitgliedervergünstigungen vorgenommen und beschlossen.
Der Personalkostensatz unter Nr. 2 der Nebenkosten soll zukünftig von 14,00 Euro auf 17,50 Euro je Person und Stunde angehoben werden.
II.
Die 40%ige Ermäßigung für die Mitgliedervereine bei den Nutzungsentgelten soll ersatzlos entfallen.
Begründung:
zu I.
Seit der letzten Änderung der Entgeltordnung für das Volkshaus Röhlinghausen mit Beschluss des Rates vom 15. März 2016 sind die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne gestiegen und werden ab dem 01. Januar 2022 und ab dem 01. Juli 2022 gestaffelt auf insgesamt 10,45 Euro/Stunde erhöht.
In der aktuellen Entgeltordnung mit Gültigkeit ab dem 01.04.2016 liegt noch ein Stundensatz von 14,00 Euro je Stunde und Person zu Grunde.
Da der Verein pro Stundensatz noch Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer entrichten muss, ist eine Erhöhung der Personalkostenpauschale durch den gestiegenen Mindestlohn notwendig.
zu II.
Der Entfall der Ermäßigung für Mitgliedervereine bei den Nutzungsentgelten wurde auf Anraten eines Steuerberatungsbüros des Vereins auf der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und beschlossen. Hier sollen Probleme beim Status der Gemeinnützigkeit des Vereins vermieden werden.
Die zukünftig entfallene Ermäßigung soll durch verstärkte Eigenleistungen der Mitgliedervereine kompensiert werden.
Folgende Anpassungen sind im Detail vorgesehen:
Nebenkosten
2. Personalkosten 14,00 EUR je Stunde/je Person
neu ab 01. Januar 2022: 17,50 EUR je Stunde/je Person
Mitgliedervereine erhalten eine 40%ige Ermäßigung bei den Nutzungsentgelten.
entfällt ab 01. Januar 2022
Durch eine Aktualisierung der Inventarliste entfallen zukünftig in der Entgeltordnung u.a.
die Positionen Diaprojektor, Kassettenrecorder und Kaffeebesteck.
Die geänderte Entgeltordnung soll am 01. Januar 2022 in Kraft treten.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | EntwurfNeufassungEntgeltordnungab010122 (1) (139 KB) |