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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.06 Bez.: Förderung der Wohlfahrtspflege | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | -15.979,60 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt - unter Berück- sichtigung der Zweiten Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers der Stadt Herne vom 25.03.2021 - den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gemäß den Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich im Jahr 2021 aus der Kostenstelle 31.06.02.0000 „Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege“ die bislang noch nicht bewilligten 10 Prozent der beantragten Zuschüsse nun ebenfalls auszu- zahlen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren hat im Rahmen seiner Sitzung vom 23.06.2021 den Beschluss gefasst, die von den Verbänden der freien Wohlfahrtsverbände beantragten Zuschüsse zunächst nur zu 90 Prozent zu bewilligen.
Nachdem der Haushalt der Stadt Herne von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und die coronabedingten Einschränkungen bei der Erbringung der bezuschussten Tätigkeiten weitgehend entfallen sind, schlägt die Verwaltung vor, die noch fehlenden zehn Prozent des jeweils beantragten Zuschussbetrages nun ebenfalls auszuzahlen. Die Verbände verwenden die Zuschüsse für Zwecke und Projekte, die der Wohlfahrtspflege dienen und die anderenfalls von der Stadt Herne erbracht werden müssten.
Für 2021 liegen im Einzelnen folgende Anträge vor:
Verband | Beantragter Zuschuss | Bislang bewilligt: 90 % | Noch auszuzahlen: |
AWO > Sozialdienst für Migranten, > Altenbegegnungsstätten | 52.736,00 € | 47.462,40 € | 5.273,60 € |
Caritasverband Herne > Altenarbeit, > Straffälligenhilfe | 49.560,00 € | 44.604,00 € | 4.956,00 € |
Diakonisches Werk > Wohnberatung, > Gehörlosenhilfe | 54.000,00 € | 48.600,00 € | 5.400,00 € |
DRK Herne, >betreute Maßnahmen für Senioren | 3.500,00 € | 3.150,00 € | 350,00 € |
Gesamt | 159.796,00 € | 143.816,40 € | 15.979,60 € |
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung bittet, den vorgenannten Beschluss zu fassen und die Restbeträge in Höhe von jeweils 10 % der beantragten Gesamtzuschussbeträge nun ebenfalls zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Keine