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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | 2.938,79 € p.a. (Folgejahre)
- 3.023,58 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541024 Bez.: Haltestellenausbau
| Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | 146.939,43 €
- 151.179,21 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (VRR) zur Förderung der Maßnahmen den barrierefreien Ausbau der folgenden Haltestellen:
a. Haltestelle Deichweg auf dem Emsring in Fahrtrichtung Siedlung Eichenforst (Haltestellen-Nr. 755 701)
b. Haltestelle Von-Gluck-Straße auf der Gerther Straße in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel (Haltestellen-Nr. 768 102)
c. Haltestelle Ringstraße auf der Mont-Cenis-Straße in Fahrtrichtung Herne (Haltestellen-Nr. 752 501)
d. Haltestelle Ringstraße auf der Mont-Cenis-Straße in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel (Haltestellen-Nr. 752 502)
Sachverhalt:
Die Themen Barrierefreiheit, demografischer Wandel und die Integration verschiedener Nutzungsansprüche sind ein wichtiger Bestandteil der ÖPNV-Planung der Stadt Herne. Ziel ist es, immer mehr Bürgerinnen und Bürgern durch zahlreiche Maßnahmen eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, losgelöst von individuellen Einschränkungen, zu ermöglichen. Dieses Ziel, die dazu erforderlichen Maßnahmen sowie die rechtlichen Vorgaben finden sich in der aktuellen „Ergänzung des Nahverkehrsplans der Stadt Herne um das Thema Barrierefreiheit“, die am 05.10.2021 vom Rat der Stadt Herne beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2021/0555).
Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur sieht der Nahverkehrsplan vor, neben den Anpassungen von Haltestellen im Rahmen von ohnehin anstehenden Baumaßnahmen den weiteren Ausbau von Haltestellen sukzessive voranzutreiben, um einen möglichst schnellen Ausbau zu erzielen. Es ist vorgesehen, rund 15 Haltestellen pro Jahr zusätzlich zu anstehenden Baumaßnahmen barrierefrei auszubauen. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen und personellen Mittel erfolgt eine Priorisierung des Haltestellenausbaus. Das Verfahren zur Priorisierung ist im aktuellen Nahverkehrsplan ausführlich dargestellt. Derzeit sind hierfür jährlich 900.000 Euro ab dem Jahr 2022 inklusive der zu erwartenden Fördermittel in den Haushalten eingeplant.
Bereits im Vorfeld der aktuellen Ergänzung des Nahverkehrsplans wurden im Zuge des 1. Haltestellenausbauprogramms insgesamt 31 Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.
Die hier in Rede stehenden Haltestellen sind Bestandteil des 2. Haltestellenausbauprogramms, das insgesamt 16 Haltestellen umfasst. Der barrierefreie Ausbau dieser Haltestellen ist im ÖPNV-Förderkatalog 2022 des VRR berücksichtigt, die Einplanungsmitteilung des VRR liegt mit Datum vom 04.10.2021 vor. Der Förderantrag mit vollständigen Planunterlagen ist bis zum 31.12.2021 zu stellen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für die Jahre 2022/2023 vorgesehen.
Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Verkehrsanlagen (z.B. Gehweg, Warteflächen usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard in Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut.
Die Fahrbahnbereiche einschließlich der Rinne sind bei allen Haltestellen zur langfristigen Aufnahme der Busbelastung verstärkt zu ertüchtigen und daher auf gesamter Haltestellenlänge inklusive der erforderlichen Bremsbereiche vollflächig zu erneuern. Der Fahrbahnbereich wird in Anlehnung an die Belastungsklasse 32 hergestellt. Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden im Regelfall mit einem Aufbau von insgesamt 32 cm (Pflaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt.
Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht. Zudem sind taktile Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat dem beabsichtigten barrierefreien Ausbau der 16 Haltestellen im Rahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms mit Datum vom 14.10.2021 zugestimmt. Darüber hinaus ist die Planung dieser Haltestellen mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR), dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, der Polizei und dem Fachbereich vorbeugender Brandschutz abgestimmt.
2.2. Beschreibung der Einzelmaßnahmen
2.2.1. Haltestelle Deichweg auf dem Emsring in Fahrtrichtung Siedlung Eichenforst (siehe Beschlusstext a.)
Abbildung 1: vorhandener Standort Haltestelle Deichweg FR Siedlung Eichenforst (HS 755 701)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Deichweg, Fahrtrichtung Siedlung Eichenforst, befindet sich auf einem Längsparkstreifen. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist ebenfalls nicht vorhanden. Der Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 2,20 m breit. Die Haltestelle befindet sich zwischen zwei vorhandenen Feuerwehrzufahrten. Die Haltestelle wird von der Linie 362 Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 25-Minuten-Takt bedient. Zudem wird sie von der Linie 333 und der Linie NE32 genutzt.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Deichweg wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 18 m ausgebaut.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Ein Fahrgastunterstand ist aufgrund der niedrigen Fahrgasteinsteigerzahlen (die letzte Haltestelle vor der Endhaltestelle) nicht notwendig. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Die Breite des Gehwegs bzw. der Wartefläche beträgt nach dem Ausbau ca. 4,00 m. Eine Haltestellenbeschilderung (VZ 224) ist vorgesehen. Die Fahrbahn im unmittelbaren Haltestellenbereich einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. Der vorhandene Ablauf wird durch einen Seitenablauf ersetzt. Der Standort wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Bordführung in Kurvenlage wird begradigt, um Busbegegnungen durch die somit erreichte Fahrbahnverbreiterung zu ermöglichen. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Deichweg ist kein Grunderwerb erforderlich.
2.2.2. Haltestelle Von-Gluck-Straße auf der Gerther Straße in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel (siehe Beschlusstext b.)
Abbildung 2: vorhandener Standort Haltestelle Von-Gluck-Straße FR Castrop-Rauxel (HS 768 102)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Von-Gluck-Straße, Fahrtrichtung Castrop-Rauxel, ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Sie befindet sich zwischen einer überbreiten Gehwegüberfahrt und einem Baum. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist ebenfalls nicht vorhanden. Der Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 3,50 m breit.
Die Haltestelle wird von der Linie 324 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Von-Gluck-Straße wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 16 m ausgebaut.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Die vorhandene Gehwegüberfahrt wird für die benötigte Längenentwicklung der Haltestelle um 6,50 m auf eine ausreichende Restbreite von 4,00 m zurückgebaut. Aufgrund des geringen Quergefälles in der Gehwegfläche erfolgt die Entwässerung über eine zum Bordstein parallel verlaufende Pflasterrinne im hinteren Drittel des Gehweges. Diese entwässert über die bestehende Gehwegüberfahrt auf die Fahrbahn.
Die Fahrbahn einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. Ein Fahrgastunterstand ist aufgrund der niedrigen Fahrgasteinsteigerzahlen nicht notwendig. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Eine Haltestellenbeschilderung (VZ 224) ist vorgesehen. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Von-Gluck-Straße ist kein Grunderwerb erforderlich.
2.2.3. Haltestelle Ringstraße auf der Mont-Cenis-Straße in Fahrtrichtung Herne (siehe Beschlusstext c.)
Abbildung 3: vorhandener Standort Haltestelle Ringstraße FR Herne (HS 752 501)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Ringstraße, Fahrtrichtung Herne, ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 4 m breit.
Die Haltestelle wird von der Linie 324 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient. Zusätzlich wird sie von der Linie NE31 genutzt.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Ringstraße wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 18 m ausgebaut.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Im Haltestellenbereich wird die Bestandsoberfläche erhalten. Die taktilen Elemente werden nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt und in das bestehende Pflaster eingeschnitten. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Die Fahrbahn einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. Der vorhandene Fahrgastunterstand (FGU) wird gemäß den Regelwerken und Abstimmungen versetzt. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Eine Haltestellenbeschilderung (VZ 224) ist vorgesehen. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Ringstraße ist kein Grunderwerb erforderlich.
2.2.4. Haltestelle Ringstraße auf der Mont-Cenis-Straße in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel (siehe Beschlusstext d.)
Abbildung 4: vorhandener Standort Haltestelle Ringstraße FR Castrop-Rauxel (HS 752 502)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Ringstraße, Fahrtrichtung Castrop-Rauxel, ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 4 m breit.
Die Haltestelle wird von der Linie 324 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Ringstraße wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 18 m ausgebaut.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Im Haltestellenbereich wird die Bestandsoberfläche erhalten. Die taktilen Elemente werden nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt und in das bestehende Pflaster eingeschnitten. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Die Fahrbahn einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. Der vorhandene Straßenablauf wird entgegen der Fahrtrichtung vor die Haltestelle verlegt. Der vorhandene Fahrgastunterstand wird versetzt. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Eine Haltestellenbeschilderung (VZ 224) ist vorgesehen. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Ringstraße ist kein Grunderwerb erforderlich.
Die Kosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung insgesamt auf 151.179,21 € brutto einschl. Baunebenkosten. Für die Maßnahme ist eine Refinanzierung nach VRR-Weiterleitungsrichtlinie gemäß §12 ÖPNVG NRW eingeplant. Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) können im Zuge der Maßnahme nicht erhoben werden.
Der Baubeginn des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für das Jahr 2022 geplant und soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 12 bis 16 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Deichweg (285 KB) | |||
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2 | öffentlich | Liniennetzplan 362 (1327 KB) | |||
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3 | öffentlich | Liniennetzplan 362E (1307 KB) | |||
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4 | öffentlich | Liniennetzplan NE32 (1308 KB) | |||
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5 | öffentlich | 2021-10-26_Emsring_HS-Deichweg_150 (471 KB) | |||
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6 | öffentlich | Übersichtsplan-HS Von-Gluck-Straße_Gerther Straße (263 KB) | |||
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7 | öffentlich | Liniennetzplan_Linie 324 (2030 KB) | |||
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8 | öffentlich | 2021-10-26_GertherStr_HST-Von-Gluck-Str_EP_150_FR Castrop (736 KB) | |||
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9 | öffentlich | Übersichtsplan-HS Ringstraße_Mont-Cenis-Straße (326 KB) | |||
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10 | öffentlich | Liniennetzplan_Linie 324_2 (2030 KB) | |||
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11 | öffentlich | Liniennetzplan_Linie NE31 (2014 KB) | |||
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12 | öffentlich | 2021-10-26_M-Cenis-Str_HS Ringstr_250 (938 KB) |