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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
1.762,58 € p.a. (Folgejahre)
- 1.931,27 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541024 Bez.: Haltestellenausbauprogramm
| Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen |
88.128,93 €
- 96.563,50 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (VRR) zur Förderung der Maßnahmen den barrierefreien Ausbau der folgenden Haltestellen:
a. Haltestelle Auf der Wilbe auf der Edmund-Weber-Straße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel (Haltestelle-Nr: 775 901)
b. Haltestelle Auf der Wilbe auf der Edmund-Weber-Straße in Fahrtrichtung Eickel (Haltestelle-Nr: 775 902)
Sachverhalt:
Die Themen Barrierefreiheit, demografischer Wandel und die Integration verschiedener Nutzungsansprüche sind ein wichtiger Bestandteil der ÖPNV-Planung der Stadt Herne. Ziel ist es, immer mehr Bürgerinnen und Bürgern durch zahlreiche Maßnahmen eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, losgelöst von individuellen Einschränkungen, zu ermöglichen. Dieses Ziel, die dazu erforderlichen Maßnahmen sowie die rechtlichen Vorgaben finden sich in der aktuellen „Ergänzung des Nahverkehrsplans der Stadt Herne um das Thema Barrierefreiheit“, die am 05.10.2021 vom Rat der Stadt Herne beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2021/0555).
Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur sieht der Nahverkehrsplan vor, neben den Anpassungen von Haltestellen im Rahmen von ohnehin anstehenden Baumaßnahmen den weiteren Ausbau von Haltestellen sukzessive voranzutreiben, um einen möglichst schnellen Ausbau zu erzielen. Es ist vorgesehen, rund 15 Haltestellen pro Jahr zusätzlich zu anstehenden Baumaßnahmen barrierefrei auszubauen. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen und personellen Mittel erfolgt eine Priorisierung des Haltestellenausbaus. Das Verfahren zur Priorisierung ist im aktuellen Nahverkehrsplan ausführlich dargestellt. Derzeit sind hierfür jährlich 900.000 Euro ab dem Jahr 2022 inklusive der zu erwartenden Fördermittel in den Haushalten eingeplant.
Bereits im Vorfeld der aktuellen Ergänzung des Nahverkehrsplans wurden im Zuge des 1. Haltestellenausbauprogramms insgesamt 31 Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.
Die hier in Rede stehenden Haltestellen sind Bestandteil des 2. Haltestellenausbauprogramms, das insgesamt 16 Haltestellen umfasst. Der barrierefreie Ausbau dieser Haltestellen ist im ÖPNV-Förderkatalog 2022 des VRR berücksichtigt, die Einplanungsmitteilung des VRR liegt mit Datum vom 04.10.2021 vor. Der Förderantrag mit vollständigen Planunterlagen ist bis zum 31.12.2021 zu stellen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für die Jahre 2022/2023 vorgesehen.
2.1. Allgemeines
Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Ver-kehrsanlagen (z.B. Gehweg, Warteflächen usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard in Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut.
Die Fahrbahnbereiche einschließlich der Rinne sind bei allen Haltestellen zur langfristigen Aufnahme der Busbelastung verstärkt zu ertüchtigen und daher auf gesamter Haltestellenlänge inklusive der erforderlichen Bremsbereiche vollflächig zu erneuern. Der Fahrbahnbereich wird in Anlehnung an die Belastungsklasse 32 hergestellt. Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden im Regelfall mit einem Aufbau von insgesamt 32 cm (Pflaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt.
Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht. Zudem sind taktile Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat dem beabsichtigten barrierefreien Ausbau der 16 Haltestellen im Rahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms mit Datum vom 14.10.2021 zugestimmt. Darüber hinaus ist die Planung der hier in Rede stehenden Haltestellen mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen Straßenbahn HCR, der Polizei, dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und dem Fachbereich vorbeugender Brandschutz abgestimmt.
2.2. Beschreibung der Einzelmaßnahmen
2.2.1. Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Wanne-Eickel (Haltestellen-Nr: 775 901) (siehe Beschlusstext a.)
Abbildung 1: Haltestelle Auf der Wilbe in FR Wanne-Eickel (HS 775 901)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Wanne-Eickel ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 6 m breit. Direkt östlich der Haltestelle liegt die Einmündung der Friedenstraße. Westlich der Haltestelle schließt sich ein Parkstreifen an. Im Bereich der Haltestelle ist ein angeordneter getrennter Geh-und Radweg.
Die Haltestelle wird von den Linien 329 und 391 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Auf der Wilbe wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 17 m ausgebaut.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Ein- und Ausstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Aufgrund des geringen Quergefälles in der Gehwegfläche, erfolgt die Entwässerung über eine zum Bordstein parallel verlaufende Entwässerungsrinne mittig vom Gehweg auf einer Länge von 18 m. Die Fahrbahn im unmittelbaren Haltestellenbereich einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. In der südlich der Haltestelle gelegenen Einmündung werden die Rundbordsteine durch Einfahrtsschwellen ersetzt, um den Höhenunterschied zwischen der Einmündung und dem neu geplanten Übergangs- bzw. Buskapstein zu überbrücken.
Der vorhandene Fahrgastunterstand wird durch einen größeren ersetzt. Die im Bereich des geplanten taktilen Leitstreifens vorhandene Beleuchtung wird an den mit der Stadtwerke Herne AG abgestimmten Standort versetzt. Die Haltestellenbeschilderung wird am versetzten Laternenmast befestigt. Der getrennte Geh- und Radweg wird entsprechend des Nahverkehrsplans im Bereich der Haltestelle als gemeinsamer Geh- und Radweg geführt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Die Fahrbahnmarkierung wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist kein Grunderwerb erforderlich.
2.2.2. Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Eickel (Haltestellen-Nr: 775 902) (siehe Beschlusstext b.)
Abbildung 2: Haltestelle Auf der Wilbe in FR Eickel (HS 775 902)
Vorhandene Situation
Die Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Eickel ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 3 m breit. Direkt westlich der Haltestelle liegt eine Feuerwehrzufahrt vor. Im Bereich der Haltestelle ist ein angeordneter getrennter Geh-und Radweg.
Die Haltestelle wird von den Linien 329 und 391 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient. Zusätzlich wird sie durch die Linie NE34 (HCR) genutzt.
Geplante Maßnahme
Die vorhandene Haltestelle Auf der Wilbe wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 9 m ausgebaut. Diese Länge resultiert aus der örtlichen Besonderheit einer Feuerwehrzufahrt.
Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Ein- und Ausstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Der vorhandene Straßenablauf wird nach Westen außerhalb der Haltestelle verlegt. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Die Fahrbahn im unmittelbaren Haltestellenbereich einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. In der westlich der Haltestelle gelegenen Feuerwehrzufahrt werden die vorhandenen Hochbordsteine durch Rundbordsteine in einer Breite von 6 m ersetzt, um den geraden Auftritt der aussteigenden Fahrgäste an der dritten Tür der Gelenkbusse zu ermöglichen.
Die vorhandene Gehwegpflastersteine im Feuerwehrzufahrtsbereich werden zur Verdeutlichung der Feuerwehrzufahrt durch anthrazit farbende Betonsteinpflaster ausgetauscht. Der vorhandene Fahrgastunterstand wird in der Höhe reguliert. Die Haltestellenbeschilderung wird am vorhandenen Laternenmast befestigt. Der getrennte Geh- und Radweg wird entsprechend des Nahverkehrsplans im Bereich der Haltestelle als gemeinsamer Geh- und Radweg geführt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Die Fahrbahnmarkierung wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist kein Grunderwerb erforderlich.
Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen sowie des Fußgängerüberwegs belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf insgesamt 96.563,50 € brutto. Für die Maßnahme ist eine Refinanzierung nach VRR-Weiterleitungsrichtlinie gemäß §12 ÖPNVG NRW eingeplant. Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) können im Zuge der Maßnahme nicht erhoben werden.
Der Baubeginn des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für das Jahr 2022 geplant und soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 12 bis 16 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2021-10-10_Übersichtsplan_Auf der Wilbe (700 KB) | ||||
2 | öffentlich | Liniennetzplan 329 (1094 KB) | ||||
3 | öffentlich | Liniennetzplan 391 (1273 KB) | ||||
4 | öffentlich | Liniennetzplan NE34 (1138 KB) | ||||
5 | öffentlich | 2021-10-26_HS Auf der Wilbe_100_nw_FR Wanne (729 KB) | ||||
6 | öffentlich | 2021-10-26_HS Auf der Wilbe_100_so_FR Eickel (746 KB) |