Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1134  

Betreff: ÖPNV-Investitionsmaßnahmen - Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR gemäß §12 ÖPNVG NRW
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Topuz
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
09.11.2021 
des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
02.12.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

1.762,58 p.a.

(Folgejahre)

 

 

- 1.931,27 € p.a.

(Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Produkt

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541024

Bez.: Haltestellenausbauprogramm

 

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

88.128,93  

 

 

 

- 96.563,50

       


Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (VRR) zur Förderung der Maßnahmen den barrierefreien Ausbau der folgenden Haltestellen:

 

a. Haltestelle Auf der Wilbe auf der Edmund-Weber-Straße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel (Haltestelle-Nr: 775 901)

b. Haltestelle Auf der Wilbe auf der Edmund-Weber-Straße in Fahrtrichtung Eickel (Haltestelle-Nr: 775 902)

 

 

       


Sachverhalt:

  1. Veranlassung

Die Themen Barrierefreiheit, demografischer Wandel und die Integration verschiedener Nutzungsansprüche sind ein wichtiger Bestandteil der ÖPNV-Planung der Stadt Herne. Ziel ist es, immer mehr Bürgerinnen und Bürgern durch zahlreiche Maßnahmen eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, losgelöst von individuellen Einschränkungen, zu ermöglichen. Dieses Ziel, die dazu erforderlichen Maßnahmen sowie die rechtlichen Vorgaben finden sich in der aktuellen „Ergänzung des Nahverkehrsplans der Stadt Herne um das Thema Barrierefreiheit“, die am 05.10.2021 vom Rat der Stadt Herne beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2021/0555).

 

Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur sieht der Nahverkehrsplan vor, neben den Anpassungen von Haltestellen im Rahmen von ohnehin anstehenden Baumaßnahmen den weiteren Ausbau von Haltestellen sukzessive voranzutreiben, um einen möglichst schnellen Ausbau zu erzielen. Es ist vorgesehen, rund 15 Haltestellen pro Jahr zusätzlich zu anstehenden Baumaßnahmen barrierefrei auszubauen. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen und personellen Mittel erfolgt eine Priorisierung des Haltestellenausbaus. Das Verfahren zur Priorisierung ist im aktuellen Nahverkehrsplan ausführlich dargestellt. Derzeit sind hierfür jährlich 900.000 Euro ab dem Jahr 2022 inklusive der zu erwartenden Fördermittel in den Haushalten eingeplant.

 

Bereits im Vorfeld der aktuellen Ergänzung des Nahverkehrsplans wurden im Zuge des 1. Haltestellenausbauprogramms insgesamt 31 Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut.

 

Die hier in Rede stehenden Haltestellen sind Bestandteil des 2. Haltestellenausbauprogramms, das insgesamt 16 Haltestellen umfasst. Der barrierefreie Ausbau dieser Haltestellen ist im ÖPNV-Förderkatalog 2022 des VRR berücksichtigt, die Einplanungsmitteilung des VRR liegt mit Datum vom 04.10.2021 vor. Der Förderantrag mit vollständigen Planunterlagen ist bis zum 31.12.2021 zu stellen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für die Jahre 2022/2023 vorgesehen.

 

  1. Beschreibung der geplanten Maßnahme

 

2.1.            Allgemeines

 

Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Ver-kehrsanlagen (z.B. Gehweg, Warteflächen usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard in Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut.

 

Die Fahrbahnbereiche einschließlich der Rinne sind bei allen Haltestellen zur langfristigen Aufnahme der Busbelastung verstärkt zu erchtigen und daher auf gesamter Haltestellenlänge inklusive der erforderlichen Bremsbereiche vollflächig zu erneuern. Der Fahrbahnbereich wird in Anlehnung an die Belastungsklasse 32 hergestellt. Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden im Regelfall mit einem Aufbau von insgesamt 32 cm (Pflaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt.

 

r mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht. Zudem sind taktile Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.

Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat dem beabsichtigten barrierefreien Ausbau der 16 Haltestellen im Rahmen des 2. Haltestellenausbauprogramms mit Datum vom 14.10.2021 zugestimmt. Darüber hinaus ist die Planung der hier in Rede stehenden Haltestellen mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen Straßenbahn HCR, der Polizei, dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und dem Fachbereich vorbeugender Brandschutz abgestimmt.

 

 

2.2.            Beschreibung der Einzelmaßnahmen

2.2.1.     Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Wanne-Eickel (Haltestellen-Nr: 775 901) (siehe Beschlusstext a.)

Abbildung 1: Haltestelle Auf der Wilbe in FR Wanne-Eickel (HS 775 901)

 

Vorhandene Situation

Die Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Wanne-Eickel ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 6 m breit. Direkt östlich der Haltestelle liegt die Einmündung der Friedenstraße. Westlich der Haltestelle schließt sich ein Parkstreifen an. Im Bereich der Haltestelle ist ein angeordneter getrennter Geh-und Radweg.

Die Haltestelle wird von den Linien 329 und 391 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient.

 

Geplante Maßnahme

Die vorhandene Haltestelle Auf der Wilbe wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 17 m ausgebaut.

 

Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Ein- und Ausstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Aufgrund des geringen Quergelles in der Gehwegfläche, erfolgt die Entwässerung über eine zum Bordstein parallel verlaufende Entwässerungsrinne mittig vom Gehweg auf einer Länge von 18 m. Die Fahrbahn im unmittelbaren Haltestellenbereich einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. In der südlich der Haltestelle gelegenen Einmündung werden die Rundbordsteine durch Einfahrtsschwellen ersetzt, um den Höhenunterschied zwischen der Einmündung und dem neu geplanten Übergangs- bzw. Buskapstein zu überbrücken.

Der vorhandene Fahrgastunterstand wird durch einen größeren ersetzt. Die im Bereich des geplanten taktilen Leitstreifens vorhandene Beleuchtung wird an den mit der Stadtwerke Herne AG abgestimmten Standort versetzt. Die Haltestellenbeschilderung wird am versetzten Laternenmast befestigt. Der getrennte Geh- und Radweg wird entsprechend des Nahverkehrsplans im Bereich der Haltestelle als gemeinsamer Geh- und Radweg geführt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Die Fahrbahnmarkierung wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

 

r den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

2.2.2.     Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Eickel (Haltestellen-Nr: 775 902) (siehe Beschlusstext b.)

Abbildung 2: Haltestelle Auf der Wilbe in FR Eickel (HS 775 902)

 

 

Vorhandene Situation

Die Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Eickel ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Die Haltestelle ist nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein höhengleicher Ein- und Ausstieg in den Bus nicht ermöglicht werden kann. Zudem ist kein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen vorhanden. Ein Fahrgastunterstand ist vorhanden. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg bzw. die Wartefläche ist ca. 3 m breit. Direkt westlich der Haltestelle liegt eine Feuerwehrzufahrt vor. Im Bereich der Haltestelle ist ein angeordneter getrennter Geh-und Radweg.

Die Haltestelle wird von den Linien 329 und 391 der HCR Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt bedient. Zusätzlich wird sie durch die Linie NE34 (HCR) genutzt. 

Geplante Maßnahme

Die vorhandene Haltestelle Auf der Wilbe wird zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle mit einer Länge von 9 m ausgebaut. Diese Länge resultiert aus der örtlichen Besonderheit einer Feuerwehrzufahrt.

 

Im vorgesehenen Haltestellenbereich wird die Bordführung dahingehend geändert, dass der Bus die Haltestelle für den barrierefreien Ein- und Ausstieg möglichst geradlinig / spaltfrei anfahren kann. Im Haltestellenbereich werden der Oberbau und die taktilen Elemente nach dem heutigen Standard (siehe 2.1) hergestellt. Die vorhandenen Borde werden durch Übergangs- und Buskapsteine mit einer Auftrittshöhe von 18 cm ersetzt. Die neu herzustellende Gehwegoberfläche wird bis zum Fahrbahnrand mit grauem Betonsteinpflaster 10/20/8 versehen. Der vorhandene Straßenablauf wird nach Westen außerhalb der Haltestelle verlegt. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Die Fahrbahn im unmittelbaren Haltestellenbereich einschließlich der 1-zeiligen Rinne wird vollflächig erneuert. In der westlich der Haltestelle gelegenen Feuerwehrzufahrt werden die vorhandenen Hochbordsteine durch Rundbordsteine in einer Breite von 6 m ersetzt, um den geraden Auftritt der aussteigenden Fahrgäste an der dritten Tür der Gelenkbusse zu ermöglichen.

Die vorhandene Gehwegpflastersteine im Feuerwehrzufahrtsbereich werden zur Verdeutlichung der Feuerwehrzufahrt durch anthrazit farbende Betonsteinpflaster ausgetauscht. Der vorhandene Fahrgastunterstand wird in der Höhe reguliert. Die Haltestellenbeschilderung wird am vorhandenen Laternenmast befestigt. Der getrennte Geh- und Radweg wird entsprechend des Nahverkehrsplans im Bereich der Haltestelle als gemeinsamer Geh- und Radweg geführt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Die Fahrbahnmarkierung wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

 

r den oben beschriebenen barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist kein Grunderwerb erforderlich.


  1. Finanzierung

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen sowie des Fußngerüberwegs belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf insgesamt 96.563,50 € brutto.r die Maßnahme ist eine Refinanzierung nach VRR-Weiterleitungsrichtlinie gemäß §12 ÖPNVG NRW eingeplant. Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) können im Zuge der Maßnahme nicht erhoben werden.

 

  1. Bauzeit und Baubeginn

Der Baubeginn des 2. Haltestellenausbauprogramms ist für das Jahr 2022 geplant und soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 12 bis 16 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

        


Anlagen:
 

  • Übersichtsplan
  • Liniennetzpläne 329, 391 und NE34
  • Entwurfsplanung Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf.
  • Entwurfsplanung Haltestelle Auf der Wilbe in Fahrtrichtung Eickel

 

       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021-10-10_Übersichtsplan_Auf der Wilbe (700 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Liniennetzplan 329 (1094 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Liniennetzplan 391 (1273 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Liniennetzplan NE34 (1138 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 2021-10-26_HS Auf der Wilbe_100_nw_FR Wanne (729 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 2021-10-26_HS Auf der Wilbe_100_so_FR Eickel (746 KB)