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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr. 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr. 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 2.500 € p.a. |
Nr. 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr. 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | -3.270 € p.a. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr. 7.543002 Bez.: Umsetzung Mobilitätskonzept | Nr. 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen | 50.000 € |
Nr. 7.543002 Bez.: Umsetzung Mobilitätskonzept | Nr. 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen | -65.400 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Errichtung einer Mobilstation an dem Standort Akademie Mont-Cenis einschließlich aller erforderlichen Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt und der Zustimmung des Fördergebers zur Maßnahme gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 27.09.2021- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne verfolgt das Ziel einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität. Im Februar 2019 hat der Rat der Stadt die „Integrierte Gesamtstrategie für klimafreundliche Mobilität“ als Grundlage für alle dahingehenden städtischen Aktivitäten beschlossen. Basis für die Gesamtstrategie Mobilität bildet der im Jahr 2016 erstellte Masterplan klimafreundliche Mobilität sowie dessen Fortschreibung zum Green City Plan im Jahr 2018. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität vereint alle Planwerke (wie bspw. den Nahverkehrsplan, das Klimaschutzkonzept, Stadtentwicklungskonzepte) mit Mobilitäts- bzw. Verkehrsbezug und richtet diese auf das Ziel einer nachhaltigen Mobilität aus.
Der Masterplan klimafreundliche Mobilität vereint alle Planwerke (wie bspw. den Nahverkehrsplan, Stadtentwicklungskonzepte) mit Mobilitäts- bzw. Verkehrsbezug und richtet diese auf das Ziel einer nachhaltigen Mobilität aus. Dadurch sollen verkehrsbedingte Emissionen und andere unerwünschte Folgeeffekte des Verkehrs schrittweise verringert werden.
Die Maßnahmen der Gesamtstrategie Mobilität zielen schwerpunktmäßig darauf ab, den Modal Split Anteil des Umweltverbundes zulasten des motorisierten Individualverkehrs zu steigern. Dadurch sollen verkehrsbedingte Emissionen und andere unerwünschte Folgeeffekte des Verkehrs schrittweise verringert werden. Der Aufbau und Betrieb von Mobilstationen ist als Maßnahme A3 in der Gesamtstrategie Mobilität aufgeführt. Ziel ist hierbei eine sichere, attraktive und nachhaltige Mobilität für alle Herner Bürger*innen, um Herne damit als lebenswerte Stadt und Wirtschaftsstandort zu stärken.
Der Verkehrsbund Rhein-Ruhr (VRR) beauftragte im Jahr 2019 bei der Spiekermann GmbH ein Gutachten für die Errichtung von Mobilstationen, welches 2020 fertig gestellt wurde. Im Rahmen des Gutachtens wurden Haltestellen im Bereich des VRRs auf Basis diverser Kriterien untersucht und unter Einbeziehung der kommunalen Aufgabenträger bewertet, um potenzielle Standorte für Mobilstationen zu ermitteln. In Herne beschränken sich die ermittelten potenziellen Standorte auf acht ÖPNV-Verknüpfungspunkte.
Geplant ist, an den sechs ÖPNV-Verknüpfungspunkten Akademie Mont-Cenis, Auf der Wenge, Herne Bahnhof, Hölkeskampring, Schloss Strünkede und Wanne-Eickel Hauptbahnhof, die dort vorhandenen Mobilitätsangebote teilweise durch weitere Angebote, sowie Serviceeinrichtungen zu ergänzen und durch ein Leitsystem mit dem städtischen Corporate Design für Mobilstationen zu bündeln, um die Standorte damit für die Nutzer*innen schnell und eindeutig als Mobilstationen erkennbar zu machen. Die verbleibenden zwei potenziellen Standorte aus dem Spiekermann-Gutachten, Herne-Mitte und Archäologie-Museum/Kreuzkirche, sind Bestandteil größerer Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen und abhängig von den dort bestehenden Planungen und dem Projektfortschritt. Diese beiden Verknüpfungspunkte sind daher nicht Bestandteil des aktuellen Maßnahmenbeschlusses und werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der ÖPNV-Verknüpfungspunkt Akademie Mont-Cenis befindet sich in unmittelbarer Nähe zu dem gleichnamigen Fortbildungsinstitut im Zentrum des Stadtteils Sodingen. Die Haltestelle wird von drei Buslinien bedient, welche Sodingen mit dem Herner Bahnhof und den angrenzenden Städten Bochum und Castrop-Rauxel verbinden. Durch ihre zentrale Lage im Stadtzentrum Sodingens weist die Haltestelle an der Akademie Mont-Cenis ein hohes Potential für die Nutzung als intermodaler Verknüpfungspunkt zwischen MIV, Radverkehr und ÖPNV auf.
Als Elemente einer Mobilstation sind hier bereits eine Ladesäule mit zwei Stellplätzen für Elektrofahrzeuge, mehrere Kurzzeitparkplätze, sowie eine Radabstellanlage mit 12 Anlehnbügeln für insgesamt 24 Fahrräder vorhanden. Vorhandene Informations- und Serviceangebote umfassen ein dynamisches Fahrgastinformationssystem, Gastronomie (Bäckerei, Kiosk, Imbissläden), mehrere Einzelhandelsgeschäfte, sowie darüber hinaus eine Paketannahmestelle.
Abbildung 1: Bestand und Planung an dem Standort Akademie Mont-Cenis
Die Planunterlagen des Standortes Akademie Mont-Cenis sind Anlage 1 zu entnehmen.
4.1. Informationsstele
Als zentrales Gestaltungselement an dem Standort Akademie Mont-Cenis ist die Einrichtung einer Informationsstelen vorgesehen. Sie dient der Orientierung und zur Information über die Angebote der Mobilstation und deren Verortung. Das Design soll u.a. einen Hinweis auf den Standort, die vorhandenen Angebote mit Richtungs- und Entfernungsangaben sowie eine Übersichtskarte enthalten. Es ist beabsichtigt, das endgültige Layout der Stele nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu erarbeiten.
Die Informationsstele wird voraussichtlich aus einer Stahlkonstruktion, welche mit Aluminiumblechen verkleidet ist, oder aus Edelstahl gefertigt und je nach Möglichkeit bedruckt oder mit einem Wechselschildsystem ausgestattet. Nach aktuellen Planungen wird die Höhe der Informationsstele ca. 2,40 m auf einer Breite von 0,80 m betragen. Als Bautiefe werden rund 0,17 m angesetzt. Um eine direkte Auffindbarkeit der Informationsstele zu gewährleisten, soll sie sich inmitten der Mobilitätsangebote befinden.
4.2. Überdachte Radabstellanlage
Es ist geplant die vorhandene B+R-Anlage durch eine geeignete Überdachung aufzuwerten. Auf Grund eines nicht ausreichenden Abstandes zu den Kfz-Stellplätzen nördlich der vorhandenen B+R-Anlage, müssen die Anlehnbügel versetzt werden. Die überdachte B+R-Anlage wird zukünftig ausreichend Platz für mindestens 20 Fahrräder bieten. Durch den Bau einer überdachten Radabstellanlage sollen mehr Nutzergruppen angesprochen und die Attraktivität des Radfahrens durch eine witterungsgeschützte Abstellmöglichkeit gestärkt werden. Da eine komfortable Fahrradabstellmöglichkeit einen wesentlichen Bestandteil einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur einer Stadt ausmacht, soll die B+R-Anlage nach den aktuellen Planungsstandards erstellt werden. Ein stabiler Stand des Fahrrads, sowie ein ausreichender Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern zum sicheren Ein- und Ausparken, sind hierbei die Mindestanforderungen.
Zum aktuellen Zeitpunkt dienen die vorhandenen Anlehnbügel außerdem dem Zweck der Begrenzung der Kfz-Stellplätze. Um zukünftig einen Überhang über die Markierung der Stellplätze hinaus oder gar ein Überfahren des Platzes zu vermeiden, wird der gesamte Bereich der Mobilstation auf der Länge der Stellplätze durch Poller abgegrenzt. Die Poller werden optisch ähnlich den vorhandenen Pollern auf dem Mont-Cenis-Platz gewählt.
4.3. Gepäckschließfachanlage
Die Installation einer Gepäckschließfachanlage stellt einen hohen Mehrwert für eine Mobilstationen dar. Bei Erreichen der Mobilstation mit dem Fahrrad, kann dieses sicher an einer Radabstellanlage deponiert werden, doch die ggf. mitgeführte Ausrüstung, wie ein Fahrradhelm, benötigen eine gesonderte Unterbringung. Hierzu bieten sich Schließfächer an. Das für den weiteren Weg nicht mehr benötigte Zubehör und zusätzliches Gepäck können dort komfortabel und gesichert abgelegt werden.
Zu diesem Zweck soll eine Schließfachanlage mit sechs Schließfächern in unmittelbarer Nähe der überdachten Radabstellanlage an der Mobilstation Akademie Mont-Cenis entstehen. Zur Unterbringung von beispielsweise Fahrradhelmen, Rücksäcken oder sonstigem Gepäck wird eine entsprechende Abmessung der Schließfächer gewählt. Ein innenliegender Stromanschluss ermöglicht zudem das Laden von E-Bike-Akkus oder Smartphones. Der Zugang erfolgt digital, um einen intuitiven und vor Vandalismus geschützten Zugang zu ermöglichen. Die Schließfächer sollen sowohl von Gelegenheits-, als auch Dauernutzer*innen verwendet werden können. Mittels einer Gestaltung im Corporate Design der Mobilstationen, wird die Schließfachanlage eindeutig als Element dieser gekennzeichnet sein.
4.4. eScooter-Stellfläche
Als ein weiteres Element soll zukünftig eine markierte Fläche von ca. 4,00 m x 1,50 m das geordnete Abstellen von eScootern im Bereich des Mont-Cenis-Platzes ermöglichen. Durch die Markierung mit einer einfarbigen Umrandung und einem Sinnbild für eScooter, wird die Fläche eindeutig als Stellfläche für eScooter ausgewiesen. Im Nahbereich der Mobilstation ist vorgesehen, die Nutzer*innen durch die technische Möglichkeit des Geofencing oder ggf. Incentives an das Abstellen der eScooter in der markierten Fläche zu binden.
4.5. Metropolradruhr-Station
Die Mobilstation Akademie Mont-Cenis soll zukünftig um eine Metropolradruhr-Station mit bis zu 6 Leihrädern erweitert werden. Mit dem Anschluss an das System Metropolradruhr, ist eine stadtweite, sowie das Stadtgebiet übergreifende Nutzung der Leihräder möglich. Als sinnvolle Ergänzung der intermodalen Wegekette dienen die Leihräder insbesondere als Rückgrat der ersten und letzten Meile. Die Errichtung einer Metropolradruhrstation an dem Standort Akademie Mont-Cenis fördert diesbezüglich die Ausweitung des stationsbasierten Leihrad-Netzes in Herne. Dementsprechend wird dem politischen Auftrag zur Erweiterung der Metropolradruhr-Stationen vom 01.06.2021 nachgekommen.
Es ist beabsichtigt, die Elemente der Mobilstation an dem Standort Auf der Wenge auf städtischen Grundstücken zu errichten, so dass weder ein Grunderwerb noch der Abschluss von Gestattungsverträgen erforderlich ist.
Die Kosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung insgesamt auf 65.400 € brutto einschl. Baunebenkosten. Für die Maßnahme ist eine Refinanzierung nach VVR-Weiterleitungsrichtlinie gemäß §12 ÖPNVG NRW eingeplant. Ausgenommen die Maßnahme der Gepäckschließfachanlage wird nach der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) gefördert.
Die Bauzeit für die beschriebene Maßnahme beträgt, je nach Witterungsbedingungen ca. 2 bis 8 Wochen. Ziel ist, die Bauzeit und damit die Beeinträchtigung der Anwohnerinnen/Anwohner und der Verkehrsbeteiligten so kurz wie möglich zu halten. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.
Der Baubeginn zur Umsetzung der Maßnahme ist in 2022 vorgesehen.
Der Beschluss des Arbeitskreises Barrierefreies Bauen wurde eingeholt.
Begleitend zu allen Maßnahmen der Gesamtstrategie Mobilität ist außerdem eine deutliche Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit geplant. In diesem Zuge sollen multi- und intermodale Angebote, die insbesondere an den geplanten Mobilstationen vertreten sind, stärker beworben und in der Bevölkerung bekannt gemacht werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Mobilstation Akademie Mont-Cenis 1:100
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1_Sodingen (270 KB) |