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In der Schulausschusssitzung am 07. April 2005 wurden die unterschiedlichen Modelle der sog. "Offenen Ganztags-Grundschulen" (OGTS) vorgestellt.
An
allen Grundschulen mit OGTS werden Lehrkräfte im kostenpflichtigen
Betreuungsbereich eingesetzt.
Vor
diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Lehrerstunden werden wöchentlich an "OGT-Schulen" im Betreuungsbereich eingesetzt?
2. Handelt es sich bei diesen Schulen um genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten der betroffenen Lehrkräfte?
3. Werden auch Lehramtsanwärter (LAA's) und Schulpraktikanten/Innen im kostenpflichtigen Betreuungsbereich an "OGT-Schulen" eingesetz?
Wenn ja, mit wie vielen Stunden?
4. Ist ein solcher Einsatz mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (OVP) vereinbar?
5. Bedeutet der Einsatz von Lehrkräften im Nachmittagsbereich, dass ein sog. "Stundenüberhang" an dieser Schule besteht?
Wenn ja,
- warum wird mit diesen Stunden nicht der Förder- und Betreuungsbereich für alle
Schüler/Schülerinnen ausgebaut?
Wenn nein,
- aus welchem Kapitel kommen diese Lehrerstunden?