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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0386  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR): Überführung der Billing-Entwicklungsgesellschaft in die Abrechnungsgesellschaft "EVU ZÄHLWERK Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH" (Arbeitstitel)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau ErfurtAktenzeichen:Fb 21 / Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
31.05.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe (offen)     
31.05.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe (offen)     
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.06.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) die Weisung erteilt,

 

  1. den eigenen Geschäftsanteil der Billing Entwicklungs-Gesellschaft (BEG) in Höhe von T€ 25 für die EWMR zu erwerben,

 

  1. das Stammkapital der BEG von derzeit T€ 50 um T€ 1.450 auf T€ 1.500 zu erhöhen und  eine Zuzahlung in Höhe von T€ 3.000 in die Kapitalrücklage der BEG zu leisten.

 

  1. dem Gesellschaftsvertrag der EVU ZÄHLWERK Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (Arbeitstitel) gemäß Anlage 2 zuzustimmen.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 10.12.2002 (Nr. 2002/881) wurde der Gründung der Billing Entwicklungs-Gesellschaft mbH (BEG) als Tochter der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) zugestimmt. Das Stammkapital beträgt T€ 50; davon werden zur Zeit T€ 25 von der BEG selbst und T€ 25 von der EWMR gehalten. Gegenstand des Unternehmens laut aktuellem Gesellschaftsvertrag ist „die Entwicklung und Anpassung von Abrechnungssoftware für kommunale Unternehmen mit dem Ziel mittels der Synergieeffekte, die durch eine gebündelte Organisation der Softwareimplementierung entstehen, die Wettbewerbsfähigkeit der örtlichen Energie- und Wasserversorgung zu stärken. ... “

 

Der Unternehmenszweck der BEG ist zwischenzeitlich erfüllt. Auf der Basis der entwickelten Abrechnungsplattform soll die Gesellschaft zukünftig Abrechnungsdienstleistungen für die Stadtwerke Bochum, Herne und Witten sowie für weitere zu akquirierende Auftraggeber erbringen. Die Durchführung der Abrechnung erfolgt seit Februar 2004 unter Koordination der BEG. Dazu wurden elf Mitarbeiter von den drei Stadtwerken zur BEG abgeordnet.

 

Die Notwendigkeit zum Wechsel auf ein neues Abrechnungssystem ergibt sich aus den Anforderungen des Unbundlings gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz-Entwurf. Hier schreibt der Gesetzgeber eine Trennung der Informationsverarbeitung zwischen Händler und Verteilnetzbetreiber, voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2005, vor (Informatorisches Unbundling). Der assoziierte Händler darf demnach keinen Zugriff auf die Kunden- und Abrechnungsdaten des Verteilnetzbetreibers haben (diskriminierungsfreier Netzzugang).

 

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat die EWMR durch die Neuausrichtung der BEG eine informationstechnische Entflechtung der Kunden- und Abrechnungsdaten nach dem Zweivertrags-Modell durchgeführt.

 

In der Folge besteht die Möglichkeit zur Realisierung von Skaleneffekten durch eine gemeinsame Nutzung des Systems durch die der EWMR zugehörigen Stadtwerke. Insgesamt wird mittelfristig ein Kosteneinsparungspotential in Höhe von T€ 1.700 gesehen.

 

Zur Erfüllung der Aufgaben ist vorgesehen, dass die „neue“ Abrechnungsgesellschaft das durch die BEG entwickelte und im Eigentum der EWMR befindliche Abrechnungssystem erwirbt. Das dazu benötigte Kapital in Höhe von Tsd. € 3.000 soll von der EWMR durch eine Einlage in die Kapitalrücklage der Abrechnungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Darüber hinaus soll zur Aufnahme und Abwicklung des alltäglichen Geschäftsbetriebes und zur Bereitstellung der erforderlichen Liquidität das Stammkapital von derzeit Tsd. € 50 auf Tsd. € 1.500 durch Einlage der EWMR in Höhe von Tsd. € 1.450 erhöht werden. Gleichzeitig erwirbt die EWMR den eigenen Geschäftsanteil der BEG in Höhe von Tsd. € 25. Hierzu bedarf es von gesellschaftsrechtlicher Seite einer Änderung des Gesellschaftszwecks und einer Stammkapitalerhöhung.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Folgegesellschaft „EVU ZÄHLWERK Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH“ ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Neben der o.a. geplanten Kapitalerhöhung wäre die grundlegende Änderung die vorgesehene Einrichtung eines Aufsichtsrates. Damit würde auch das Entscheidungsspektrum der Gesellschafterversammlung eine Änderung erfahren. Zusätzlich wurde der Vertrag an die gemeindewirtschaftsrechtlichen Anforderungen angepasst. Zum direkten Vergleich wurde der Gesellschaftsvertrag der ursprünglichen Gesellschaft (Billing Entwicklungs-Gesellschaft mbH) als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Alle vorgesehenen Veränderungen sind in der Anlage 2 mit Fettdruck kenntlich gemacht.

 

Gemäß § 107 Abs. 5 ist aufgrund der Neuausrichtung des Gesellschaftsgegenstandes eine Marktanalyse durchzuführen. Dieses übernimmt federführend die Stadt Bochum; über das Ergebnis der Marktanalyse werden die bürgerschaftlichen Gremien nach Vorliegen des Ergebnisses unterrichtet.

 

Die wesentliche Änderung des Gesellschaftszweckes und die Änderung der Beteiligung an einer Gesellschaft sind gemäß § 115 Abs. 1 lit. a) und b)  der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren wird von der Beteiligungsverwaltung der Stadt Bochum durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 lit. i) des Gesellschaftsvertrages obliegen die oben aufgeführten Angelegenheiten der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung, die hierzu am 30.08.2005 zusammen kommen wird. Lt. § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat die Angelegenheiten vorzuberaten. Dieser hat am 26.04.2005 in seiner Sitzung die Angelegenheit beraten. Der entsprechende Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung soll in einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrates am 30.08.2005 gefasst werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Billing Entwicklungs-Gesellschaft mbH

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der „EVU ZÄHLWERK Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BEG Gesellschaftsvertrag (48 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich "EVU ZÄHLWERK" Gesellschaftsvertrag (87 KB) PDF-Dokument (57 KB)