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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt:
Den
Vertretern/-innen der Stadt wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) die Weisung
erteilt,
Sachverhalt:
Mit
Ratsbeschluss vom 10.12.2002 (Nr. 2002/881) wurde der Gründung der Billing
Entwicklungs-Gesellschaft mbH (BEG) als Tochter der Energie- und
Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) zugestimmt. Das Stammkapital
beträgt T€ 50; davon werden zur Zeit T€ 25 von der BEG selbst und T€ 25 von der
EWMR gehalten. Gegenstand des Unternehmens laut aktuellem Gesellschaftsvertrag
ist „die Entwicklung und Anpassung von Abrechnungssoftware für kommunale
Unternehmen mit dem Ziel mittels der Synergieeffekte, die durch eine gebündelte
Organisation der Softwareimplementierung entstehen, die Wettbewerbsfähigkeit
der örtlichen Energie- und Wasserversorgung zu stärken. ... “
Der
Unternehmenszweck der BEG ist zwischenzeitlich erfüllt. Auf der Basis der
entwickelten Abrechnungsplattform soll die Gesellschaft zukünftig Abrechnungsdienstleistungen
für die Stadtwerke Bochum, Herne und Witten sowie für weitere zu akquirierende
Auftraggeber erbringen. Die Durchführung der Abrechnung erfolgt seit Februar
2004 unter Koordination der BEG. Dazu wurden elf Mitarbeiter von den drei Stadtwerken
zur BEG abgeordnet.
Die Notwendigkeit zum Wechsel auf ein neues
Abrechnungssystem ergibt sich aus den Anforderungen des Unbundlings gemäß dem
Energiewirtschaftsgesetz-Entwurf. Hier schreibt der Gesetzgeber eine Trennung
der Informationsverarbeitung zwischen Händler und Verteilnetzbetreiber,
voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2005, vor (Informatorisches
Unbundling). Der assoziierte Händler darf demnach keinen Zugriff auf die
Kunden- und Abrechnungsdaten des Verteilnetzbetreibers haben (diskriminierungsfreier
Netzzugang).
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen,
hat die EWMR durch die Neuausrichtung der BEG eine informationstechnische
Entflechtung der Kunden- und Abrechnungsdaten nach dem Zweivertrags-Modell
durchgeführt.
In der Folge besteht die Möglichkeit zur Realisierung von
Skaleneffekten durch eine gemeinsame Nutzung des Systems durch die der EWMR
zugehörigen Stadtwerke. Insgesamt wird mittelfristig ein
Kosteneinsparungspotential in Höhe von T€ 1.700 gesehen.
Zur Erfüllung der Aufgaben ist vorgesehen, dass die „neue“
Abrechnungsgesellschaft das durch die BEG entwickelte und im Eigentum der EWMR
befindliche Abrechnungssystem erwirbt. Das dazu benötigte Kapital in Höhe von
Tsd. € 3.000 soll von der EWMR durch eine Einlage in die Kapitalrücklage der
Abrechnungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus soll zur Aufnahme und Abwicklung des alltäglichen Geschäftsbetriebes und zur Bereitstellung der erforderlichen Liquidität das Stammkapital von derzeit Tsd. € 50 auf Tsd. € 1.500 durch Einlage der EWMR in Höhe von Tsd. € 1.450 erhöht werden. Gleichzeitig erwirbt die EWMR den eigenen Geschäftsanteil der BEG in Höhe von Tsd. € 25. Hierzu bedarf es von gesellschaftsrechtlicher Seite einer Änderung des Gesellschaftszwecks und einer Stammkapitalerhöhung.
Der Gesellschaftsvertrag der Folgegesellschaft „EVU ZÄHLWERK
Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH“ ist als Anlage 2 der
Vorlage beigefügt. Neben der o.a. geplanten Kapitalerhöhung wäre die
grundlegende Änderung die vorgesehene Einrichtung eines Aufsichtsrates. Damit
würde auch das Entscheidungsspektrum der Gesellschafterversammlung eine
Änderung erfahren. Zusätzlich wurde der Vertrag an die
gemeindewirtschaftsrechtlichen Anforderungen angepasst. Zum direkten Vergleich
wurde der Gesellschaftsvertrag der ursprünglichen Gesellschaft (Billing
Entwicklungs-Gesellschaft mbH) als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Alle vorgesehenen Veränderungen sind in der Anlage 2 mit Fettdruck
kenntlich gemacht.
Gemäß § 107 Abs. 5 ist aufgrund der Neuausrichtung des
Gesellschaftsgegenstandes eine Marktanalyse durchzuführen. Dieses übernimmt
federführend die Stadt Bochum; über das Ergebnis der Marktanalyse werden die
bürgerschaftlichen Gremien nach Vorliegen des Ergebnisses unterrichtet.
Die wesentliche Änderung des Gesellschaftszweckes und die
Änderung der Beteiligung an einer Gesellschaft sind gemäß § 115 Abs. 1 lit. a)
und b) der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Das Anzeigeverfahren wird von der Beteiligungsverwaltung der Stadt Bochum
durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen.
Gemäß § 9 Abs. 2 lit. i) des Gesellschaftsvertrages obliegen
die oben aufgeführten Angelegenheiten der Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung, die hierzu am 30.08.2005 zusammen kommen wird. Lt. §
16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat die Angelegenheiten
vorzuberaten. Dieser hat am 26.04.2005 in seiner Sitzung die Angelegenheit
beraten. Der entsprechende Empfehlungsbeschluss an die
Gesellschafterversammlung soll in einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrates am
30.08.2005 gefasst werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der
Billing Entwicklungs-Gesellschaft mbH
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der
„EVU ZÄHLWERK Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH“
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BEG Gesellschaftsvertrag (48 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | "EVU ZÄHLWERK" Gesellschaftsvertrag (87 KB) | ![]() |