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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1485, im Osten durch die Straße „Am Freibad“, im Süden durch die „Franzstraße“ und im Westen durch die östliche Begrenzung des Flurstücks 220. Die räumliche Lage des Plangebietes ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1547 (tlw.) und 1475 (tlw.), 1476 (tlw.), Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel sowie die Flurstücke 189 (tlw.), 195 (tlw.), 407, 409, 411, Flur 38, Gemarkung Wanne-Eickel.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beabsichtigt, im Eckbereich zwischen der Franzstraße und der Straße „Am Freibad“, eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu errichten. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8 (W) - Franzstraße -, der für die in Rede stehende Fläche „öffentliche Grünfläche“ festsetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kindertagestätte ist daher die 1. Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziele der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die ursprüngliche Zielsetzung – eine wohnbauliche Entwicklung – nicht mehr weiterverfolgt. Anstelle dessen soll das Plangebiet ausschließlich die Flächenbedarfe zur Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte decken und eine Grünwegeverbindung im nördlichen Bereich des Plangebietes ermöglichen.
D. Inhalte der Planung
Zur Errichtung der geplanten Kindertagesstätte wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindertagesstätte“ festgesetzt.
Der Ausbau einer Grünachse zur Stärkung des Biotopverbunds und der innerstädtischen Erholung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gesichert.
Die Erschließung des Gebiets erfolgt von den bestehenden Straßen „Franzstraße“ und „Am Freibad“.
Um eine klimaresiliente Entwicklung zu forcieren, werden Festsetzungen zur Dachbegrünung, zu Pflanzgeboten, zur Erhaltung eines Baumes und zur Versickerung des Niederschlagswassers getroffen.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 25.06.2019 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem in der Zeit vom 26.06.2019 bis 10.07.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.07.2017 bis 28.08.2017.
Am 16.06.2020 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.07.2020 bis zum 14.08.2020. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Den beteiligten Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 14.08.2020 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern.
Die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise wurde ihnen gefolgt (der Planentwurf wurde entsprechend angepasst). Hinweise wurden berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind als Anlage 4 beigefügt.
Am 22.06.2021 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 10.09.2020. Parallel erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Den beteiligten Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 10.09.2020 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keine abwägungsrelevanten Eingaben mit substantiellem Inhalt ein. Die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Änderungen ergaben sich daraus nicht.
F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung
Nach den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind inhaltliche Änderungen der Planung vorgenommen worden.
Aufgrund eines veränderten baulichen Konzeptes der Kindertagesstätte und des daraus resultierenden höheren Flächenbedarfs wurde der Bebauungsplanentwurf geändert. Der Errichtung der Kindertagesstätte wird gegenüber der ursprünglich geplanten Wohnnutzung Vorrang eingeräumt, sodass das ursprüngliche Ziel – eine wohnbauliche Entwicklung – auch vor dem Hintergrund der geringen Größe des Plangebietes nicht mehr weiterverfolgt wird. Dementsprechend sind gegenüber dem ursprünglich öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf das festgesetzte Reine bzw. Allgemeine Wohngebiet sowie die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche für den Bau einer neuen Erschließungsstraße entfallen. Anstelle dessen wird eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindertagesstätte“ festgesetzt. Die Sicherung einer Grünverbindung im Norden des Plangebietes bleibt weiterhin als Planungsziel bestehen. Die festgesetzte „Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage“ wurde zugunsten einer Verbreiterung des Grünzuges verändert.
Aufgrund der zuvor beschriebenen Planänderungen war nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine Wiederholung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Eine inhaltliche Änderung der Planung, die über redaktionelle Änderungen in den Planunterlagen hinausgeht, resultierte daraus nicht. Eine nochmalige Wiederholung der genannten Beteiligungsschritte ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung eingesehen werden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtsplan (1837 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2_Bebauungsplanentwurf (996 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3.0_Begründung_20211001 (1741 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 3.1_ASP I_Biolog. Station Östliches Ruhrgebiet_20190524 (5799 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 3.2_Verkehrsuntersuchung_BBW_20191202 (2886 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage 3.3_Schallgutachten_BBW_20200415 (10924 KB) | ||||
7 | öffentlich | Anlage 3.4_Bodengutachten_Dr. Meinecke & Schmidt_20191121 (8662 KB) | ||||
8 | öffentlich | Anlage 3.5_Bodengutachten_GeoConsult_20210414 (7174 KB) | ||||
9 | öffentlich | Anlage 4_Abwägungsvorschlag_20211001 (1522 KB) |