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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1056  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße -
1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lüken, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
11.11.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
17.11.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
23.11.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.12.2021 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                   


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - mit Entwurfsstand vom 07.10.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NRW als Satzung.

 

  1. der Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 01.10.2021 zuzustimmen.

                   


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1485, im Osten durch die Straße „Am Freibad“, im Süden durch die „Franzstraße“ und im Westen durch die östliche Begrenzung des Flurstücks 220. Die räumliche Lage des Plangebietes ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1547 (tlw.) und 1475 (tlw.), 1476 (tlw.), Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel sowie die Flurstücke 189 (tlw.), 195 (tlw.), 407, 409, 411, Flur 38, Gemarkung Wanne-Eickel.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beabsichtigt, im Eckbereich zwischen der Franzstraße und der Straße „Am Freibad“, eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu errichten. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8 (W) - Franzstraße -, der für die in Rede stehende Fläche „öffentliche Grünfläche“ festsetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kindertagestätte ist daher die 1. Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziele der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die ursprüngliche Zielsetzung eine wohnbauliche Entwicklung nicht mehr weiterverfolgt. Anstelle dessen soll das Plangebiet ausschließlich die Flächenbedarfe zur Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte decken und eine Grünwegeverbindung im nördlichen Bereich des Plangebietes ermöglichen.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Zur Errichtung der geplanten Kindertagesstätte wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindertagesstätte“ festgesetzt.

 

Der Ausbau einer Grünachse zur Stärkung des Biotopverbunds und der innerstädtischen Erholung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage gesichert.

 

Die Erschließung des Gebiets erfolgt von den bestehenden Straßen „Franzstraße“ und „Am Freibad“.

 

Um eine klimaresiliente Entwicklung zu forcieren, werden Festsetzungen zur Dachbegrünung, zu Pflanzgeboten, zur Erhaltung eines Baumes und zur Versickerung des Niederschlagswassers getroffen.

 

 

E.  Bisheriges Planverfahren

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 25.06.2019 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem in der Zeit vom 26.06.2019 bis 10.07.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äern.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.07.2017 bis 28.08.2017.

 

Am 16.06.2020 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.07.2020 bis zum 14.08.2020. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Den beteiligten Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 14.08.2020 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äern.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise wurde ihnen gefolgt (der Planentwurf wurde entsprechend angepasst). Hinweise wurden berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind als Anlage 4 beigefügt.

 

Am 22.06.2021 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 10.09.2020. Parallel erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Den beteiligten Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 10.09.2020 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äern.

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keine abwägungsrelevanten Eingaben mit substantiellem Inhalt ein. Die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Änderungen ergaben sich daraus nicht.

 

 

F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung

 

Nach den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind inhaltliche Änderungen der Planung vorgenommen worden.

 

Aufgrund eines veränderten baulichen Konzeptes der Kindertagesstätte und des daraus resultierenden höheren Flächenbedarfs wurde der Bebauungsplanentwurf geändert. Der Errichtung der Kindertagesstätte wird gegenüber der ursprünglich geplanten Wohnnutzung Vorrang eingeräumt, sodass das ursprüngliche Ziel eine wohnbauliche Entwicklung auch vor dem Hintergrund der geringen Größe des Plangebietes nicht mehr weiterverfolgt wird. Dementsprechend sind gegenüber dem ursprünglich öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf das festgesetzte Reine bzw. Allgemeine Wohngebiet sowie die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche für den Bau einer neuen Erschließungsstraße entfallen. Anstelle dessen wird eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - Kindertagesstätte“ festgesetzt. Die Sicherung einer Grünverbindung im Norden des Plangebietes bleibt weiterhin als Planungsziel bestehen. Die festgesetzte „Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage“ wurde zugunsten einer Verbreiterung des Grünzuges verändert.

 

Aufgrund der zuvor beschriebenen Planänderungen war nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine Wiederholung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Eine inhaltliche Änderung der Planung, die über redaktionelle Änderungen in den Planunterlagen hinausgeht, resultierte daraus nicht. Eine nochmalige Wiederholung der genannten Beteiligungsschritte ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

                   


Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplan Nr. 8 (W) 1. Änderung Franzstraße mit Entwurfsstand vom 07.10.2021
  3. Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 01.10.2021 inklusive der Anlagen
    1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 (W), Franzstraße in Herne.“ (24.05.2019)
    2. Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 8 (W)Franzstraße“ in Herne.“ (Dezember 2019)
    3. Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 (W) „Franzstraße“ in Herne.“ (15.04.2020)
    4. Boden- und Versickerungsuntersuchung - Bebauungsplanverfahren Nr. 8, 1. Änderung Franzstraße, Herne.“ (03.12.2019)
    5. Bodengutachten zum Neubau KiTa Franzstraße“, Bochum. (14.04.2021)

 

  1. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

 

Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung eingesehen werden.

                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (1837 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Bebauungsplanentwurf (996 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3.0_Begründung_20211001 (1741 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3.1_ASP I_Biolog. Station Östliches Ruhrgebiet_20190524 (5799 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3.2_Verkehrsuntersuchung_BBW_20191202 (2886 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 3.3_Schallgutachten_BBW_20200415 (10924 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 3.4_Bodengutachten_Dr. Meinecke & Schmidt_20191121 (8662 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 3.5_Bodengutachten_GeoConsult_20210414 (7174 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 4_Abwägungsvorschlag_20211001 (1522 KB)