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Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftsjahr
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Bezeichnung |
Erlös/Aufwand in €
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2005 |
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In Baukosten enthalten |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von
einem Ahorn, Stammumfang ca. 106 cm
Standort siehe Lageplan. Der Baumbestand wird durch einen Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumbeplanzung erfolgt nach Fertigungsstellung des Bauvorhabens auf dem Schulgrundstück.
Sachverhalt:
Mit
bauvorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung eines Pavillons für die offene
Ganztagsschule an der GS Freiherr – vom – Stein wurde bereits begonnen.
Zur
Weiterführung dieser Maßnahmen ist die Entfernung des oben genannten Baumes
erforderlich.
Der
augenscheinlich gesunde und vitale Ahorn steht zu nah am geplanten Baukörper.
Für
die erforderlichen Erdarbeiten der Baumaßnahme müssten Teile der Wurzeln
entfernt werden, was langfristig die Standfestigkeit des Baumes gefährdet.
Ebenso
würden erforderliche starke Rückschnitte die Kronenstatik zerstören, so dass
die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden könnte.
Anlagen:
1
Lageplan
Der
Werkleiter
(Tschöke)