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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0892  

Betreff: Gehölzschnitt und -rodungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Thilo Sengupta
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Wittig, Sonja
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
09.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Der Fachbereich Stadtgrün wird auch in der Winterperiode 2021/ 2022 im Stadtbezirk Eickel wieder Gehölzschnitt- und Rodungsmaßnahmen auf den städtischen Liegenschaften durchführen.

Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen sollen im Rahmen dieses Berichtes vorgestellt und erläutert werden.

 

Zum besseren allgemeinen Verständnis werden im Folgenden die fachlichen Begriffe näher erläutert.

 

Schnittmaßnahmen

 

Verjüngungsschnitt

Unter dem Verjüngungsschnitt versteht man den kompletten Rückschnitt der Pflanzen auf eine Höhe von ca. 50 cm.

Diese optisch sehr radikal wirkende Maßnahme ist sinnvoll bei dichten, verwilderten und überalterten Abpflanzungen um den Pflanzen die Möglichkeit zu geben, sich von unten her neu aufzubauen.

Eine Nachpflanzung ist in der Regel nicht notwendig, da die Sträucher im nächsten Frühjahr wieder austreiben.

Zum Verjüngungsschnitt gehört in jedem Fall, dass die Pflanzen in den folgenden Jahren nachgeschnitten werden.

 

Rodungsmaßnahmen

Pflanzungen werden in den Fällen gerodet, wenn der Fortbestand aus Gründen der Verkehrssicherung (z. B. Sichtbehinderungen) nicht sinnvoll ist oder die Pflege unwirtschaftlich wird.

In beidenllen werden die entfernten Gehölze durch eine kostengünstigere Variante, in der Regel Rasen, ersetzt.

Die Pflege einer Strauchpflanzung beträgt ca. 2,70 €/qm/Jahr. Die Pflege einer Rasenfläche kostet aktuell nur 0,57 €/qm/Jahr.

Somit können durch die Rodung einer Pflanzung und die anschließende Umwandlung in eine Rasenfläche in den Folgejahren bis zu 75% der Pflegekosten eingespart werden.

 

Pflege- bzw. Verkehrssicherungsschnitt

Der Pflegeschnitt umfasst sowohl den Rückschnitt als auch den Auslichtungsschnitt an einer Pflanze und wird regelmäßig durchgeführt.

Der Verkehrssicherungsschnitt bezieht sich auf Schnittmaßnahmen an Pflanzen im Verkehrsraum (Straßen oder Fußwege) und beinhaltet den mehrmaligen jährlichen Freischnitt des sogenannten Lichtraumprofils, also der Rückschnitt der in den Verkehrsraum ragenden Pflanzenteile.

 

Der Pflegeschnitt wie auch der Verkehrssicherungsschnitt sind regelmäßig durchzuführende Schnittmaßnahmen im Rahmen der regulären Grünpflege. Daher sind diese Maßnahmen nicht Bestandteil dieses Berichtes.

 

Der Fachbereich Stadtgrün plant, die als Anhang beigefügte Maßnahmenliste in der nächsten Winterperiode abzuarbeiten.

Aufgrund des Witterungsverlaufes kann es jedoch zu Verzögerungen in der Abarbeitung der Maßnahmen kommen, so dass unter Umständen nicht alle Vorhaben umgesetzt werden können.  

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

 

             


 

 

Anlagen:
 

Schnitt- und Rodungsmaßnahmen 2021-2022 Eickel

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schnitt und Rodungsmaßnahmen 2021-2022 Eickel (11 KB)