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Beschlussvorschlag:
Alle Gutachten bezüglich Hallenbad Eickel und Lehrschwimmbecken in Herne werden sofort der Öffentlichkeit zur Information zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Am 29. Juni 2021 wurde der Verkauf des Grundstückes Am Solbad 7/7a (ehemaliges Hallenbad Eickel) mehrheitlich vom Rat der Stadt Herne beschlossen. Im erklärenden Sachverhalt erläutert die Verwaltung zum Verkaufspreis der Teilfläche 1 (Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 327 und Flurstück 330), dass „mit Wertgutachten des Gutachters Drews vom 18.03.2020 der Verkehrswert für das Objekt zum Stichtag 02.12.2019 mit 1,- € aufgrund der Differenz zwischen Bodenwert und Abrisskosten festgelegt“ wurde.
Im „Maßnahmenbeschluss zur konzeptionellen und strategischen Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken“ (Schulausschuss 12.5.2021) wird Bezug genommen auf ein „Prova Gutachten“, aus dem folgen soll, dass „die Kostenspirale durch Solitärsanierungen an einzelnen Schulstandorten nicht absehbar sei.“ Weiter heißt es: „Vor dem Hintergrund der Haushaltlage der Stadt Herne sind bei der zukünftigen Neuausrichtung eine Zentralisierung und die Hebung von Synergieeffekten vordergründig.“
An das Büro Krieger Architekten / Ingenieure GmbH wurde zudem wurde eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der strategischen Neuausrichtung (Stichwort Zentralisierung, Synergieeffekte) der Lehrschwimmbecken in Auftrag gegeben.
All diese Gutachten liegen nicht vor.
Mitte August wurde dem Oberbürgermeister die Einleitung eines kassierendes Bürgerbeghrens mitgeteilt. Ziel des Bürgerbegehren ist es, den Beschluss vom 29. Juni 2021, der den Verkauf des Grundstückes Hallenbad Eickel vorsieht, zurücknehmen.
In diesem Zusammenhang halten wir es für zwingend notwendig, allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren. Dazu gehört ein Einblick in alle erstellte Gutachten.
Anlage:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 210907_RAT_GutachtenHallenbad (144 KB) |