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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt der aktualisierten Finanzierungsvereinbarung für die Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek (MOB) gemäß Anlage als Voraussetzung für die Anerkennung der MOB als An-Institut der Ruhr-Universität Bochum (RUB) sowie zur Durchführung des gemeinsamen Berufungsverfahrens zwischen der RUB und der MOB für eine W3-Professur nach dem Jülicher Modell zu.
Sollte sich weiterer Änderungsbedarf der Finanzierungsvereinbarung in Abstimmung mit den Stiftern ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, Änderungen vorzunehmen soweit sie keine finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt Herne haben.
Sachverhalt:
Die Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek wurde 1989 von der Stadt Herne und dem Land NRW unter finanzieller Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland errichtet (sie geht auf die 1948 durch die Stadt Herne gegründete Bücherei des deutschen Ostens zurück); der aktuelle Finanzierungsanteil des Bundes, vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), liegt bei knapp 70 %, der der Stadt Herne bei ca. 30 %.
Die MOB ist eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Spezialbibliothek zum Thema "deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa" und wird von der BKM als solche weiter ausgebaut - auch als Digitalisierungsschwerpunkt und Dienstleister für den "Verbundkatalog östliches Europa", dem über 30 weitere Einrichtungen angeschlossen sind.
Das Land NRW will über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) die MOB durch die Bildung eines An-Instituts der RUB mit dauerhaftem Standort Herne und die Einrichtung einer Professur zur deutschen Kultur und Geschichte im östlichen Europa aufwerten, um das gesamte Thema dauerhaft als Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes zukunftssicher und -tauglich, wissenschaftlich fundiert und technisch zeitgerecht aufzubereiten und zu präsentieren.
Aktuell ist die MOB einer der wenigen Wissenschaftsstandorte der Stadt Herne; die Stiftung ist national und international renommiert und anerkannt, arbeitet u. a. mit zahlreichen Bibliotheken, Forschungsinstituten sowie den Staatsbibliotheken in Berlin und München zusammen und richtet regelmäßig internationale Tagungen in Zusammenarbeit mit Partner-Instituten im östlichen Europa aus.
Die Anerkennung als An-Institut der RUB würde den Standort Herne für die Bibliothek sichern und aufwerten. Die in diesem Zusammenhang vorgesehene Einrichtung einer Professur, die in Personalunion die Direktion der MOB übernehmen würde, garantiert dauerhaft und nachhaltig zusätzliche Mittel des Landes NRW. Der derzeitige Direktor der MOB geht zum Ende des Jahres 2021 in den Ruhestand. Eine wissenschaftliche Bibliothekar-Stelle in Teilzeit, insbesondere zur Sicherung der Bibliotheksarbeit, wird als Kompensation für die Arbeitsanteile der Professur in Forschung und Lehre geschaffen (ebenfalls finanziert durch das MKW).
Ein weiterer Ausbau der Professur zu einem Forschungsinstitut ist nicht ausgeschlossen. Zunächst aber wäre die Stiftung MOB An-Institut und Vertragspartner der RUB in einem gemeinsamen Berufungsverfahren. Sollte ein weiterer Ausbau mit Landesmitteln erfolgen, bliebe die Bibliothek als "Stiftung MOB im Institut für deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa. An-Institut der RUB" mit Standort Herne weiter uneingeschränkt und in der Struktur unverändert erhalten.
Zusätzliche Kosten werden laut Zusage des MKW dauerhaft weder für die Stadt Herne noch für den Bund entstehen, da sämtliche "personalbezogenen Kosten" sowohl der W3-Professur über den derzeitigen Status quo der bestehenden Direktorenstelle hinaus als auch der halben zusätzlichen Bibliothekar-Stelle E13 TVöD durch das zuständige Landesministerium übernommen werden. Dazu gehören ebenfalls die Personalnebenkosten, auch nach der aktiven Dienstzeit bis hin zu den Pensionsleistungen, ggf. Mieten für ein zusätzliches Büro etc. Dies wird durch die aktuellen Verhandlungen über eine aktualisierte Finanzierungsvereinbarung vertraglich sichergestellt (vgl. Ziffer III Nr. 1 des Vereinbarungs-entwurfes).
Die exakten Kosten können jedoch erst nach der Besetzung beider Stellen ermittelt werden; ein dauerhafter Proporz wird dann ermittelt.
Künftige tarifliche Erhöhungen der Vergütungen dieser beiden neuen Stellen sollen von den Zuwendungsgebern gemäß prozentualem Förderanteil getragen werden. Hierzu wird es zeitnah noch Gespräche geben. Durch den Wegfall der Sozialleistungen ist das angestrebte Modell für die Stadt Herne kostenneutral.
Die Zustimmung des Rates wird benötigt, um auf Basis der aktualisierten Finanzierungs-vereinbarung die Förderung der Stiftung MOB zwischen Bund, Land NRW und Stadt Herne ab dem Jahr 2022 zu sichern als Voraussetzung für die Anerkennung der MOB als An-Institut der RUB und Durchführung des gemeinsamen Berufungsverfahrens zwischen RUB und MOB für eine W3-Professur.
In einem weiteren Schritt muss der Vorstand und die Direktion der MOB einen Antrag an die Ruhr Universität Bochum stellen, die MOB als An-Institut anzuerkennen. Der Stiftungsrat der MOB hat in seiner Sitzung am 09.08.2021 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Zu gegebener Zeit sind auch die Satzung der MOB sowie die Geschäftsordnung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die Änderungen sollen vom Stiftungsrat voraussichtlich in der Sitzung am 19.11.2021 beschlossen und anschließend den Stiftern Land NRW und Stadt Herne sowie dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlage:
Entwurf Finanzierungsvereinbarung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | MOBFinanzierungsvereinbarung2021_020821_Reins (1) (26 KB) | (113 KB) |