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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0791  

Betreff: Bundesförderung Breitbandausbau Herne
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bleikamp
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Riegel-Kahl, Carola
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
07.09.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

 

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.510202

Bez.: Breitbandausbau Stadtgebiet

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

Nr.: 11

Bez.: Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

2.006.635 Euro

 

 

 

 

-2.006.635 Euro

                                          


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 1.504.535 €r das Jahr 2021 für den Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms.

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat am 03.09.2019 die Vergabe der „Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste ohne marktgetriebene NGA-Versorgungsperspektive für unterversorgte Gebiete“ zum Preis von 11.418.544 € beschlossen.

 

Die Maßnahme wird im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau zu jeweils 50 % von Bund und Land gefördert, so dass der Stadt kein Eigenanteil entsteht. Allerdings sind die Zahlungen vorzufinanzieren.

 

Die Ausbauarbeiten können schneller voranschreiten als ursprünglich geplant. Der aktuelle Realisierungs-  und Zahlungsplan sieht folgende Zahlungsschritte vor:

 

 31.10.2021 2.006.635 €

 31.10.2022 4.037.076 €

 30.06.2023 1.337.757 €

 30.09.2023 1.831.414 €

 31.10.2023 1.102.831 €

 30.04.2024 1.102.831 €

 

 Summe 11.418.544 €

 

 

 

 

 

Die Zahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.

Im Kooperationsvertrag war die Nutzung des vereinfachten Mittelabrufverfahrens vereinbart worden, welches auch im zentralen Onlineportal der Bundesförderung als Regelfall hinterlegt ist. Für die Abrechnung muss ein entsprechender Baufortschritt vorliegen und die Rechnungen müssen gezahlt sein. Die Prüfung der einzelnen Nachweise (Rechnungsdokumente, Zahlungsnachweise, Materiallisten, eines Netzplans und der Fotodokumentation) durch den Fördergeber erfolgt hier noch nicht, sondern erst im Rahmen des abschließenden Verwendungsnachweises.  Bis zum Abschluss der Prüfung kann der letzte Teilbetrag in Höhe von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke zurückgehalten werden.

 

Mit einer Erstattung der vorgestreckten Mittel durch die Fördergeber ist aufgrund des vereinfachten Verfahrens etwa innerhalb von zwei Wochen zu rechnen.

 

Im Haushaltsplan 2021 ff. veranschlagt sind bisher:

 

 2021    502.100 €

 2022 5.000.700 €

 2023 4.773.900 €

 2024 1.141.900 €

 

 Summe 11.418.600 €

 

 

Nunmehr sollen in 2021 2.006.635 € verausgabt werden (Erhöhung um 1.504.535 €), die durch gleich hohe Fördermittel gedeckt sind. Entsprechende Annahme-Anordnungen liegen bereits vor.

 

 

Der Oberbürgermeister

                                       


 

 

Dr. Dudda                                        


Anlagen:
 

Stellungnahme des Kämmerers                                         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SKM_C3350210827093400 (123 KB)