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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung von Kindern | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | 2022: (-) 12.685 € 2023: (-) 30.440 € 2024: (-) 30.440 € 2025: (-) 30.440 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360112 Bez.: nichtstädtische Kitas | Nr.: 1 Bez.: Zuwendung für Investivmaßnahmen
Nr.: 13 Bez.: Auszahlung aus Investitionstätigkeiten | 2021: 856.800 €
2021: (-) 952.000 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, für die Anmietung der Räumlichkeiten an der Wörthstr. in Herne durch einen freien Träger zum Betrieb einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung einen Mietzuschuss durch die Stadt Herne zu übernehmen.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt“.
Die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf die Kindertagesbetreuung sowohl für den Bereich der unter dreijährigen, als auch der über dreijährigen Kinder obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung.
Die Entwicklung der Kinderzahlen steht als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um dem stetig steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Herne-Mitte zeitnah nachzukommen, ist der Betrieb einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung durch einen freien Träger in dem Objekt an der Wörthstr. noch in diesem Jahr geplant.
Kita-Fläche übersteigt die KiBiz-Finanzierung um 350 qm.
Die vom Eigentümer zur Nutzung angebotene Fläche umfasst ca. 1.250 qm. Diese übersteigt die über das KiBiz für eine 5-Gruppen-Einrichtung maximal refinanzierte Fläche von 900 qm um 350 qm. Die Überprüfung der Raumplanung hat ergeben, dass aufgrund des Raumzuschnitts weder eine Verkleinerung der Fläche noch eine Errichtung von 6-Gruppen möglich ist. Auch eine Abkopplung der Fläche von 350 qm zur alternativen Nutzung durch den Eigentümer ist nicht möglich.
Die durch den Investor kommunizierten Mietkonditionen sind mit 10€/qm fixiert, sodass hier kein weiteres Verhandlungspotenzial besteht. Die Beträge aus der KiBiZ-Refinanzierung werden mit diesen Konditionen überschritten, woraus für einen freien Träger ein zusätzlich zu tragender Mehraufwand resultieren würde.
Überlegungen zum finanziellen Ausgleich
Vor dem Hintergrund der ohnehin schwierigen Finanzierungssituation der Kitas, in der jeder Träger einen Eigenanteil aufbringen muss, wird ohne eine Investitionshilfe oder einen Mietzuschuss durch die Stadt die Kita an diesem Ort nicht realisiert oder durch die Stadt selbst betrieben. Entsprechend der strategischen Planung ist hier eine Kita durch einen Freien Träger angezeigt, zumal diese u. a. auch der Kompensation der abgängigen katholischen Kita „Im Pratort“ dienen soll.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung wird für den Standort Wörthstr. zunächst eine voraussichtliche Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren empfohlen, wenn alle anderen Kitas unverändert in Betrieb bleiben und alle anderen geplanten Maßnahmen, wie vorgesehen, umgesetzt werden.
Unter Betrachtung des zu gewährenden maximalen Mietzuschusses gem. § 34 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit § 7 der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz) und unter Berücksichtigung einer möglichen Investitionsförderung wurde der Mehraufwand der Stadt Herne für die Refinanzierung der Differenzfläche von 350 qm ermittelt.
Im Rahmen der bestehenden Investitionsprogramme „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ wird jeder notwendige Betreuungsplatz beim Ausbau gefördert (Investitionsförderung). Gleichzeitig ist bei Mietobjekten zu beachten, dass bei investiv geförderten Maßnahmen für die Dauer der Zweckbindung (bei Umbaumaßnahmen zehn Jahre) eine entsprechende Anrechnung der Investitionsförderung in Form eines Anrechnungsbetrages auf den Mietzuschuss gem. § 9 DVO KiBiz in Verbindung mit § 7 DVO KiBiz zu berücksichtigen ist.
Eine Anrechnung der Investitionsförderung in Form eines Anrechnungsbetrages auf den Mietzuschuss gem. KiBiz entfällt, sofern die baulichen Veränderungen, die auf die Anpassung der räumlichen Gegebenheiten für die besondere Betreuungssituation zielen, keine Wertsteigerung weder für den Eigentümer noch für den Mieter ergeben.
Durch das von Seiten des Eigentümers beauftragte Ingenieurbüro wurde eine Baubeschreibung über die durchzuführenden Maßnahmen erstellt. Die Einschätzung, dass die Maßnahmen keine Wertsteigerung am Gebäude hervorrufen, wurde durch die FB 21 und 22 nach entsprechender Prüfung bestätigt. Die Berücksichtigung eines Anrechnungsbetrages kann somit entfallen.
Mit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen dem Eigentümer und dem freien Träger über 1.250 qm und 10 € Kaltmiete/qm sowie der Weiterleitung der Investitionsförderung für den Umbau an den Eigentümer (Gesamthöhe der prognostizierten Umbaukosten = 952.000 €), ergibt sich für die Stadt Herne für den Zeitraum von 15 Jahren ein finanzieller Aufwand in Höhe von 456.660 € zzgl. einem 10%-igen Eigenanteil der Stadt Herne im Rahmen der Investitionsförderung für das Jahr 2021 in Höhe von 95.200 €.
Angesichts mangelnder Standort- und Objektalternativen sowie des hohen Fehlbedarfs an Betreuungsplätzen empfiehlt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, als Grundlage und Voraussetzung zur Realisierung dieser Maßnahme die Finanzierung des Fehlbetrages zu übernehmen.
Demnach würde die Stadt Herne den freien Träger zunächst mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 30.444,00 € bezuschussen. Ausgehend von der Inbetriebnahme der Kita zum 01.08.2022 werden im Haushaltsjahr 2022 die Mehraufwendungen aus dem Fachbereichs-budget kompensiert. Ab dem Haushaltsjahr 2023 werden fortführend die Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff geplant. Der 10%-ige Eigenanteil der Stadt Herne für die Investitionsförderung kann im Jahr 2021 durch eingeplante, jedoch nicht umgesetzte Maßnahmen kompensiert werden.
Durch die gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Sicherstellung von Kindertagesbetreuungsplätzen in Herne ist der Ausbau der Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe. Die Bedarfslage ist in Herne-Mitte besonders angespannt. Durch den Wegfall der Einrichtung „Im Pratort“ im Sommer 2021 erhöht sich der Fehlbedarf weiter.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlagen:
Keine