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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Als sachkundiger Bürger im Kuratorium der Herner Sparkassenstiftung für Kunst und Kultur wird anstelle von Herrn Stadtrat Dr. Frank Burbulla
Herr Stadtrat Andreas Merkendorf
gewählt.
Die Wahl des sachkundigen Bürgers gilt für die verbleibende Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet das Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung.
Sachverhalt:
Nach dem Ausscheiden von Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff zum 31.03.2020 waren bis zur Neubesetzung des Dezernats für Schule, Kultur und Jugend Umbesetzungen in den Organen der städtischen Tochtergesellschaften erforderlich. Der Rat der Stadt hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.11.2021 entsprechende Nachbesetzungen beschlossen.
Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Herner Sparkassenstiftung für Kunst und Kultur besteht das Kuratorium aus sechs Personen:
- dem hauptamtlichen Oberbürgermeister der Stadt Herne als Vorsitzenden
- zwei Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse aus seiner Mitte wählt
- drei sachkundige Bürgern, die von der Vertretung des Gewährträgers gewählt werden.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 (Vorlage 2020/0744) u. a. Herrn Stadtrat Dr. Frank Burbulla als sachkundigen Bürger in das Kuratorium der Herner Sparkassenstiftung für Kunst und Kultur bestellt. Mit der Neubesetzung des Dezernats schlägt die Verwaltung vor, Herrn Stadtrat Andreas Merkendorf als sachkundigen Bürger in das Kuratorium der Stiftung zu bestellen.
Hinweis:
Zudem gehört der/die Beigeordnete für Schule, Kultur und Jugend kraft Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung weiteren Organen an.
Der/die Beigeordnete der Stadt Herne, in deren Bereich die Zuständigkeit für Schulen angesiedelt ist (gemäß § 7 Absatz 1 a) der Satzung), ist Vorstandsmitglied der Bildungs- und Erziehungsstiftung der Herner Sparkasse. Der Fachbereich Schule wurde übergangsweise durch Herrn Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs wahrgenommen. Mit der Neubesetzung des Dezernats ist Herr Stadtrat Andreas Merkendorf kraft Satzung Vorstandsmitglied der Bildungs- und Erziehungsstiftung.
Im Aufsichtsrat der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) war die Beigeordnete Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff als ständiges Mitglied (= Oberbürgermeister/in der Stadt Herne oder der/die von ihm/ihr vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 8 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages) vertreten. Nach dem Ausscheiden von Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff hat Herr Stadtrat Dr. Frank Burbulla dieses Mandat als vom Oberbürgermeister vorgeschlagener Bediensteter wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der TGG hat ihn zudem in der Sitzung am 04.12.2020 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mit der Neubesetzung des Dezernats wird Herr Stadtrat Andreas Merkendorf als vom Oberbürgermeister vorgeschlagener Bediensteter das Mandat wahrnehmen.
Gemäß § 8 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der HSM Herner Schulmodernisierungs-gesellschaft mbH (HSM) nimmt der für die Schulen zuständige Beigeordnete der Stadt Herne als beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen des Aufsichtsrates der HSM teil. Der Fachbereich Schule wurde übergangsweise durch Herrn Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs wahrgenommen. Mit der Neubesetzung des Dezernats ist Herr Stadtrat Andreas Merkendorf kraft Gesellschaftsvertrag beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat der HSM.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine