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Von einem Herner Bürger wurde beobachtet, dass Bedienstete der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit den dienstlichen Fahrzeugen zu den Supermärkten fahren und dort einkaufen gehen. Dieser Bürger stellt daher gem. § 24 GO NRW den Antrag, der Rat der Stadt möge den Beschluss fassen, dass Fahrzeuge der Feuerwehr nicht für private Angelegenheiten genutzt werden dürfen und der Haushalt der Stadt Herne bzw. der Steuerzahler dadurch auch nicht zusätzlich belastet werden solle.
Dazu wird wie folgt Stellung genommen:
Der o. a. Antrag unterstellt, dass Fahrzeuge der Feuerwehr für private Angelegenheiten genutzt würden. Dies trifft nicht zu. Eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Herne findet nicht statt. Die Wachmannschaften bereiten täglich im Rahmen des 24-Stunden-Dienstes eine gemeinsame Mannschaftsverpflegung zu. Die hierfür notwendige Beschaffung findet auf unvermeidbare Weise während des Dienstes statt. Die damit beauftragten Beschäftigten müssen diese Besorgungsfahrten daher mit im Dienst befindlichen Fahrzeugen erledigen. Im Einsatzfall rücken diese – auch während eines Einkaufs – unverzüglich zu Einsätzen ab.
Für die Rettungswagenbesatzungen gibt es keine festen Pausenzeiten. Daher müssen sich diese Besatzungen regelmäßig zwischen den Einsätzen versorgen. Dies geschieht - unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft - daher regelmäßig an Imbissen, Supermärkten, Bäckereien o. ä.
Bedienstete der Feuerwehr Herne versorgen sich in ihren Arbeitspausen in der Feuerwache Herne häufig durch den gegenüber liegenden Supermarkt. Da die Arbeitspausen je nach Dienstmodell unterschiedlich liegen, geschieht dies unregelmäßig über den gesamten Tagesverlauf. Den Bediensteten ist das Tragen der Dienstkleidung auch in den Arbeitspausen erlaubt. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bediensteten während ihrer Einkäufe schon mehrfach Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen in Supermärkten geleistet haben.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
Anlagen: Bürgerantrag
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1 | öffentlich | Bürgerantrag (565 KB) |