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Vorlage - 2021/0735  

Betreff: Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstigen
baulichen Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 258 - Dorfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Susan Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
19.08.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen
15.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretung Sodingen nehmen den Bericht zur geplanten Gestaltungssatzung r den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 258 -  Dorfstraße - zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

Die Liegenschaft „Hof Werth“, Dorfstraße 30a in Herne ist seit dem 19.06.1985 als Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen.

Der Schutzumfang bezieht sich auf die gesamte Hofanlage einschließlich des Haupthauses, des Torhauses, des Backhauses, des Dörrhauses, des Stallgebäudes und des Obstgartens.

 

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage dokumentiert ein selten erhalten gebliebenes bäuerliches Anwesen in Herne, so dass gemäß § 2 DSchG NRW aus volkskundlichen und heimatkundlichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Hofanlage besteht.

Charakteristisch für die Hofanlage ist u.a. die Freifläche der großen Obstwiese, die bislang unverstellten Sichtbeziehungen auf die Baugruppe mit dem Haupthaus als größtem Baukörper und den Nebengebäuden in deutlich kleinerer Kubatur sowie eine Teichanlage, bedingt durch die Lage innerhalb eines quellreichen Gebietes. 

 

 

 

  1. Anlass

 

Im Jahr 2020 wurde ein barrierefreies Einfamilienhaus als Anbau an das ehemalige Stallgebäude errichtet, so dass die Obstwiese um die Fläche des Flachdachgebäudes reduziert wurde.

 

Ziel der Gestaltungssatzung ist es, das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Hofanlage auf Dauer zu erhalten. Die Satzung soll den Bebauungsplans Nr. 258, der die bebaubaren Grundstücksflächen festsetzt, um die Gesamtanlage planungsrechtlich zu sichern und von weiterer Bebauung freizuhalten, bauordnungsrechtlich ergänzen.

 

 

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Vorgesehen ist, dass mit der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 258 Dorfstraße ergänzend die Gestaltungssatzung beschlossen wird, um das Erscheinungsbild der Hofanlage mit seinen Baukörpern und Freiflächen, inklusive Obstwiese, für die Zukunft zu sichern.

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

 

                 


Anlagen:
 

Keine