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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretung Sodingen nehmen den Bericht zur geplanten Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 258 - Dorfstraße - zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Liegenschaft „Hof Werth“, Dorfstraße 30a in Herne ist seit dem 19.06.1985 als Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen.
Der Schutzumfang bezieht sich auf die gesamte Hofanlage einschließlich des Haupthauses, des Torhauses, des Backhauses, des Dörrhauses, des Stallgebäudes und des Obstgartens.
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage dokumentiert ein selten erhalten gebliebenes bäuerliches Anwesen in Herne, so dass gemäß § 2 DSchG NRW aus volkskundlichen und heimatkundlichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Hofanlage besteht.
Charakteristisch für die Hofanlage ist u.a. die Freifläche der großen Obstwiese, die bislang unverstellten Sichtbeziehungen auf die Baugruppe mit dem Haupthaus als größtem Baukörper und den Nebengebäuden in deutlich kleinerer Kubatur sowie eine Teichanlage, bedingt durch die Lage innerhalb eines quellreichen Gebietes.
Im Jahr 2020 wurde ein barrierefreies Einfamilienhaus als Anbau an das ehemalige Stallgebäude errichtet, so dass die Obstwiese um die Fläche des Flachdachgebäudes reduziert wurde.
Ziel der Gestaltungssatzung ist es, das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Hofanlage auf Dauer zu erhalten. Die Satzung soll den Bebauungsplans Nr. 258, der die bebaubaren Grundstücksflächen festsetzt, um die Gesamtanlage planungsrechtlich zu sichern und von weiterer Bebauung freizuhalten, bauordnungsrechtlich ergänzen.
Vorgesehen ist, dass mit der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 258 – Dorfstraße – ergänzend die Gestaltungssatzung beschlossen wird, um das Erscheinungsbild der Hofanlage mit seinen Baukörpern und Freiflächen, inklusive Obstwiese, für die Zukunft zu sichern.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Keine