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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0732  

Betreff: Qualitätssiegel Wohnraumförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Süßmeier, 3710
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
19.08.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Am 15.12.2020 erfolgte durch den Rat der Stadt die Beschlussfassung des Handlungskonzepts Wohnen, in dem die Stadt ihre wohnungspolitischen Ziele und Instrumente definiert hat. Angesichts einer zunehmenden Wohnungsnachfrage, steigender Mieten und des laufenden Rückgangs von Wohnungsbeständen mit Sozialbindung formuliert das Handlungskonzept Wohnen das Ziel einer aktiven und intensivierten Nutzung der Wohnraumförderung und die Einführung eines Qualitätssiegels für Vorhaben der Wohnraumförderung.

Das Qualitätssiegel Wohnraumförderung dient als Instrument zur Beratung und Qualifizierung sowie zur Zertifizierung von Projekten im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau. Wenn das Budget der Wohnraumförderung überzeichnet ist, sollen mit dem Qualitätssiegel zertifizierte Projekte bevorzugt bewilligt werden.

Durch das Qualitätssiegel soll im Sinne der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Herne damit ein Anreiz geschaffen werden, durch bedarfsgerechte Neubauvorhaben und innovative Modernisierungen eine über das Mindestniveau hinausgehende Qualität zu realisieren. Auf diese Weise soll mit dem zur Verfügung stehenden Förderbudget des Landes NRW ein möglichst großer Effekt für die Herner Stadtentwicklung erzielt werden.

Im Rahmen der Projektplanung sollen vordringlich Qualitäten beraten werden, die den nachhaltigen, urbanen Städtebau, die Innenstadt als Wohnstandort sowie neue Wohnformen und intakte Nachbarschaften stärken. Als Anreiz zur Umsetzung gehobener Standards sollen bei Vorhaben die um das begrenzte Budget konkurrieren diejenigen bevorzugt werden, die mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden.

Priorisierte Vorhaben sollen besondere Unterstützung durch aktive Fallbegleitung der Koordinatorin für Wohnungswesen erhalten, und bei Interesse des Bauherrn durch gezielte Pressearbeit begleitet sowie durch ein Zertifikat, das Qualitätssiegel, erkennbar gemacht werden können. Dies ist mit dem Angebot zur Anbringung einer Plakette am Gebäude verbunden. In anderen Bereichen mit besonderen Zertifizierungen werden bereits ähnliche Schilder genutzt.

 


Qualifizierungskriterien

Die Bewertung der Projekte erfolgt über ein Ampelsystem, das sich aus acht Kategorien mit insgesamt 51 Indikatoren zusammensetzt. Der Kriterienkatalog ist als Anhang beigefügt.

 

Die Kategorien sind:

  • Lagequalität und Wohnumfeld
  • Städtebau und Architektur
  • Energieeinsparung
  • Klimaschutz und Ökologie
  • Mobilität
  • (Haus-)Technik und Digitalisierung
  • Soziale Gemeinschaft und Inklusion
  • Ausstattung und Raumbedarf

 

Die für den Mietwohnungsneubau konzipierten Indikatoren sind bei Modernisierungsvorhaben analog anzuwenden. Die undogmatische Anwendung mit flexibler Gewichtung der Kriterien ist aufgrund der Verschiedenartigkeit der Vorhaben sinnvoll und erforderlich. Zudem können weitere Indikatoren bzw. Kriterien mit spezifischer Bedeutung für das jeweilige Vorhaben themenbezogen ergänzt werden. Einige Indikatoren sind allerdings grundsätzlich zu erfüllen. Dies sind:

  • ein positives Beratungsergebnis im Gestaltungsbeirat,
  • der Nachweis der Klimaverträglichkeit durch den Klima-Check (sofern durchgeführt),
  • die Realisierung durch Sonderanreize bzw. Zusatzdarlehen des Landes unterstützter weitergehender Qualitäten (z.B. Nahmobilität / Mobilitätskonzept, Energieeffizienz, ökologische Baustoffe…) und
  • Erfüllung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt.

Insgesamt ist vorgesehen, dass für die Zertifizierung keine rote Ampel und mindestens zwei grüne Ampeln erreicht werden müssen.

Das Qualitätssiegel Wohnraumförderung wird ab sofort in der Beratung von Vorhaben eingesetzt. Die Anwendung zur Priorisierung von Vorhaben bei überzeichnetem Budget erfolgt erforderlichenfalls ab dem Förderjahr 2022.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

               


 

Anlage:
 

Qualitätssiegel Wohnraumförderung: Kriterienkatalog

               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 260721 Berichtsvorl APS Anlage Kriterienkat (51 KB)