Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0730  

Betreff: Sachstand Förderprogramm "Gründächer für Herne: Herne behält einen kühlen Kopf" - Vorstellung des Förderprogammes
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Agatz, 2654
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
19.08.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz
25.08.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne
31.08.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
02.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel
09.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen
15.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
05.10.2021 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne hat 2019 ein Klimafolgenanpassungskonzept erstellen lassen und am 29.11.2019 als Grundlage für die zielgerichtete Weiterarbeit im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung beschlossen. Unter anderem wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmenbündel entsprechend der „Handlungskarte Klimaanpassung“ beauftragt, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

Aus den Analyseergebnissen zu Starkregen (Starkregengefahrenkarte) und Hitze (Stadtklimaanalyse) wurde eine „Handlungskarte Klimaanpassung“r das Stadtgebiet von Herne entwickelt. In dieser Karte werden alle Flächen ausgewiesen, die momentan oder auf das Zukunftsszenario 2050 bezogen ein Konfliktpotential im Hinblick auf den Klimawandel aufweisen. Um Anpassungsmaßnahmen an das Stadtklima unter Berücksichtigung des Klimawandels gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sind die Gebiete und Bereiche identifiziert worden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Die Handlungskarte weist hierzu verschiedene Zonen aus.

Die Handlungskarte enthält neben der Darstellung des Konfliktpotentials auch schon einen Überblick über notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Präzisiert werden die potentiell geeigneten Maßnahmen in einem umfangreichen Maßnahmenkatalog im Klimafolgenanpassungskonzept. Unter anderem wird hier auch die Begrünung von Dachflächen im Bestand als eine besonders effektive Maßnahme genannt, um sowohl der Überhitzung in verdichteten Stadtteilen als der Überflutungsgefahr durch Starkregenereignisse zu begegnen.

Zur weiteren Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Herne hat der FB 51/4 Klima- und Immissionsschutz daher ein Förderprogramm zur Dachbegrünung initiiert und aufgelegt.

Ziel der Zuwendung ist es, den Bau von Gründächern in Herne zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Klimaschutz zu leisten. Durch Gründächer werden Biotope und Verdunstungsflächen geschaffen, um den stetigen Flächenverbrauch im Stadtgebiet teilweise auszugleichen. Die Förderung der Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen, möglichst in Gebieten mit hoher Hitzebelastung und betroffenheit soll einen direkten Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas leisten. Gründächern leisten einen Beitrag zur Bindung von CO2 und Feinstaub sowie einer Verbesserung des Lokalklimas durch weniger starke Erwärmung der Dächer im Sommer.

 

Mit dem Förderprogramm entscheidet sich die Stadt Herne dazu Bürger und Unternehmen zu unterstützen, zu einer Verbesserung des Stadtklimas, der Reduzierung der Hochwassergefahr, der Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie der Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes beizutragen.

Mit einem niederschwelligen Angebot sollen private und gewerbliche Gebäudebesitzern bei der Anlage von Gründächern auf ihren Immobilien unterstützt werden.

 

Die Stadt Herne fördert die Begrünung von Dachflächen durch einen Investitionszuschuss. Gefördert werden sollen bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer intensiven bzw. extensiven Dachbegrünung pro Antragstellenden, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Maßnahme. Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrünter Dachfläche beträgt 40 Euro und pro Quadratmeter extensiv begrünter Dachfläche 30 Euro.

 

Ziel ist es, den Eigentümer von Bestandsimmobilien in der Stadt Herne die Möglichkeit zu geben, aktiv etwas gegen Hitzeinseln in der Stadt und den Klimawandel zu unternehmen und dabei auf die Unterstützung der Stadt Herne und des Landes NRW zurückzugreifen.

Das Förderprogramm ist ein Baustein in der Bestrebung der Stadt Herne, die zielgerichtete Weiterarbeit im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu ermöglichen und die Klimaresilienz der Stadt zu erhöhen. Mit einer gesamtstädtischen Klimafolgenanpassungsstrategie sowie einem Programm zur Förderung von freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen will die Stadt versuchen, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzusteuern.

 

Das Förderprogramm wird finanziert durch das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.

 

Das Klimaresilienz-Programm im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Dazu zählen bspw. Maßnahmen der Begrünung, Verdunstung und Kühlung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts.

Das Land ergänzt so die Soforthilfen des Bundesprogramms zielgenau dort, wo es für Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Die Landesregierung verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Klimaresilienz in Kommunen zu stärken und dadurch indirekt auch Unternehmen zu unterstützen, die sich in Richtung Anpassungswirtschaft neu oder verstärkt orientieren. Das Förderprogramm unterstützt dabei auch indirekt die konjunkturelle Erholung unseres Bundeslandes, indem es öffentliche Aufträge ermöglicht, von denen vor allem die Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, aber auch Planungsbüros und andere Betriebe profitieren werden.

Das Landes-Förderprogramm gliedert sich in den Baustein „Städte und Hitze“, welcher Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung und „coole“ öffentliche Räume beinhaltet sowie den zweiten Baustein „Klimaresiliente Schulen: Coole Schulhöfe“.

 

Die Stadt Herne hat zum Programmbereich des Bausteins 3.1 „a) Städte und Hitze, hier: „Weiterleitung an Private und Unternehmer für die Dach- und Fassadenbegrünung privat und gewerblich genutzten Immobilien/Gebäude“ 50.000 Euro beantragt. Diese Fördersumme wurde am 12.07.2021 bewilligt. Im Jahr 2021 stehen damit 30.000 Euro und im Jahr 2022 noch 20.000 Euro zur Verfügung.

 

 

rderrichtlinie und Förderanträge

 

Die Anträgennen ab dem 22.07.2021 an die Stadt unter: Ansprechpartner für Fragen zur Dachbegrünung - Gründachinitiative Herne (gruendachinitiative-herne.de) gestellt werden. Förderantrag und Förderrichtlinie finden sich unter: Gründach-Förderung in Herne - Gründachinitiative Herne (gruendachinitiative-herne.de). Wie man in vier Schritten zur Förderung gelangt, wird in einem Informationsblatt (siehe Anlage) kurz zusammengefasst: 2021-07-06-mitvierschritten-1.pdf (gruendachinitiative-herne.de).

 

Über die Bewilligung von Förderanträgen entscheidet die Stadt Herne auf der Grundlage der stadteigenen Förderrichtlinien und im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel auf Grundlage des Zuwendungsbescheides des Projektträgers Jülich (PTJ) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW).

 

rderbedingungen

Die Mindestfläche einer Dachbegrünung beträgt 40 Quadratmeter. Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrünter Dachfläche beträgt 40 Euro und pro Quadratmeter extensiv begrünter Dachfläche 30 Euro.

 

Die geplante Förderhöhen bzw. grenzen orientieren an den Zonen der Handlungskarte des Klimafolgenanpassungskonzeptes des Stadt Herne und der Intensität der Dachbegrünung:

Der Rat der Stadt Herne hat am 29.11.2019 das Klimafolgenanpassungskonzept als Grundlage für die zielgerichtete Weiterarbeit im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung beschlossen. Unter anderem wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmenbündel entsprechend der „Handlungskarte Klimaanpassung“ beauftragt, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

Die Handlungskarte beinhaltet die Ausweisung von priorisierten Handlungszonen mit sehr hoher Hitzebelastung und unterschiedlich starken Betroffenheiten der Bevölkerung sowie potentiellen Überflutungsflächen in Folge von Starkregenereignissen und Gebiete der stadtklimarelevanten Grün- und Freiräume. In dieser Karte werden entsprechen ihrem Konfliktpotential Flächen ausgewiesen, für die bestimmte Maßnahmen notwendig werden, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

In der Handlungskarte werden fünf Zonen abgegrenzt. Hiervon gehören zwei zu den Belastungsgebieten gegenüber sommerlicher Hitze, mit jeweils unterschiedlichen Betroffenheiten (Zone 1 Gebiete mit sehr hoher Hitzebelastung und betroffenheit = Hitzebelastung verbunden mit einer hohen bis sehr hohen Bevölkerungsdichte und/ oder einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Personen ab 65 Jahren und/ oder an Kleinkindern unter 3 Jahren; Zone 2 Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit = Hitzebelastung verbunden mit einer geringen bis durchschnittlichen Bevölkerungsdichte). In diesen Gebieten sind aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten.

Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der Handlungskarte Klimaanpassung auch die Restriktionsflächen der stadtklimarelevanten Grün- und Freiräume (Zone 4) und die Frischluftschneisen und Luftleitbahnen (Zone 5) ausgewiesen.

Als unmarkierte „graue Flächen“ verbleiben in der Handlungskarte Klimaanpassung solche Bereiche, die keine oder nur eine sehr geringe Betroffenheit durch insbesondere nächtliche Hitzebelastung aufweisen, bei Extremniederschlägen nicht direkt überflutet werden und großflächige Freiräume ohne besondere stadtklimatische Beziehungen. Aber auch bei diesen Flächen ist es mit Blick auf die Zukunft wünschenswert, dass mögliche Änderungen des Klimas und potenziell damit verbundene, notwendige Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden, nicht zuletzt um dem Vorsorgegedanken hinsichtlich der zukünftig zunehmenden Hitzetagen infolge des Klimawandels Rechnung zu tragen.

Die Flächenanteile der Zone 1, 2 und 3 entsprechen ca. 25 % des gesamten Stadtgebietes der Stadt Herne. Der Flächenanteil der „grauen“ Zone bildet dabei ca. 43 % ab.

 

Vor diesen Hintergründen ist die Förderung einer Dachbegrünungsmaßnahme im Stadtgebiet der Stadt Herne in folgenden Stufen vorgesehen:

 

Art der Dachbegrünung

Max Förderung (€/m²)

Max. Förderung (in %)

rderober-grenze (€)

Voraussetzung oder
Bedingung zur Förderung

intensiv

40

50

10.000

Lage in Zone 1,2 oder 3 oder in „grauer“ Zone (0)

extensiv

30

50

10.000

Lage in Zone 1,2 oder 3 oder in „grauer“ Zone (0)

 

-

-

-

Keine Förderung in Zone 4 und Zone 5

 

 

rderfristen:

Die Umsetzung der Projekte muss bis zum 30.03.2022 erfolgt sein.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

  Stadtrat

 

             


Anlagen:
 

Anlage 1: Mit vier Schritten zur Förderung

Anlage 2: Förderrichtlinie

Anlage 2: Förderantrag   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 InvierSchritten (260 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Förderrichtlinie (569 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Förderantrag (413 KB)