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Vorlage - 2021/0723  

Betreff: Abbruch der Aufbauten auf dem leerstehenden ehemaligen Betriebsgelände Optelaak, Gelsenkircher Straße 156, Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstück 354, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krüger
Federführend:FB 26 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Krawiec, Kai
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
24.08.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
09.09.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zurückgestellt   
28.10.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:  1115

Bez.: Gebäudemanagement

Nr.:  13

Bez.: Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen

 

- 89.000 Euro

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                               


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt den Abbruch der Aufbauten auf dem leerstehenden ehemaligen Betriebsgelände Optelaak, Gelsenkircher Straße 156, Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstück 354, Stadtbezirk Eickel.

                                 


Sachverhalt:
 

Die Besitzübergabe des ehem. Betriebsgeländes Optelaak (Gelsenkircher Straße 156) an die Stadt Herne erfolgte zum 01.01.2007, wobei die Aufbauten bereits zuvor jahrelang leer standen und aufgrund des bereits damaligen maroden Zustandes kein Gebäudewert im Bilanzwert aufgeführt wurde. Bei diesen Aufbauten handelt es sich um Lager- und Hallenflächen von insgesamt 2.253 qm und einem Wohn- und Bürogebäude von insgesamt 210 qm Fläche.

Trotz umfangreicher Sicherungsmaßnahmen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Vandalismusschäden, die, neben den witterungsbedingten Einflüssen, erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz hatten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass diese Aufbauten in ihrer Standsicherheit stark beeinträchtigt sind.

 

 

 

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme aus dem konsumtiven Bauunterhaltungsplan des Gebäudemanagements (FB 26). Die Maßnahme ist in der beigefügten Anlage 1 inhaltlich und im Hinblick auf die für die Umsetzung benötigten Haushaltsmittel und die geschätzte Ausführungszeit beschrieben.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

Dr.Klee

Stadtdirektor    

 

                                  


Anlagen:
 

1. Erläuterungsbericht

2. Lageplan GMH

3. Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte 1:1000

4. DGK 5  Basiskarte 1:5000

                                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Maßnahmenbeschluss (93 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Lageplan (727 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Flurkarte (1616 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Basiskarte (4058 KB)