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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Im Zuge der Haushaltsplanungen werden die finanziellen Auswirkungen fortlaufend anhand neuer Erkenntnisse konkretisiert und etatisiert.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 02.03.2021 in der Vorlage 2021/0012, die – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – vorgesehenen Fördermittel des Digitalpakts, nicht mehr für die Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten (Fördersäule 2.2) sowie schulgebundene mobile Endgeräte (Fördersäule 2.3) einzusetzen, sondern verfügbare Mittel vorrangig für den Ausbau der strukturierten Gebäudeverkabelung sowie Ausstattung mit flächendeckendem WLAN und Präsentationstechnik einzusetzen.
Sachverhalt:
In Abänderung des Beschlusses des Rates vom 02.03.2021 in der Vorlage 2021/0012 ist der Fachbereich Schule und Weiterbildung im Fortschritt und weiterer Planung der Maßnahmen, zu dem Ergebnis gekommen, aufgrund der hohen Anzahl beschaffter digitaler Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen) sowie städtischen Mitteln, Abstand von der Anschaffung mobiler Endgeräte sowie Digitaler Arbeitsgeräte zu nehmen. Gemäß den Förderrichtlinien, ist die Anschaffung mobiler Endgeräte ohnehin nur förderfähig, in soweit die entsprechenden Grundstrukturen am Schulstandort geschaffen oder in absehbarer Zeit nachgewiesen werden können.
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen konnten 3460 Endgeräte für Schüler*Innen, 293 Endgeräte aus einer direkten Nachbestellung und zusätzlich weitere 824 Laptops aus städtischen Mitteln beschafft werden, so dass die Schulen mit einer ersten Grundausstattung mobiler Endgeräte versorgt werden konnten. Darüber hinaus wurden durch das Jobcenter Herne 2.238 Anträge für den Mehrbedarf zur Beschaffung digitaler Endgeräte bewilligt (Stand: 15.04.2021).
Der gemeldete Gesamtbedarf der Herner Schulen i.H.v. von 7088 Endgeräten, kann über die o.g. insgesamt 6815 Endgeräte bereits jetzt zu rund 96% gedeckt werden.
Die freiwerdenden Mittel sollen nun priorisiert für die Herstellung der digitalen Grundstrukturen, also der Gebäudeverkabelung und flächendeckenden Ausstattung mit WLAN eingesetzt werden. Diese bildet, neben einer Anbindung an das Glasfasernetz, die technische Grundlage, um Präsentationstechnik sowie digitale Endgeräte nutzen zu können.
Weiterhin ist beabsichtigt, die mobilen Endgeräte aus dem, nach Ablauf der Bindung an das Schulträgerbudget noch zur Verfügung stehenden Mitteln, sofern diese vorhanden sind, zu beantragen.
Über die Fortschritte der Maßnahmen berichtet der FB Schule und Weiterbildung in regelmäßigen Abständen innerhalb der Beratungsfolge. Der erste Bericht ist für die erste Beratungsfolge in 2022 angedacht.
Finanzierung:
Für den DigitalPakt wurden die zustehenden Fördermittel als Einzahlung 9.450.000 €= 90 %) eingeplant und auf dieser Basis der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag ermittelt (10.500.000 €= 100 %)
Es ergeben sich folgende geschätzte Kosten:
Fördersäule | Gewerk | Geschätzte Kosten € |
2.1a | Verkabelung | 7.200.000 |
2.1b | WLAN | 500.000 |
2.1c | Anzeige- und Interaktionsgeräte (Display) | 2.800.000 |
2.2 | Digitale Arbeitsgeräte |
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2.3 | Schulgebundene Endgeräte |
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Gesamt |
| 10.500.000 |
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW); RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung; v. 11.09.2019 (ABl. NRW. 09/19)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Förderrichtlinie DigitalPakt NRW (923 KB) |