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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
- billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,
- beschließt die Beibehaltung des 90 %-igen Kostendeckungsgrads und
- beschließt die als Anlage beigefügte Siebenundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26. September 2017 entschied der Verwaltungsvorstand über Maßnahmen zur Erreichung einer politisch gewünschten Gebührenstabilität für die Herner Wochenmärkte.
Die zu dieser Zeit wahrnehmbare Entwicklung (Steigerung der Aufwendungen anhand herkömmlicher Preissteigerungsraten sowie gleichzeitiger Rückgang von vergebenen Flächen) konnte durch die Ausgliederung von defizitären Wochenmarktstandorten und die Beibehaltung des 90 %-igen Kostendeckungsgrads abgeschwächt werden. Seither konnten die Gebühren konstant gehalten werden.
Die Gebührenbedarfsberechnung ergab für das Haushaltsjahr 2022 (siehe Anlage) jedoch eine moderate Steigerung der Gebühren für Tageshändler*innen pro angefangenem Quadratmeter von 3,10 € auf 3,20 €. Im Bereich der Dauerverkaufsstände wurde eine Gebührenstabilität errechnet (weiterhin 2,30 € pro angefangenem m²). Vor dem Hintergrund der in Rede stehenden sehr moderaten Steigerung der Gebühren konnte im Arbeitskreis Wochenmärkte (bestehend aus Händlervertreter*innen, Politik und Verwaltung) Einigkeit über die o. g. Gebührenhöhe erzielt werden.
Die vorgenannten Gebühren sind jedoch nur durch eine Beibehaltung des bisher geltenden 90 %-igen Kostendeckungsgrads zu erreichen. Aufgrund der Teilnahme der Stadt Herne am Stärkungspakt II ist die Mehrbelastung für den städtischen Haushalt durch eine freiwillige Leistung jedoch innerhalb des Fachbereichsbudgets zu kompensieren.
Dies geschieht durch die Einplanung einer Mehrbelastung in Höhe von 33.511,57 € im Budget des Fachbereichs Öffentliche Ordnung im Haushaltsjahr 2022.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
(Stadtrat)
Anlagen:
Gebührenbedarfsrechnung 2022
Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2022
27. Änderung Satzung (Wochenmärkte)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Gebührenbedarfsberechnung 2022 (444 KB) | |||
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2 | öffentlich | Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2022 (97 KB) | |||
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3 | öffentlich | 27. Änderung Satzung (Wochenmärkte) (106 KB) |