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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0719  

Betreff: Gebührenbedarfsberechnung Herner Wochenmärkte 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zywietz, Tibo
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Zywietz, Tibo
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
16.09.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
21.09.2021 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                                       


Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Herne

 

- billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,

 

- beschließt die Beibehaltung des 90 %-igen Kostendeckungsgrads und

 

- beschließt die als Anlage beigefügte Siebenundzwanzigste Satzung zur Änderung              der Marktstandgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne.

                                       


Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26. September 2017 entschied der Verwaltungsvorstand über Maßnahmen zur Erreichung einer politisch gewünschten Gebührenstabilität für die Herner Wochenmärkte.

 

Die zu dieser Zeit wahrnehmbare Entwicklung (Steigerung der Aufwendungen anhand herkömmlicher Preissteigerungsraten sowie gleichzeitiger Rückgang von vergebenen Flächen) konnte durch die Ausgliederung von defizitären Wochenmarktstandorten und die Beibehaltung des 90 %-igen Kostendeckungsgrads abgeschwächt werden. Seither konnten die Gebühren konstant gehalten werden.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ergab für das Haushaltsjahr 2022 (siehe Anlage) jedoch eine moderate Steigerung der Gebühren r Tageshändler*innen pro angefangenem Quadratmeter von 3,10 € auf 3,20 €. Im Bereich der Dauerverkaufsstände wurde eine Gebührenstabilität errechnet (weiterhin 2,30 € pro angefangenem ). Vor dem Hintergrund der in Rede stehenden sehr moderaten Steigerung der Gebühren konnte im Arbeitskreis Wochenmärkte (bestehend aus Händlervertreter*innen, Politik und Verwaltung) Einigkeit über die o. g. Gebührenhöhe erzielt werden.

 

Die vorgenannten Gebühren sind jedoch nur durch eine Beibehaltung des bisher geltenden 90 %-igen Kostendeckungsgrads zu erreichen. Aufgrund der Teilnahme der Stadt Herne am Stärkungspakt II ist die Mehrbelastung r den städtischen Haushalt durch eine freiwillige Leistung jedoch innerhalb des Fachbereichsbudgets zu kompensieren.

 

Dies geschieht durch die Einplanung einer Mehrbelastung in Höhe von 33.511,57 € im Budget des Fachbereichs Öffentliche Ordnung im Haushaltsjahr 2022.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla

(Stadtrat)

                                 


Anlagen:
 

Gebührenbedarfsrechnung 2022

Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2022

27. Änderung Satzung (Wochenmärkte)                                        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung 2022 (444 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ermittlung Aufwand Wochenmärkte 2022 (97 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 27. Änderung Satzung (Wochenmärkte) (106 KB)