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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0703  

Betreff: Geänderte Fassung der Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Herne (GA Fibu)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Zurek
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
24.08.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
07.09.2021 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

 

Nach § 32 (1) Kommunalhaushaltsverordnung NRW ist der Oberbürgermeister der Stadt Herne verpflichtet, für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben einer Finanzbuchhaltung Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen, die die Mindestbestimmungen nach § 32 (2) Kommunalhaushaltsverordnung NRW enthalten. Diese sind dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

Die erste Fassung der Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Herne (GA Fibu) trat zum 18.03.2009 in Kraft. Die letzte Änderung fand zum 19.09.2014 statt.

 

Durch die Vielzahl der Änderungen und einer teilweisen Neugliederung dieser Geschäftsanweisung wurde entschieden, dass eine vollständige Neuauflage der als Anlage beigefügten Fassung erfolgen soll.

 

 

Wesentliche Änderungen:

 

  1. Eine Regelung zur Aufstellung eines Jahresterminplanes zum „Internen-Kontrollsystem ist in die Präambel aufgenommen worden.
  2. Die Reorganisation des eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement Herne und Rückführung in die Kernverwaltung als Fachbereich Gebäudemanagement.
  3. Die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wurde durch die KomHVO NRW zum 12.12.2018 abgelöst und alle Verweise dementsprechend angepasst.
  4. Die Anlage 2 „Anlagenbuchhaltung“ wurde aufgrund der Änderungen in der KomHVO NRW komplett überarbeitet.
  5. Die Anlage 5 „ Einsatz von Kreditkarten“ wurde neu eingefügt.
  6. Die Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows für kreditorische und debitorische Geschäftsvorfälle wurde in die Anlage 7 „Anordnungsverfahren“ eingearbeitet.
  7. Die Anlage 9 „Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren einschl. außergerichtlicher Schuldenregulierungsverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren sowie in der Insolvenzordnung genannter Sonderverfahren“ wurde aufgrund von Änderungen in der Insolvenzordnung überarbeitet.
  8. Die Anlage 12 „Jahresabschluss“ wurde neu erstellt und eingefügt, um die Jahresabschlussarbeiten zu vereinheitlichen.
  9. Die Prüfhinweise der Gemeindeprüfungsanstalt und des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Bewertung von Forderungen und dem Umgang mit Mahnsperren wurden umgesetzt

 

Die Fachbereiche 14, 21 und 23 wurden bei der Erstellung beteiligt. Die vorliegende Geschäftsanweisung wird mit der Weiterentwicklung und Optimierung des Rechnungswesens laufend anzupassen sein.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

 

           


Anlagen:
 

 Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Herne (GA Fibu) mit Anlagen           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GA Fibu (37718 KB)