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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
54.000,-- |
1.470.718/200/9 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt ‑ im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2005 ‑ dem DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2005 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Haushaltsstelle 1.470.718/200/9 ‑ Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege ‑ von dem beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 22.500,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) einen Betrag in Höhe von 18.000,-- Euro (80 %) zu gewähren.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenhilfe e. V. Herne eingerichtet.
Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde erstmals im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2001 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 28.09.2000 auf bis zu 22.500,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.
Die Altenpopulation in der Stadt
Herne liegt weiterhin mit 26,67 % deutlich über dem Bundes- und
Landesdurchschnitt und wird auch nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiter
ansteigen, so dass eine ganzheitliche Seniorenberatung auch in Zukunft von
erheblicher Bedeutung sein wird. Die ortsteilnahe Seniorenberatung soll daher
auch im Jahre 2005 fortgesetzt und die Personalkosten um den genannten Betrag
bezuschusst werden.
Die Stadt Herne erfüllt mit diesem
ortsteilnahen Beratungskonzept außerdem die gesetzlichen Anforderungen gemäß §
4 Landespflegegesetz NW (alte und neue Fassung).
Der Zuschussbetrag setzt sich wie
folgt zusammen:
·
Für
entstehende Personalkkosten (je Halbtagsstelle)
20.250,-- Euro
zzgl. 10 %
Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach den
„Richtlinien für
Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits-
und Sozialbereich“ 2.250,-- Euro
-------------------
22.500,-- Euro
Gesamtbetrag für alle
drei Halbtagsstellen
67.500,-- Euro
Die entsprechenden Zuschussanträge
der o. g. Träger sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet, unter
Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2005 den
vorgenannten Beschluss zu fassen und zunächst 80 % des beantragten
Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak