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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien wie folgt neu fest:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 21
davon
‑ Stadtverordnete: 17
‑ sachkundige Bürger: 4
Zahl der sachkundigen Einwohner 1
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW)
2. Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW bzw. bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
a) anstelle der ausgeschiedenen Stadtverordneten Claudia Krischer
die sachkundige Bürgerin Maria Reinke als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien.
b) anstelle der sachkundigen Bürgerin Maria Reinke
den sachkundigen Bürger Rolf Ahrens als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien.
Die Grüne Fraktion hat mit Schreiben vom 17. Juni 2021 um die o. g. Umbesetzungen gebeten.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Mit den Umbesetzungen wird gleichzeitig eine Änderung bei der Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien erforderlich.
Anlagen:
keine