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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0688  

Betreff: Antrag: Entgeltgleichheit
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:DIE LINKE.Fraktion
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltgleichheit in der Verwaltung der Stadt Herne, seinen städtischen Betrieben und seinen Tochter- und Enkelgesellschaften zu überprüfen und dafür im Rahmen des bundesweiten Projektes „Gleicher Lohn - eg-check.de“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Entgeltgleichheits-Check durchzuführen.

          


Sachverhalt:
 

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt immer noch über 20 Prozent weniger als Männer. Die Stadt Herne ist verpflichtet, die Entgeltgleichheit und damit gerechte Löhne für alle sicherzustellen.

Um zu prüfen, ob es eine Lohnlücke gibt und wie groß diese tatsächlich ist, bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit dem Projekt „Gleicher Lohn - eg-check.de“ ein bundesweit verwendetes und etabliertes Instrumentarium zur Prüfung und damit zur Förderung der Entgeltgleichheit an.

Mit dem Instrumentarium „eg-check“ soll geprüft werden, ob bzw. welche Lohnlücke es beim Arbeitsentgelt der Landeshauptstadt Potsdam gibt. Der Entgeltgleichheits-Check zeigt die konkreten Ursachen auf und berechnet das finanzielle Ausmaß einer Benachteiligung.

Mit eg-check.de wird jeder Entgeltbestandteil separat geprüft. Denn es reicht nicht aus, das gesamte Bruttoarbeitsentgelt zu analysieren. Dann ließe sich die Ursache der Benachteiligung nicht entdecken und nicht beseitigen. Wichtig Fragen sind:

 

  • Erhalten Frauen und Männer gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit?
  • Wird Arbeit geschlechtsneutral bewertet? Findet eine gerechte Bewertung der wesentlichen Anforderungen und Belastungen statt?
  • Ist Elternzeit ohne finanzielle Nachteile, zum Beispiel ohne Rückstufung beim Grundentgelt möglich
  • Werden Überstunden von teilzeitbeschäftigten Personen gerecht bezahlt?

 

Mit erfolgreicher Anwendung des Entgeltgleichheits-Checks kann die Stadt Herne ein Zertifikat von der Antidiskriminierungsstelle erhalten. Der Rat der Stadt Herne ist darüber zu informieren.           


Anlage:
 

Original des Antrages           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 210629_RAT_Entgeltgleichheit (149 KB)