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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, den § 25(2) der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
Den Stadtverordneten ist die Sitzungsniederschrift unverzüglich, spätestens aber nach 10 Tagen zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Die Sitzungsniederschrift der Ratssitzung ist für alle Beteiligten aber auch für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sehr wichtig. Sie ist elementarer Bestandteil einer jeden Sitzung und muss zahlreiche Informationen enthalten. In unserer Geschäftsordnung behandelt der Paragraph 25 diesen Punkt sehr ausführlich.
Über die in der Sitzungsniederschrift beantworteten Anfragen bauen viele Kolleginnen und Kollegen ihre politische Arbeit auf. Eine schnell veröffentlichte Sitzungsniederschrift trägt somit nicht nur zu mehr Transparenz, sondern auch zur politischen Beteiligung und damit zum Wohle der Demokratie bei. Leider, wurden die Sitzungsniederschriften der Ratssitzungen in den letzten Monaten immer erst sehr spät veröffentlicht. Bei der letzten Ratssitzung dauerte es fast vier Wochen bis die Niederschrift im Allris veröffentlicht wurde. Dies behindert die politische Arbeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. In der Geschäftsordnung ist klar geregelt, dass die Sitzungsniederschrift unverzüglich zugänglich zu machen ist. Der Antrag trägt dazu bei, dass alle Beteiligten und die Bürgerinnen und Bürger einen verlässlichen Zeitplan bekommen wann spätestens mit der Niederschrift zu rechnen ist.
Anlage:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Antrag Sitzungsniederschriften (81 KB) |