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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0675  

Betreff: Änderungsbeschluss zur Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung am Standort Franzstraße in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Hütter Tel.:3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allg. Umlagen

 

 

Nr.: 14

Bez.: Billanzielle Abschr.

 

 

 

Nr.: 20

Bez.: Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen

2021:          0,00 €

2022:          0,00 €

2023: 12.500,00 €

2024: 35.800,00 €

 

2021:            0,00 €

2022:   - 1.500,00 €

2023: - 22.900,00 €

2024: - 83.200,00 €

 

2021:          0,00 €

2022:    - 100,00 €

2023:    - 900,00 €

2024: - 3.300,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.360121

Bez.: Kita Franzstr. Neubau

Nr.: 1

Bez.: Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

Nr.: 8

Bez.: Ausz. für Baumaßnahmen

 

Nr.: 9

Bez.: Ausz. f. d. Erw. v. bew. Anlagevermögen

2021:               0,00 €

2022: 1.001.700,00 €

2023: 1.860.300,00 €

 

2021:    - 122.300,00 €

2022: - 1.711.300,00 € (VE)

2023: - 3.222.100,00 € (VE)

 

2021:              0,00 €

2022:              0,00 €

2023: - 400.000,00 € (VE)

       


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung einer neuen öffentlichen Einrichtung von einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf eine 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung am Standort Franzstraße in Herne.

       


 

Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 2021“ erarbeitet. Die Planung enthält neben den strategischen Grundüberlegungen zur Ausgestaltung der Kita-Landschaft vor Ort auch eine stadtbezirksbezogene Betrachtung der Ist-Situation und daraus resultierende Ausbauerfordernisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.

 

Im Jahr 2020 wurden bereits erforderlichen Beschlüsse für die Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung und den Neubau einer neuen städtischen Kindertageseinrichtung mit insgesamt fünf Gruppen am Standort Franzstre gefasst.

 

Im Rahmen der Konkretisierung der Planung r den Neubau wurde die Konzeption und der Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Wanne angepasst, so dass eine neue 6-Gruppen-Einrichtung statt einer 5-Gruppen-Einrichtung zu errichten ist. In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtplanung wurde die Grundstücksfläche gemäß den Erfordernissen des Landesjugendamtes in dem noch zu beschließenden Bebauungsplanentwurf geändert.  

 

Vorbehaltlich des Beschlusses für den Bebauungsplan ist für die künftige 6-Gruppen-Einrichtung folgende Rahmenstruktur durch die Jugendhilfeplanung festgelegt:

 

-         2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren (GF I)

-         2 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (GF II)

-         2 Gruppen für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (GF III)

 

Insgesamt wird die geplante Einrichtung, je nach gebuchten Stundenkontingenten in der GF III, 100 110 Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze sowie 70 75 ü3-Plätze zur Verfügung stellen können. Die Einrichtungsstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.

 

Im Rahmen der Änderungsmitteilung für die Haushaltsplanung 2021 ff wurden die erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (rdermittel) für eine 6-Gruppen-Einrichtung eingeplant. Damit ergeben sich keine finanziellen Veränderungen zum bereits genehmigten Haushaltsplan 2021 ff.

 

Der Neubau der Kindertageseinrichtung Franzstraße ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und stellt eine Pflichtaufgabe dar.

 

Der verkürzte Gremienweg wurde im einstimmigen Austausch zwischen der Verwaltung und den Ausschussvorsitzenden abgestimmt.  

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

Chudziak

Stadtrat  


Anlage:
 

Planungsvariante       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 210324_Planung Kita_Franzstraße (945 KB)