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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0651  

Betreff: Fortführung Kooperation Mittleres Ruhrgebiet im Rahmen der regionalisierten Arbeitspolitik in der ESF-Förderphase 2021 - 2027; Absichtserklärung zum Kooperationsprojekt Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet

Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Ralf Bittokleit
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
23.06.2021 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
07.09.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

       


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren sowie der Rat der Stadt Herne nehmen den Aktivitätenbericht der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet 2020 einschließlich der Übersicht zur ESF NRW - Förderphase 2014 - 2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne bekundet sein Interesse, vorbehaltlich der Fortführung der regionalisierten Arbeitspolitik in Nordrhein-Westfalen und wesentlichen Beibehaltung der bisherigen Förderungen von ESF, Land NRW und Bund, die "Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte Bochum, Hattingen, Herne, Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes und der Europäischen Union" für die ESF-Förderphase 2021 - 2027 zu erneuern und das gemeinsame Kooperations- und Förderprojekt "Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet" einschließlich seiner Beratungstätigkeit im Bundesprogramm "unternehmensWert:Mensch" ab 2022 fortzuführen.

 

Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.       


Sachverhalt:


Die Umsetzung der arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Programme des Landes NRW und der Europäischen Union (EU) geschieht seit Beginn der 1990er Jahre in regionalen Strukturen mit Unterstützung durch die Regionalagenturen, deren räumlicher Zuständigkeitsbereich sich an den IHK-Bezirken orientiert.

 

Die Regionalagenturen dienen der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in den Regionen, was im Operationellen Programm des Landes NRW als Technische Hilfe festgelegt ist. Die konkreten Aufgaben der Regionalagenturen werden von dem für Arbeit zuständigen Ministerium in NRW festgelegt; dazu zählen:

 

-            Allgemeine Information und Öffentlichkeitsarbeit zu Förderangeboten des Landes und der EU in der Arbeitspolitik

-  ESF-Förderberatung & Projektentwicklung

 - Annahme und Beratung von Projektideen und Förderanträgen; Vorbereitung und Einholung regionaler Bewertungen sowie Weiterleitung an die Bewilligungsbehörden

 

 - Unterstützung in der Konzeptentwicklung und Projektumsetzung, Koordinierung

  und Organisation von Aktivitäten der regionalen Akteure

-  Erstberatungsstelle für die an kleine und mittlere Unternehmen gerichtete Förderprogramme Potentialberatung und unternehmensWert:Mensch

-  Informationsaustausch Land Region

-  Netzwerkarbeit und Gremienmanagement

- Qualitätssicherung und Controlling-Aufgaben.

 

1993, 1999, 2007 und 2014 schlossen die fünf Gebietskörperschaften der Arbeitsmarktregion Mittleres Ruhrgebiet nach Zustimmung ihrer Gremien und Räte jeweils eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte Bochum, Hattingen, Herne, Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes und der Europäischen Union“r die zugrunde liegende ESF-Förderphase.

 

Die Trägerschaft des gemeinsamen Kooperations- und Förderprojektes „Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet“ (RMR) hat seit dem 01.05.2020 die Herne.Business Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG Herne) als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Herne inne.

 

Die Finanzierung der RMR erfolgt auf der Grundlage der Förderung des Landes NRW und der EU. Diese ist im Rahmen der aktuellen Förderphase 2014 - 2020 durch die ESF-Förderrichtlinie des Landes NRW bis zum 30.06.2022 gesichert. Die nicht geförderten Kosten von rund 20 % wurden bzw. werden als kommunale Eigenmittel gemäß der oben genannten Vereinbarung nach einem in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Verteilungsschlüssel zwischen den Kommunen aufgeteilt.

 

Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet legt einen Aktivitätenbericht 2020 einschließlich einer Übersicht der ESF NRW-Förderphase 2014 2020 vor. In der ESF-Förderphase 2014 - 2020 wurden durch den ESF NRW und das Land NRW mindestens 25,7 Millionen € an Zuwendungen für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Maßnahmen im Mittleren Ruhrgebiet mit seinen Städten Bochum, Hattingen, Herne und Witten bewilligt bzw. kamen der Region mit ihren rund 688.000 Einwohner*innen zugute (Anlage1).

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen hat sich Anfang Dezember 2020 zur Fortführung der Regionalisierten Arbeitspolitik im Land bekannt. In der am 20.05.2021 veröffentlichten NRW-Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Technischen Hilfe des ESF 2021 2027 sind die Regionalagenturen mit einer Förderquote von 80 % verankert.

Die Regionalagenturen dienen demnach ab 2022 weiter der Umsetzung bzw. der Unterstützung der Umsetzung des ESF-Programms in den bestehenden 16 Arbeitsmarktregionen in NRW; die weiterhin den IHK-Bezirken entsprechend werden. Zugleich sollen die Regionalagenturen integrierte und strategische Partnerinnen des Arbeitsministeriums werden. Die Teams der Regionalagenturen sollen außerdem mit ihrer Expertise kompetent bei der Umsetzung von sonstigen Initiativen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes helfen. Dazu gehören Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Projekte aus der Ruhrkonferenz oder die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bundesprogramm „unternehmensWert:Mensch.

Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet ist seit 2015 einzige Erstberatungsstelle für kleine und mittlere Unternehmen im Bundesprogramm „unternehmensWert:Mensch. Die Trägerin der Regionalagentur, die WFG Herne mbH, erhält seit 2020 eine finanzielle Förderung des Bundes für eine 0,5 Stelle Beratungspersonal i. H. v. 80 %; die restlichen Kosten übernehmen die Kommunen des Mittleren Ruhrgebiets analog der o. g. Kooperationsvereinbarung.

 

Mit einem Interessenbekundungsverfahren des MAGS NRW zur weiteren Förderung der 16 Regionalagenturen in NRW in der ESF-Förderphase 2021 - 2027 wird im Herbst/Winter 2021 gerechnet.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak        


Anlagen:
Aktivitätenbericht 2020 der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
einschließlich Übersicht zur ESF NRW rderphase 2014 - 2020       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 210504_RMR_Aktivitätenbericht_2020_Druck (1900 KB)