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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die zweite Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 die Einführung zur Live-Übertragung von allen Ratssitzungen beschlossen, nachdem der neu einzurichtende Arbeitskreis „Rats-TV“ die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geklärt hat.
Auf Grund der Einführung von Rats-TV ist die Änderung der Geschäftsordnung erforderlich. Die Änderungen ergeben sich vor allem aus den Ergebnissen des Arbeitskreises „Rats-TV“.
Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgenommen worden.
Wesentliche Änderungen:
- Änderung des § 1:
Zur Verdeutlichung wurde eine erweiterte Darstellung der Fraktionen und Gruppen vorgenommen.
- Änderung des § 2:
Um eine erhöhte Rechtssicherheit herzustellen, sind datenschutzrechtliche Ergänzungen zur Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen ergänzt worden.
- Einführung des § 3 „Übertragung von Ratssitzungen“:
Der Ratsarbeitskreis „Rats-TV“ hat das Verfahren beim Livestreaming der Ratssitzungen beraten. Dahingehend wird die Geschäftsordnung ergänzt. Die Livemitschnitte werden auf der Homepage eingestellt. Sobald die Niederschrift genehmigt wurde, wird die Möglichkeit der Abrufung des Livemitschnitts gelöscht. Eine Dreh- und Aufzeichnungsgenehmigung jedes Ratsmitgliedes ist erforderlich. Diese ist für die Dauer der aktuellen Wahlperiode gültig und kann jederzeit widerrufen werden.
- Änderung des § 17:
Im Ratsarbeitskreis „Rats-TV“ wurde beschlossen, dass im Zuge der Einführung des Rats-TVs ein elektronisches Abstimmsystem genutzt werden kann. So sollen Abstimmergebnisse für Nutzer*innen des Livestreams sichtbar gemacht werden.
- Änderung des § 21:
Auf Empfehlung des Ratsarbeitskreises „Rats-TV“ erfolgt eine Redezeitbegrenzung auf 10 Minuten.
- Änderung des § 22:
Die Änderung ist auf Grund einer Änderung in der GO NRW notwendig.
- Änderung des § 30:
Es ist weiterhin möglich mündliche Anfragen zu stellen. Diese sollen aber schriftlich nachgereicht werden. Dadurch wird die Schriftführung erleichtert und möglichen Unklarheiten bei der Formulierung vorgebeugt.
- Die Geschäftsordnung wurde gendergerecht überarbeitet.
- Alle übrigen Änderungen sind redaktioneller Art.
Der Oberbürgermeister
Dr. Dudda
Anlagen:
Entwurf Geschäftsordnung neu
Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf Änderung GeschO (22 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Synopse Geschäftsordnung (70 KB) | ![]() |