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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1111 Bez.: Immobiliensteuerung | Nr.: 16 Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen | - 61.000 Euro |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung
a) auf Basis der Machbarkeitsstudie die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 4 der HOAI) zur Sanierung der ehemaligen Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10 (nur Bestandsgebäude) für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) zu erarbeiten und den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
b) den Mietvertrag mit der Quinoa-Bildung für hervorragende Lebensperspektiven gemeinnützige GmbH zu verhandeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage 2021/0007 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt die weiteren Planungen zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) voranzutreiben. Bezüglich der schulorganisatorischen Auswirkungen wird zur Vermeidung einer Wiederholung auf diese Beschlussvorlage verwiesen. Als geeigneter Schulstandort wurde die ehemalige Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10 im Stadtbezirk Wanne ausgewählt.
Die Verwaltung hat mit der Quinoa-Bildung das zukünftige Raumprogramm entwickelt. Dieses Raumprogramm bildet die Basis der unter externer Begleitung durchgeführten Machbarkeitsstudie.
In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erläutert. Diese Machbarkeitsstudie ist ein erster Planungsansatz, den es weiter zu konkretisieren und zu vertiefen gilt. Um jedoch einen möglichen Start der Quinoa-Schule im Sommer 2022 in Herne nicht zu gefährden, sind hinsichtlich der Bestandsgebäude die nächsten Planungsphasen durchzuführen.
Das entwickelte Raumprogramm (Anlage 1) kann nicht ausschließlich in den Bestandsgebäuden abgebildet werden. Es sind bauliche Erweiterungen notwendig, diese sollen als Anbau an der Aula und als selbstständig errichtetes Gebäude erstellt werden. Die geplanten Nutzungen der Bestandsräume und in den Erweiterungsgebäuden sind in den Grundrissplänen (Anlage 2) dargestellt. Es ist dabei zu beachten, dass der Endausbau in den Plänen abgebildet ist.
Im Bestandsgebäude „Klassenturm“ sind auch zukünftig Klassen- bzw. Fachräume mit den zugehörigen Differenzierungs- und Nebenräumen untergebracht. Die Eingriffe in den Raumbestand können somit stark minimiert werden.
Die weiteren Klassen- und Fachräume (mit Ausnahme der Lehrküche) werden im Erweiterungsgebäude verortet. Dieses Erweiterungsgebäude wird wie der Klassenturm dreigeschossig ausgeführt. Über einen Verbindungsgang in jeder Etage kann eine Erschließung des Erweiterungsgebäudes gewährleistet werden. Für die Barrierefreiheit des Klassenturms und des Erweiterungsgebäudes ist die Errichtung eines Aufzuges notwendig, dieser soll im Klassenturm eingebaut werden.
Im eingeschossigen Aula-Trakt werden die Verwaltungsräume und die Lehrküche mit den erforderlichen Nebenräumen untergebracht. Die Aula soll eine multifunktionale Nutzung erhalten. Dazu wird in einem Anbau die Verpflegungsküche hergestellt, so dass die Aula auch die Funktion als Speiseraum übernimmt. Die ehemalige Hausmeisterwohnung im 1. OG des Aula-Traktes wird zur Nutzung für weitere Büroräume umgebaut.
Durch die Errichtung des Erweiterungsgebäudes entfallen die dort noch vorhandenen Schulhofflächen. Grundsätzlich ist durch einen höheren Schüleranteil (gegenüber der Grundschulnutzung) auch eine größere Schulhoffläche vorzuhalten. Es ist geplant das Schulgrundstück in östlicher Richtung zu erweitern und dort die Freiflächen für die Schüler und Schülerinnen nachzuweisen. Über die tatsächliche Lage und genaue Größe finden noch verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Die Bedarfe des neuen Kindergartens Drögenkamp, des zu verlagernden Kinderspielplatzes und die weitere Nutzung der Frei- (bzw. Wiesen-) Fläche sind dabei zu berücksichtigen. Daher ist auch die im Lageplan (Anlage 2) dargestellte Zufahrt und Stellplatzanlage als Platzhalter zu verstehen.
a) Im ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude „Klassenturm“ unter Berücksichtigung der Anforderungen eines modernen Schulgebäudes und der gesetzlichen Anforderungen und Normen baulich herzustellen. Hierbei ist insbesondere die brandschutztechnische Ertüchtigung zu erwähnen. Eine Gesamtübersicht zu den baulichen Maßnahmen im Bestand sowie zum Erweiterungsgebäude kann der Baubeschreibung (Anlage 4) entnommen werden. Durch diesen ersten Bauabschnitt ist der Betrieb der Quinoa-Schule in den ersten beiden Schuljahren sichergestellt, da bis zu 9 Klassenräumen zur Verfügung stehen, bzw. auch für die Verwaltung genutzt werden können.
Um die weiteren Planungen für den ersten Bauabschnitt fortführen zu können und damit auch die Fertigstellung zum Sommer 2022 zu gewährleisten, ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich. Diese Planungsleistungen sind für jede denkbare schulische Nutzung des Bestandsgebäudes erforderlich, können demnach auch bei einem Scheitern der Ansiedlung der Quinoa-Schule am Standort Drögenkamp verwendet werden.
b) Die Quinoa-Schule soll zum Schuljahr 2022/2023 die ersten Schüler und Schülerinnen aufnehmen. Geplant ist der Start mit einer Klasse im Jahrgang 5 und einer Klasse im Jahrgang 7. Die weitere Entwicklung bzw. der Aufbau der Quinoa-Schule kann der Anlage 3 entnommen werden. Gemäß dieser Aufstellung ist im Sommer 2025 (zum Schuljahr 2025/2026) mit insgesamt 10 Klassen zu kalkulieren. Dies erfordert daher die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis zum Sommer 2025.
c) In den folgenden Bauabschnitten werden die weiteren Gebäudeteile des Bestandes saniert. Dies kann unter anderen zeitlich auch erst nach dem Auszug der Kita aus dem Bestandsgebäude in den Kita-Neubau erfolgen.
Die Errichtung des Erweiterungsgebäudes bzw. der Anbau an die Aula bilden die letzten Hochbau-Abschnitte. Die vollständige Gestaltung der Außen- bzw. Schulhofanlagen wird die Gesamtmaßnahme abschließen.
d) Während der gesamten Bauzeit ist durch eine flexible Nutzung der jeweils fertiggestellten Räume der Schulbetrieb jederzeit sichergestellt.
Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt (Bestandssanierung) betragen brutto ca. 3,16 Mio. Euro. Zuschläge in Höhe von 30 % für die Unsicherheiten bei Bestandssanierungen sind dabei eingerechnet worden. Der Anteil der Baukosten ist mit brutto ca. 2,59 Mio. Euro kalkuliert. Als Baunebenkosten für diesen Bauabschnitt wurden über alle Leistungsphasen (1 bis 9) insgesamt brutto ca. 570.000 Euro berechnet. Da in dieser Vorlage lediglich die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 4 beschlossen werden soll, fällt auch nur ein Anteil in Höhe von brutto ca. 61.000 Euro an Baunebenkosten an.
Folgende Aspekte sind bei den Baukosten insbesondere zu beachten:
Der Quinoa-Schule wird ein zur Schulnutzung geeignetes Gebäudes vermietet. Die Quinoa-Schule tätigt keine eigenen Investitionen in die Herrichtung der Gebäude. Daher sind die kompletten Baukosten aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die Verwaltung wird sich um alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Förderung) bemühen. Die Finanzierung kann aufgrund der Bildung von Bauabschnitten über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden. Die konkrete Ermittlung der benötigten Finanzmittel und deren Berücksichtigung in den jeweiligen Jahren hat noch zu erfolgen und kann in den Haushaltsplanungen berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung des Baukostenanteils der für eine Nutzung der Bestandsgebäude grundsätzlich anfallen würde (siehe Absatz 4. Baukosten), sollen die nutzerbedingten Erweiterungs- und Umbaukosten über die Miete refinanziert werden. Angedacht ist die konkrete Berechnung der Miete unter Berücksichtigung der umlegbaren Baukosten, der Vertragsdauer (Amortisationszeit) und den Vorschriften aus der Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung – FESchVO) (Anlage 5).
Die konkreten Mietkonditionen und Vertragsinhalte werden den zuständigen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es bestehen mehrere Risiken, diese sind z.B.:
a) in den weiteren Gesprächen mit der Quinoa-Bildung wird keine Einigung zum Mietvertrag erzielt
b) die Quinoa-Schule kann sich nicht in Herne als Ersatzschule etablieren
c) die Wirtschaftlichkeit der Investition und die Re-Finanzierung durch die Mieteinnahmen ist für die Stadt Herne nicht gegeben
Zur Vermeidung finanzieller Schäden für die Stadt Herne soll durch diesen Beschlussvorschlag lediglich die Planung beauftragt werden, die auch für eine schulische Nutzung durch die Stadt Herne als Schulträger anfallen würde. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass sich auch eine städtische schulische Nutzung der Gebäude am Drögenkamp darstellen lässt.
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung in Vertretung
Dr. Klee Friedrichs
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage_1_Raumprogramm_Quinoa-Schule (71 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage_2_Grundrisse_Quinoa-Schule (3642 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage_3_Zügigkeit_Quinoa-Schule (24 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage_4_Baubeschreibung_Quinoa-Schule (460 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage_5_FESchVO_Quinoa-Schule (182 KB) |